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Naturschutz & Klettersport

Naturschutz & Klettersport

Naturschützer und Kletterer auf neuen Wegen

Kletterfelsen

Felsen als Ur-Biotope sind besonders zu schützen

Felsen als Urbiotope

In Mitteleuropa und damit auch in Baden-Württemberg gibt es heute praktisch keinen Quadratmeter Boden mehr, der nicht durch menschliches Kulturschaffen verändert wurde. Wirkliche Urwälder existieren in unserem Bundesland genauso wenig wie unberührte Bäche, Flüsse oder Seen. Mehr oder weniger deutliche Spuren hat der Mensch überall hinterlassen. Eine Besonderheit stellen allerdings die Felsen, dar, die weder durch Aufforstung, Beweidung oder Gesteinsabbau tangiert wurden. Diese sind tatsächlich noch teilweise unberührt und damit Ur-Biotope, wenngleich menschliche Einwirkungen über die Atmosphäre auch hier zu verzeichnen sind. In Abhängigkeit von der mineralischen Zusammensetzung des Gesteins, von Relief und Exposition hat sich eine natürliche Vegetation entwickelt, die nicht selten als Relikt seit der letzten Eiszeit besteht.

Rechtsschutz für Felsen

Nicht verwunderlich ist es also, dass die Vegetation der Felsen und Felsspalten als herausragend für den Naturschutz eingestuft und dem Schutz des Gesetzgebers überantwortet wurde. Das geschah auf europäischer Ebene 1992 durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), die die Mitgliedsstaaten verpflichtete, Felsen in ausreichendem Umfang in das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufzunehmen.

In Baden-Württemberg trug das Biotopschutzgesetz - es trat 1992 in Kraft - der besonderen Bedeutung der Felsen Rechnung, indem diese in den Katalog der besonders geschützten Lebensräume aufgenommen wurden. Die im Anhang I der FFH-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen sind sämtlich über das Landesnaturschutzgesetzes erfasst und genießen den Schutz des Gesetzes qua Existenz - unabhängig vom Netz NATURA 2000, das als solches im Land ja noch immer nicht etabliert ist.

Uhu

Uhu-Brutplätze müssen geschützt werden

Das Biotopschutzgesetz von 1992 gab den Startschutz für einen mancherorts erbittert geführten Streit um die Felsen im Land. Kontrahenten waren auf der einen Seite die Vertreter der Kletterverbände, in Sonderheit der Deutsche Alpenverein (DAV), der sich auf eine teilweise hundertjährige Tradition des Kletterns berief und durch die neue Rechtslage um die Möglichkeit fürchtete, an Felsen als nunmehr besonders geschützte Biotope noch klettern zu können. Auf der anderen Seite sahen sich die Naturschutzvertreter, in Sonderheit der NABU, in ihrem Jahrzehnte alten Ringen um den Schutz der Felsen durch den Gesetzgeber bestätigt und pochten auf das neue Recht. War doch nun die Chance gegeben, die Felsen mit ihrer besonderen und oftmals besonders empfindlichen Vegetation zu beruhigen. Im Kielwasser des Biotopschutzgesetzes hätten auch die Brutplätze von Kolkrabe und Dohle, Uhu und Wanderfalke, wirkungsvoll geschützt werden können. Für die beiden zuletzt genannten Arten bestand ja zudem bereits seit 1979 die besondere Schutzverpflichtung über die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Die Rechtslage war Anfang 1992 demnach eindeutig: die Felsen im Land waren per se geschützt, deren Nutzung bedurfte einer Ausnahmeregelung. Diese zu erzielen schickte sich der DAV an auf der Grundlage seiner "Konzeption zum Klettern an den Felsen in Baden-Württemberg".

Eiszeit

Der Naturschutz hielt den Kletterern überzogenes Anspruchsdenken, die Kletterer dem Naturschutz überzogenes und vielfach unbegründetes Käseglockendenken vor. Der NABU brachte in dieser Phase eine hoch provokative Broschüre heraus: "Thesen zum Felsenklettern" (1992), in der er fröhlich die Forderung nach einem "weitgehend kletterfreien Baden-Württemberg" formulierte, was zu entsprechenden Reaktionen seitens des DAV führte. Man darf getrost feststellen, dass zwischen Naturschutz und Kletterern damals Eiszeit herrschte.

Kletterer

Eine intakte und erlebbare Natur liegt in aller Interesse

Die Landratsämter als Untere Naturschutzbehörden waren nun in der Pflicht, das Klettern an den umstrittenen Felsen per Allgemeinverfügung zu regeln, gestützt auf den örtlichen Sachverstand der Naturschützer und vielfach auf eigens beauftragte Gutachten. Diese Allgemeinverfügungen traten Mitte bis Ende der 1990er Jahre in Kraft und regeln seither für alle relevanten Felsen das delikate Verhältnis von Klettersport und Naturschutz. Vielfach zäh umkämpft werden die Regelungen einer zeitlichen und/oder räumlichen Einschränkung des Kletterns an den sensiblen Felsbildungen im Land.

Neue Wege zur Konfliktbewältigung

Doch es gibt Ausnahmen. Nach wie vor liegt das Obere Donautal im Brennpunkt der Interessen, gibt es doch hier alte Klettertraditionen an Felsen, die zu Recht als "Juwelen des Naturschutzes" gelten . Die Allgemeinverfügungen der Landratsämter stehen zwar, doch tragen sie nicht: Verfügte Regelungen werden nicht eingehalten, sowohl der Klettersport als auch der Naturschutz können mit dem Status quo nicht zufrieden sein. Freilich sehen beide Seiten heute die Notwendigkeit, dass "man sich treffen" muss.

Die oftmals erbittert geführten Kämpfe um die Felsen haben offensichtlich deswegen nicht immer den gewünschten Effekt erzielt, weil die Regelungen am Ende schlicht nicht befolgt wurden. Statt der rigorosen Durchsetzung von - offenbar nicht akzeptablen - Verfügungen wird nun ein neuer Weg beschritten. Der Runde Tisch ist auch am Fels angekommen und so hat sich eine Arbeitsgruppe aus Klettersportlern und Naturschützern um eine Kompromissformel für das größte außeralpine Felsensemble in Deutschland bemüht: den Schaufels im Landkreis Sigmaringen. Nach jahrelanger Abstimmung, nach akribischem Feilen an Routen und Tabuzonen wurde das "Projekt Schaufelsen" am 10. Mai 2004 der Öffentlichkeit präsentiert.

Kletterer

Kletterer als gefährdete Art?

Es ist ein Modell, ob es ein Serienmodell werden kann oder ein Prototyp bleibt, wird die dreijährige Projektphase zeigen. Noch sind Ängste da: der Naturschutz macht sich Sorgen darüber, ob nicht die dem Grunde nach besonders geschützten Felsen im Land Stück für Stück für den Klettersport weiter geöffnet werden, als es Tieren und Pflanzen gut tut.

Es wird darauf ankommen das Projekt nach der Erprobung wirklich ernsthaft und kritisch zu bewerten. Hierzu sind beide Seiten bereit und das macht ja den neuen Geist der Zusammenarbeit aus: Offen und ehrlich zu sehen, was aus den Kompromissen wird. Ein Klettergarten ohne geschützte Natur kann ebenso wenig dem Willen des DAV entsprechen, wie das Aussperren der Klettersportler aus den Felsgebieten ein Ziel des NABU sein kann. In diesem Geist einer neuen und vertrauensvollen Zusammenarbeit haben DAV und NABU ihre Vorstellungen zum Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg formuliert und Ende Januar 2005 unterschrieben.

Papier ist geduldig? Mag sein, aber Naturschützer und Klettersportler sind es dann nicht, wenn sie fest stellen, dass Regelungen nicht greifen. In dem Papier versprechen sich DAV und NABU gegenseitig konstruktiv an Kletterregelungen zu arbeiten, die in der Vergangenheit nachweislich nicht funktionierten. Solche gemeinsam gefundenen Kompromisse mit den zuständigen Landratsämtern zu diskutieren und wirklich tragfähige Allgemeinverfügungen zu erreichen, könnten echte Positiveffekte des Papiers sein. Die Vorstellungen von DAV und NABU zum Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg sind in jedem Fall Ausdruck eines neuen gegenseitigen Verständnisses, das auf lange Sicht belastbarer sein wird als das Warmhalten von Konfliktherden, welches auf die Dauer nur zermürbt. Es ist dies auch eine Form der Nachhaltigkeit, die sich am Fortbestand der gefährdeten Arten aber auch des Klettersports am Fels manifestieren wird. Letztlich gilt es, um die Felsen einen kritischen Dialog zu führen statt einen stummen Konflikt zu zementieren.


Gemeinsame Erklärung Klettern und Naturschutz von DAV und NABU

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