Gewässerrandstreifen schützen Wasser und Boden
Ackern entlang von Gewässern ist seit 1. Januar verboten
Aus Gründen des Gewässerschutzes darf der Boden an Gewässern nicht mehr als Acker genutzt werden. Die fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen dienen als Puffer zwischen Ackerflächen und der Böschungsoberkante und bieten beispielsweise Libellen einen Lebensraum. Mehr →