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Darf ich den Wald trotz FFH- und Vogelschutz-Richtlinie weiter bewirtschaften?

Darf ich den Wald trotz FFH- und Vogelschutz-Richtlinie weiter bewirtschaften?

Naturnaher Wald

Wenn ein Wald wegen seiner besonderen Lebensraumqualität und/oder wegen des Vorkommens streng geschützter Tierarten als NATURA 2000-Gebiet ausgewiesen wurde, ist damit keinesfalls das Ende der Forstwirtschaft gekommen. Grundsätzlich ist auch dann die Holzernte möglich und erlaubt.

Allerdings wird es gerade im Hinblick auf die Lebensraumansprüche bestimmter Tierarten mögliche Einschränkungen geben. So benötigen Mittelspecht, Hirschkäfer oder Heldbock in ihrem Lebensraum vor allem alte, teilweise bereits abgestorbene Eichen. Das bedeutet, dass in den Lebensräumen dieser Arten sicherzustellen ist, dass stets ein ausreichend großer Bestand an Baumveteranen verfügbar ist. Denn: Für Specht und Käfer muss ein "günstiger Erhaltungszustand" gesichert werden. Wie der Bewirtschafter das in einem NATURA 2000-Wald leisten kann, wird in Managementplänen vorgeschlagen, in Baden-Württemberg "Pflege- und Entwicklungspläne" (PEPL) genannt. Diese PEPL werden auch Aussagen darüber zu machen haben, wie ein eventueller Verdienstausfall reguliert werden kann, der entsteht, weil wertvolles Eichenholz nicht eingeschlagen und verkauft wird. Ein solcher Finanzausgleich wird über die Europäische Union mitgetragen. Allerdings liegen im Land noch keine Erfahrungen mit den PEPL vor, weil dieses Instrument gerade erst über Pilotprojekte getestet wird. Auch die Finanzausstattung ist momentan noch unklar, weil der EU-Haushalt für die Jahre von 2007 bis 2013 neu geordnet wird.


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