Baden-Württemberg.NABU.de Themen Natura 2000 Vorgestellte Arten
Tiere
Natura 2000 - Beispiele für Tierarten
Das Ziel von FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt der europäischen biologischen Vielfalt. Dies soll durch den Aufbau des Schutzgebietssystems Natura 2000 geschehen. Die zu schützenden Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten sind in Anhang I und II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Davon kommen 51 Lebensraumtypen und 42 Tier- und 12 Pflanzenarten in Baden-Württemberg vor. Darüber hinaus listet die FFH-Richtlienie Tier- und Pflanzenarten auf, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen. So dürfen "Lebensraumstätten" der dort aufgeführten Arten nicht beschädigt oder zerstört werden. Vielmehr unterliegen diese Arten auf der gesamten Fläche der EU einem besonderen Schutz. Der NABU stellt hier einige Vertreter vor.
Großes Mausohr
Wenn in einer lauen Sommernacht ein amselgroßer Schatten den Balkon umschwirrt, dann handelt es sich nicht um einen verwirrten Vogel sondern um nachtaktive Tiere, die auch mehr Zeit in der Kirche verbringen als der Pastor. Sie sind dort nämlich eingezogen und bewohnen den geräumigen Kirchendachboden - das Große Mausohr, mit gut 40 Zentimeter Flügelspannweite unsere größte heimische Fledermausart. Über viele Generationen hinweg bewohnen die Traditionalisten großräumige, ungestörte Dachböden als warme Ersatzhöhlen in Kirchen, Schlössern oder anderen großen Gebäuden. Ihre Aufenthaltszeit ist saisonal begrenzt, denn die Besetzung der Kirchendachstühle erfolgt meist im Sommer und zwar von Weibchen, die dort ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Den Winterschlaf dagegen verbringen sie in Höhlen und Stollen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes. Diese Winterquartiere werden vom Menschen unbewusst zerstört: alte Bergwerksstollen werden zugeschüttet und Höhlen für Schauzwecke ausgebaut oder von Höhlentouristen genutzt. Werden die Tiere durch Störung geweckt, nimmt ihre Körpertemperatur zu und wertvolle Körperfettreserven werden unnötig verbraucht. Damit sinkt die Chance, dass sie durch den Winter kommen.
Uhu
Die Vogelschutzrichtlinie sieht den Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten vor. Im Anhang I der Richtlinie werden außerdem Arten aufgeführt, für die besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, weil sie vom Aussterben bedroht sind oder als selten gelten. Auch der Uhu gehört zu diesen so genannten Anhang-I-Arten.
Die größte Eule der Welt weckt seit Jahrtausenden Emotionen: Im Mittelalter wurde der Uhu als Unheilbringer und Totenvogel gefürchtet und als Nahrungskonkurrent abgelehnt. Und gleichzeitig fasziniert seine Größe und sein dumpfer Ruf an stillen Frühjahrsabenden.
Mitte des 20. Jahrhunderts war der Vogel des Jahres 2005 in Deutschland fast ausgerottet. Heute gibt es auch in Baden-Württemberg wieder Vorkommen. Aber noch ist der Bestand nicht gesichert. Uhus sterben durch Stromschlag an ungesicherten Mittelspannungstrassen, an ihren Brutplätzen in Felsen werden sie zum Beispiel durch Klettersportler gestört, sie finden in der aufgeräumten Agrarlandschaft häufig nicht genügend Nahrung.
Übrigens hat der Uhu auch einen vom Menschen geschaffenen Lebensraum angenommen: In Steinbrüchen arrangieren sich die sonst eher lärmempfindlichen Vögel sogar mit dem Abbaubetrieb. Aber er droht die neue Heimat auch schon wieder zu verlieren, denn viele Steinbrüche werden nach der Nutzung zum Beispiel mit Bauschutt aufgefüllt.
Großer Feuerfalter
Der Große Feuerfalter ist ebenso prächtig wie gefährdet. Seinen Namen trägt er zurecht: Die Flügel des größten einheimischen Feuerfalters mit einer Spannweite zwischen 4 und 4,5 cm sind an der Oberseite leuchtend orange gefärbt mit einem schmalen schwarzen Rand. Früher war er in Deutschland entlang von See- und Flussufern und in Feuchtgebieten weit verbreitet. Mit Trockenlegung und Verbauung seiner Lebensräume und der Intensivierung der Landwirtschaft verschwand dieser herrliche Schmetterling aus vielen Regionen unseres Landes. Heute findet man den Großen Feuerfalter nur noch sehr zerstreut und selten in Feuchtwiesen, an Gräben und in feuchten Grünlandbrachen.
Der leuchtende Schmetterling ist im sogenannten Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Dieser besagt, dass für seine Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Luchs
Der Luchs ist ein sehr großes Säugetier mit einer Schulterhöhe von 50-60 cm und einer Körperlänge von 80-120 cm. Er gehört wie Tiger und Hauskatze zur Familie der katzenartigen Raubtiere (Felidae). Charakteristisch für den Luchs sind die großen, dreieckig zugespitzten Ohren mit dunklen Haarbüscheln (Pinsel) an der Spitze. Sie ermöglichen dem Luchs eine gute Ortung des Schalls. Vor mehr als 200 Jahren hat ihn in Baden-Württemberg der Mensch mit Gift, Schlageisen und Gewehr ausgerottet. Aber auf leisen Pfoten ist er in den Schwarzwald zurück gekehrt. Den Ruf als "Bestie" hat der Luchs nicht verdient, er meidet den Menschen wo immer es geht. Auch als Nahrungskonkurrent kann er heute nicht mehr bezeichnet werden. Er jagt bevorzugt kleine Rehe und Gämsen, wobei vor allem kranke und schwache Tiere zu seiner Beute zählen.
Der Luchs ist ein Waldbewohner. Zur Jagd braucht er Lebensraum, in dem er sich gut verstecken kann, um seiner Beute aufzulauern, also waldreiche Gebiete von ausreichender Größe. Als Fernwanderer benötigt er sehr ausgedehnte Streifgebiete, aber großflächige Naturräume sind selten geworden. Die Gebiete, die es noch gibt, sind außerdem oft verinselt und weisen keine Verbindungen untereinander auf. Zunehmender Flächenverbrauch und die Zersplitterung der Landschaft durch Autobahnen, Städte und intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen erschweren seine Wanderungen, auf viel befahrenen Fernstraßen kann er leicht zum Verkehrsopfer werden. Aus diesen Gründen ist es wichtig die vorhandenen Gebiete zu bewahren, auszudehnen und miteinander zu vernetzen.
Der Schwarzwald, wie zum Beispiel auch Harz und Rothaargebirge, ist ausgesprochen "luchstauglich", wie auch die wieder eingewanderten Tiere zeigen. NABU und Luchs-Initiative fordern deshalb die Ausweisung großer zusammenhängender Waldflächen als FFH-Gebiete im Verbreitungsgebiet des Luchses im Schwarzwald sowie der östlich angrenzenden Waldgebiete.
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