Bewerbung für die Quartiershäuser
Zum Bewerbungsformular
Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Mehr →
Neubau und Nachverdichtung verändern den Gebäudebestand in Städten und Gemeinden spürbar. Gebäudebewohnende Arten, wie Mauersegler, Sperlinge oder Zwergfledermäuse finden immer weniger Plätze für ihre Nester. Im Zuge von energetischen Sanierungen geraten zudem angestammte Quartiere unter Druck.
Das Projekt „Mensch.Natur – natürlich.zusammen.leben.“ unterstützt mit den „Quartiershäusern“ Kommunen dabei, Gebäude systematisch als Lebensraum zu entwickeln:
So entstehen praxistaugliche Lösungen, die Artenschutz langfristig im Gebäudebestand verankern. Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, können allerdings nicht im Rahmen der „Quartiershäuser“ umgesetzt werden.
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit acht bis zwölf geeigneten öffentlichen Gebäuden.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen und es darf sich bei den im Rahmen des Wettbewerbs umgesetzten Maßnahmen nicht um rechtliche Verpflichtungen bzw. um Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen handeln.
Die Gewinn umfasst drei Bestandteile:
Bis 2031 wird der Wettbewerb jährlich ausgeschrieben und es werden insgesamt 20 Kommunen unterstützt.
Berücksichtigt wird neben der Eignung der Gebäude auch die Motivation der Kommunen. Die Gewinner-Kommunen werden von einer Jury aus NABU, Städtetag und Gemeindetag anhand eines vorab definierten Bewertungsschemas ausgewählt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gebäude
Nistkästen oder Schutzfolien gegen Vogelschlag können eine merkliche optische Veränderung an einem Gebäude darstellen. Wenn zum Beispiel Nistkästen an einer historischen Fassade angebracht werden sollen oder große Glasflächen mit Schutzfolien beklebt werden, um Vogelschlag zu verhindern.
Bei Sanierungsmaßnahmen gilt: Artenschutz und Denkmalschutz sind gleichgestellt. Bei Maßnahmen, die nicht aufgrund eines bestehenden Vorkommens (geschützter) Arten an Gebäuden stattfinden, sondern freiwillig umgesetzt werden, um Tieren neuen Lebensraum zu bieten, müssen unter Umständen denkmalrechtliche oder urheberrechtliche Belange geprüft werden.
Grünflächen dienen als Lebensraum für Insekten, die wiederum die Nahrungsgrundlage für Fledermäuse und viele Vögel darstellen. Für Fledermäuse dienen Grünzüge außerdem als Leitstrukturen, um zu entfernteren Jagdgebieten zu kommen. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich im Umkreis von etwa 50 bis 100 Metern aller vorgeschlagenen Gebäude Grünstrukturen befinden. Dazu zählen einfache Grünflächen oder Grünzüge, mit Wiesen, Staudensäumen, Büschen, Bäumen oder Parkanlagen.
Artenschutzmaßnahmen lassen sich grundsätzlich an vielen Gebäuden umsetzen. Durch individuelle Lösungen ist oft mehr möglich, als man zunächst denkt. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt jedoch vom jeweiligen Gebäude und der Umgebung ab. Im Rahmen des Gewinns erhalten Sie dazu eine fachkundige Beratung durch Gutachter*innen.
Nein. Sofern vorgeschlagene Gebäude nicht im Eigentum der Kommune liegen, muss eine Bestätigung durch die Eigentumer*innen eingereicht werden, dass die Maßnahmen umgesetzt werden dürfen und langfristig erhalten werden.
Sofern ein Gebäude die oben genannten Kriterien erfüllt, kann es vorgeschlagen werden. Wenn dort noch keine gebäudebewohnenden Arten leben, ist das kein Ausschlusskriterium – schließlich ist es das Ziel der „Quartiershäuser“, auch neuen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse zu schaffen.
Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Mehr →
Am Mittwoch, 15. Juli 2026 um 10.00 Uhr informieren wir online via Zoom über den Wettbewerb und geben Tipps für die Bewerbung. Hier melden Sie sich an. Mehr →
Julia Hiller
Teilprojektleiterin „Artenschutz an Gebäuden“
Email: Julia.Hiller@NABU-BW.de
Telefon: 0711 966 72-45
Fledermäuse und Vögel leben an Fassaden und in Dachstühlen. Ihre Quartiere stehen unter Schutz und fallen dennoch immer wieder Bauvorhaben zum Opfer. Mit Fortbildungen, Infoveranstaltungen und praktischen Artenschutzmaßnahmen fördern wir Lebensräume an Gebäuden. Mehr →
Gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern erhalten und stärken wir die biologische Vielfalt und die Klimaresilienz in Siedlungsräumen – in Gärten und Kirchengemeinden, auf öffentlichen Grünflächen und an Gebäuden. Mehr →