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    Foto: NABU/Stefan Bosch
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Quartiershäuser für den Artenschutz

Wettbewerb für Kommunen – jetzt bis Ende September bewerben!

Junge Mehlschwalben - Foto: Birgit Kurth/NABU-naturgucker.de

Junge Mehlschwalben - Foto: Birgit Kurth/NABU-naturgucker.de

Neubau und Nachverdichtung verändern den Gebäudebestand in Städten und Gemeinden spürbar. Gebäudebewohnende Arten, wie Mauersegler, Sperlinge oder Zwergfledermäuse finden immer weniger Plätze für ihre Nester. Im Zuge von energetischen Sanierungen geraten zudem angestammte Quartiere unter Druck. 

Das Projekt „Mensch.Natur – natürlich.zusammen.leben.“ unterstützt mit den „Quartiershäusern“ Kommunen dabei, Gebäude systematisch als Lebensraum zu entwickeln:

  • Integration von Nisthilfen in Bestands- und Neubauten
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag (z. B. Markierungen an Glasflächen)
  • fachliche Begleitung von Planung, Umsetzung und Kommunikation

So entstehen praxistaugliche Lösungen, die Artenschutz langfristig im Gebäudebestand verankern. Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, können allerdings nicht im Rahmen der „Quartiershäuser“ umgesetzt werden.


Fünf Gründe, warum sich das für Ihre Kommune lohnt

  1. Finanzielle Unterstützung für die Umsetzung: Städte und Gemeinden erhalten bis zu 4.000 Euro für Artenschutzmaßnahmen aus dem Projekt „Mensch.Natur“.
  2. Bessere Planbarkeit und Rechtssicherheit: Durch die Anbringung von Nisthilfen können Vorkommen bestimmter Arten gelenkt werden. Die frühzeitige Berücksichtigung von Brut- und Ruhestätten reduziert Konflikte mit dem Artenschutzrecht und erleichtert Genehmigungsprozesse. 
  3. Fachliche Grundlage: Kartierung und Beratung liefern belastbare Entscheidungsgrundlagen für Bau-, Umwelt- und Liegenschaftsämter. 
  4. Kommunale Vorbildfunktion stärken: Sichtbare Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden erhöhen die Akzeptanz für gebäudebewohnende Arten und regen private Eigentümer*innen zur Nachahmung an. 
  5. Mehr Glück: Schwalben und Mauersegler gelten als Glücksboten – und die Anwesenheit von Tieren in Siedlungen steigert nachweislich das Wohlbefinden derer, die dort leben.

Beispiele für Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden



  • Mauerseglerkästen an einer Fassade - Foto: Benedikt Sunderhaus
  • Doppelkammrige Flachkästen für Fledermäuse, teilweise mit Folie - Foto: Robert Pfeifle
  • Scheiben mit Markierungen gegen Vogelschlag - Foto: NABU/Stefan Bosch

Teilnahmebedingungen


Wer kann sich bewerben?

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit acht bis zwölf geeigneten öffentlichen Gebäuden.

Doppelförderungen sind ausgeschlossen und es darf sich bei den im Rahmen des Wettbewerbs umgesetzten Maßnahmen nicht um rechtliche Verpflichtungen bzw. um Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen handeln. 

Wie sieht der Gewinn aus?

Die Gewinn umfasst drei Bestandteile:

  1. Die professionelle Kartierung von bereits vorhandenen und potentiell geeigneten Lebens- und Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen und Brutvögeln an acht bis zwölf öffentlichen Gebäuden.
  2. Materialerstattung in Höhe von bis zu 4.000 Euro für Nistkästen, Nistbausteine, Fledermausquartiere und für vogelschlagsicheres Glas.
  3. Eine fachliche Beratung durch Gutachter*innen bei Einbau der Artenschutzmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit während der Maßnahmen durch Mensch.Natur.

Bis 2031 wird der Wettbewerb jährlich ausgeschrieben und es werden insgesamt 20 Kommunen unterstützt.

Wie werden die Gewinner-Kommunen ausgewählt?

Berücksichtigt wird neben der Eignung der Gebäude auch die Motivation der Kommunen. Die Gewinner-Kommunen werden von einer Jury aus NABU, Städtetag und Gemeindetag anhand eines vorab definierten Bewertungsschemas ausgewählt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie ist der Ablauf?

  • Bis 30. September 2026: Ende der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb 
  • Bis 15. November 2026: Auswahl durch NABU, Städtetag und Gemeindetag und Benachrichtigung der Gewinner-Kommunen 
  • Bis 31. Dezember 2026: Vernetzung mit vom NABU ausgewählten Gutachter*innen
  • ab Frühjahr 2027: Kartierung durch Gutachter*innen vor Ort und Empfehlung von Maßnahmen
  • etwa Herbst 2027: Kauf und Anbringung der Materialien für den Artenschutz an den Gebäuden durch die Kommunen
  • bis 31. Dezember 2027: Einreichen eines Verwendungsnachweise inklusive der Belege für die Materialien, anschließende Erstattung der Kosten durch den NABU

Welche Gebäude sind geeignet?

Gebäude

  • mit mehr als einem Stockwerk (keine Bungalows),
  • an denen Nistkästen oder Vogelschlagsicherung an Glas angebracht werden dürfen und können,
  • in deren unmittelbarer Umgebung sich mindestens eine Grünfläche befindet, welche nicht durch eine Bundesstraße oder andere Barriere von dem Gebäude abgeschnitten ist und 
  • wo eine langfristige Sicherung der umgesetzten Maßnahmen für mindestens zehn Jahre gewährleistet werden kann.

Welche rechtlichen Belange sprechen gegen Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden?

Nistkästen oder Schutzfolien gegen Vogelschlag können eine merkliche optische Veränderung an einem Gebäude darstellen. Wenn zum Beispiel Nistkästen an einer historischen Fassade angebracht werden sollen oder große Glasflächen mit Schutzfolien beklebt werden, um Vogelschlag zu verhindern.

Bei Sanierungsmaßnahmen gilt: Artenschutz und Denkmalschutz sind gleichgestellt. Bei Maßnahmen, die nicht aufgrund eines bestehenden Vorkommens (geschützter) Arten an Gebäuden stattfinden, sondern freiwillig umgesetzt werden, um Tieren neuen Lebensraum zu bieten, müssen unter Umständen denkmalrechtliche oder urheberrechtliche Belange geprüft werden.

  • Laut Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg (DSchG) §8 darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden. Bitte nehmen Sie für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, ob das freiwillige Anbringen von Nisthilfen oder Quartieren möglich ist. 
  • Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) §3 gehören „Werke der Baukunst“ zu den vom Urheberrecht geschützten Werken. Jedoch gilt nicht jedes Gebäude, das von Architekt*innen entworfen wurde, als solches Werk. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob ein vorgeschlagenes Gebäude als „Werk der Baukunst“ einzustufen ist und ob Veränderungen durch Artenschutzmaßnahmen zulässig sind. Gegebenenfalls lassen sich zusammen mit den Urheber*innen kreative Lösungen finden.

Was ist unter einer Grünfläche in der unmittelbaren Umgebung zu verstehen?

Grünflächen dienen als Lebensraum für Insekten, die wiederum die Nahrungsgrundlage für Fledermäuse und viele Vögel darstellen. Für Fledermäuse dienen Grünzüge außerdem als Leitstrukturen, um zu entfernteren Jagdgebieten zu kommen. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich im Umkreis von etwa 50 bis 100 Metern aller vorgeschlagenen Gebäude Grünstrukturen befinden. Dazu zählen einfache Grünflächen oder Grünzüge, mit Wiesen, Staudensäumen, Büschen, Bäumen oder Parkanlagen. 

Wann eignet sich ein Gebäude nicht für die Anbringung von Artenschutzmaßnahmen?

Artenschutzmaßnahmen lassen sich grundsätzlich an vielen Gebäuden umsetzen. Durch individuelle Lösungen ist oft mehr möglich, als man zunächst denkt. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt jedoch vom jeweiligen Gebäude und der Umgebung ab. Im Rahmen des Gewinns erhalten Sie dazu eine fachkundige Beratung durch Gutachter*innen.

Müssen alle Gebäude der Kommune gehören?

Nein. Sofern vorgeschlagene Gebäude nicht im Eigentum der Kommune liegen, muss eine Bestätigung durch die Eigentumer*innen eingereicht werden, dass die Maßnahmen umgesetzt werden dürfen und langfristig erhalten werden.

Ist es ein Problem, wenn bisher noch keine Arten an den Gebäuden leben?

Sofern ein Gebäude die oben genannten Kriterien erfüllt, kann es vorgeschlagen werden. Wenn dort noch keine gebäudebewohnenden Arten leben, ist das kein Ausschlusskriterium – schließlich ist es das Ziel der „Quartiershäuser“, auch neuen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse zu schaffen.


Ihre Bewerbung


Mauersegler - Foto: Willi Rether/www.naturgucker.de

Bewerbung für die Quartiershäuser

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Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Mehr →

Sie haben Fragen zu den „Quartiershäusern“?

Wir helfen gerne weiter



Icon Vortrag
Digitale Bewerbungssprechstunde „Quartiershäuser“

Am Mittwoch, 15. Juli 2026 um 10.00 Uhr informieren wir online via Zoom über den Wettbewerb und geben Tipps für die Bewerbung. Hier melden Sie sich an. Mehr →

Julia Hiller - Foto: Isabel Rohde

Julia Hiller
Teilprojektleiterin „Artenschutz an Gebäuden“

Email: Julia.Hiller@NABU-BW.de
Telefon: 0711 966 72-45




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Artenschutz an Gebäuden - Foto: NABU/Stefan Bosch
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Wildpflanzen und Totholz auf einer Grünfläche in Neuenburg am Rhein - Foto: NABU/Katja Wörner
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Auf einen Blick

Mauersegler an einer Hausfassade - Foto: Willi Rether/www.naturgucker.de
Infoblatt Quartiershäuser-Wettbewerb PDF (5.5 MB)
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Gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

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