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Windenergie und Landschaft
Der Schutz des Landschaftsbilds gehört, wie der Schutz von Arten und Lebensräumen, zu den Aufgaben des Naturschutzes. Dies ist im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geregelt, welches das Landschaftsbild im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie im Hinblick auf seinen Erholungswert schützt. Der Windenergieerlass führt dies näher aus.
Ohne Frage, Windenergieanlagen können das Landschaftsbild deutlich verändern. Sie sind weithin sichtbar, zumal viele der windhöffigsten Standorte in Baden-Württemberg besonders exponiert auf Bergkuppen liegen. Die Wirkung von Windrädern auf das Landschaftsbild ist jedoch subjektiv: Was die Einen schön oder belebend finden, empfinden Andere als störend. Technik- und umweltaffine Menschen sowie Menschen, die einen persönlichen Bezug zu den Anlagen haben, stören sich in der Regel nicht am Anblick von Windenergieanlagen bzw. empfinden sie sogar als Bereicherung. Andererseits steht außer Frage, dass die Eigenart einer Landschaft durch Windenergieanlagen verändert wird und viele Menschen dadurch deren Schönheit und Erholungswert beeinträchtigt sehen. Deshalb sind Landschaftsbildbewertungen, Sichtbarkeitsanalysen und Visualisierungen wichtig. Mit Hilfe dieser Untersuchungen können die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bewertet und auf sachlicher Ebene diskutiert werden.
Zudem darf man nicht vergessen, dass wir bereits heute massiv in Natur und Landschaftsbild eingreifen, um Energie zu gewinnen. Jede Art von Energieerzeugung beeinträchtigt die Landschaft, nicht zuletzt die großen Kraftwerke, die auch in Baden-Württemberg über viele Kilometer hinweg zu sehen sind, sowie die riesigen Abbaustätten von Braunkohle in mehreren Regionen Deutschlands. Anders als Windenergie ist die Kohlegewinnung und -verstromung nicht nur landschaftsbildbeeinträchtigend, sondern in hohem Maße gesundheits- und klimaschädlich. Zudem können Windenergieanlagen gerade Braunkohletagebaue (sowie Atommeiler und Kohlekraftwerke) überflüssig machen. Während Tagebaue eine Landschaft irreversibel verändern, können Windenergieanlagen wieder vollständig zurückgebaut werden.
Bei der Planung von Standorten für Windenergieanlagen gilt es, diese zu bündeln und möglichst nahe an vorhandene Infrastruktur (Verkehrswegen, Sportanlagen, Siedlungen) anzubinden. Dies ermöglicht es, mit relativ wenigen Anlagenstandorten auszukommen und möglichst viele naturnahe Landschaften von technischen Bauwerken freizuhalten. Windenergieanlagen sollten nicht aus dem Blickfeld von Siedlungen herausverlagert und damit in wertvolle Naturräume hineingeplant werden.
Außerdem ist der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Energieträgern wie z.B. dem Kohleabbau vergleichsweise gering (maximal ein Hektar für eine Windenergieanlage). Selbst im Vergleich mit anderen regenerativen Energieträgern wie Biomasse oder Freiflächen- Photovoltaik weisen Windenergieanlagen die beste Flächeneffizienz auf. Und: Auch heute genießen Windenergieanlagen die Unterstützung von über zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger. Dies belegen Studien wie z.B. die Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Weitere Informationen:
- „Der volle Durchblick in Sachen Erneuerbare Energien“, Agentur für Erneuerbare Energien (2013)
- C. Schell, A. Mues, J. Küchler-Krischun, S. Kleinhückelkotten, H.-P. Neitzke, S. Borgstedt and T. Christ (2012): Naturbewusstsein 2011: Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt
- „Windenergie – Häufige Fragen und Antworten“; Umweltministerium Baden-Württemberg
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