Jedes Jahr pflegt das Team des NABU-Vogelschutzzentrums Mössingen rund 1200 Vögel gesund – darunter auch besonders streng geschützte Arten. Helfen Sie uns dabei!
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet, sondern muss am konkreten Projekt entschieden werden. Grundsätzlich sind Bauprojekte dann möglich und stehen im Einklang mit der FFH-Richtlinie, wenn es gelingt, das Vorhaben zu verwirklichen und zugleich für die Erhaltung der geschützten Tiere, Pflanzen und Lebensräume im Sinne der FFH-Richtlinie zu sorgen. Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung für ein Bauprojekt in einem NATURA-2000-Gebiet (also in FFH- und EU-Vogelschutzgebieten) muss zu dem Ergebnis kommen, dass das Projekt keine erheblichen Beeinträchtigungen für die "Erhaltungsziele" in dem Gebiet haben wird. So könnte zum Beispiel ein Radweg dann durch ein FFH-Gebiet gebaut werden, wenn dieser Weg keine geschützten Wiesen zerstört oder keine Tierarten vertreibt.
Jedes Jahr pflegt das Team des NABU-Vogelschutzzentrums Mössingen rund 1200 Vögel gesund – darunter auch besonders streng geschützte Arten. Helfen Sie uns dabei!