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Im Dialog mit Städten und Gemeinden

So kämpfen wir für den Schutz der Streuobstwiesen

Für Wohnraum oder Gewerbegebiete: viele Kommunen in Baden-Württemberg wollen wachsen. Oft geraten wertvolle Streuobstwiesen am Ortsrand unter Druck. Wir setzen uns für diese Lebensräume ein – gestärkt von Naturschutz- und Biodiversitätsgesetz. Durch konstruktive Zusammenarbeit mit Kommunen finden wir gemeinsam Lösungen.

So viel wie nötig, so naturnah wie möglich

Das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“ in Kuppenheim

Streuobstwiese in Kuppenheim - Foto: NABU/Martin Klatt

Streuobstwiese in Kuppenheim - Foto: NABU/Martin Klatt

Die Ausgangslage
Die Stadt Kuppenheim plante auf rund zehn Hektar Fläche das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“. Knapp drei Hektar davon waren gesetzlich geschützte Streuobstwiesen mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung: Insgesamt 201 Apfel-, Birn-, Kirsch-, Walnuss- und Zwetschgenbäume. Darunter Kirschbäume mit bis zu 285 cm Stammumfang sowie ein wertvolles Angebot an Höhlen und Totholz. Gefährdete Vogelarten, wie Gartenrotschwanz und Wendehals, und Fledermäuse, wie das Graue und Braune Langohr, fanden dort ein Zuhause.

Der gemeinsame Weg zur Lösung
Die Stadt überzeugte bei einem Gespräch alle Beteiligten davon, wie wichtig das neue Gewerbegebiet aus wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Sicht ist. Durch die geplante Neuansiedlung entstanden überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze auf kleiner Fläche – noch dazu in einem Unternehmen, das auch im Bereich Klimaschutz tätig ist. Die Naturschutzverbände erkannten das besondere öffentliche Interesse für das Vorhaben an. Ein solches ist notwendig, damit der Eingriff in die Natur vertretbar ist. Auf Grundlage einer detaillierten Erhebung des alten Baumbestandes und der dort vorkommenden Tierarten entstand ein Ausgleichskonzept. Zudem wird durch ein Monitoring begleitet, ob die Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich sind.


Andrea Molkenthin-Kessler auf einer Streuobstwiese - Foto: NABU/A. Molkenthin-Kessler

„Jeder alte Streuobst-Baum ist ein Verlust für uns und die Natur. Aber wir ziehen mit, wenn Kommunen gut begründen können, warum ein Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass keine anderen Flächen zur Verfügung stehen und umfassende Ersatzlebensräume als Ausgleich geschaffen werden. So wie in Kuppenheim“,

Andrea Molkenthin-Kessler, NABU-Streuobst-Expertin


Die Lösung
Für 200 Bäume und 2,7 Hektar verlorene Streuobstwiese pflanzt das Unternehmen etwa 400 Hochstamm-Obstbäume auf 5,8 Hektar neu – ein Ausgleich im Verhältnis 1:2. Für verloren gehende Nistplätze und Baumhöhlen werden Fledermauskästen und Nisthilfen angebracht.
Zusätzlich achten die Kommune und das Unternehmen darauf, den Eingriff in die Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Das Firmengelände wird sehr dicht bebaut, damit kein Gelände unnötig überplant wird. Neue Straßen entstehen nicht und die zusätzliche Verkehrsbelastung bleibt gering. Außerdem wird wieder Lebensraum geschaffen, wo er verloren geht: durch begrünte Dächer und Fassaden, vogelsicheres Glas, naturnahe Gestaltung der Außenanlagen und insektenschonende Beleuchtung.


Ausrufezeichen - Foto: NABU

Ausgleichsmaßnahmen

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu kompensieren sind (§13-15). Es kann der Eindruck entstehen, dass die Natur durch einen hohen Ausgleichsfaktor sogar dazu gewinnt. Aber Streuobstwiese ist nicht gleich Streuobstwiese: Ein neu gepflanzter Bestand, wie er im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen angelegt wird, braucht Jahrzehnte bis er den naturschutzfachlichen Wert einer alten Streuobstwiese erreicht. Die Bäume müssen schließlich erst wachsen. Damit ein wirksamer Ausgleich geschaffen werden kann, muss zunächst eine Erfassung und Bewertung des Bestandes erfolgen.

Nicht überall können wir die Bäume schützen

Auch besonders artenreiche Gebiete fallen dem Flächenverbrauch zum Opfer



Wir setzen auf Zusammenarbeit und Dialog. Gemeinsam mit Umweltministerium, Städtetag, Kreistag, Gemeindetag, Streuobstexpert*innen und anderen Naturschutzverbänden haben wir Kriterien erarbeitet, mit denen Kommunen den naturschutzfachlichen Wert von Streuobstwiesen und den erforderlichen Ausgleich bewerten können. Das Umweltministerium hat diese Kriterien überarbeitet und in Form einer Checkliste veröffentlicht. Das hilft, um Verfahren landesweit einheitlich zu beurteilen zu beschleunigen und gibt Hinweise, welche Gebiete am besten gar nicht überplant werden sollten.


- Checkliste als PDF

Trotzdem kommt es immer wieder zu Konflikten mit Kommunen, die ökologische Aspekte bei ihrer Flächenplanung nicht oder nur unzureichend berücksichtigen. Dann machen wir uns stark für die Natur – zur Not auch vor Gericht. Hier fielen Bäume für Neubaugebiete:


120 Streuobstbäume wurden in Weil der Stadt gefällt. - Foto: BUND/NABU/Fritz Mielert

In zwei Stunden fallen 120 Streuobstbäume

Weil der Stadt: NABU und BUND entsetzt über Vorgehen

Mehr →

Obstbaum in Bretten - Foto: NABU/Johannes Enssle

Streuobstwiese Bretten

Was ist wann passiert?

Auf einer Streuobstwiese in Bretten wurden trotz Widerspruch des NABU 40 wertvolle Streuobstbäume für den Bau eines Industriegebiets gefällt. Dennoch hat der Fall auch positive Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit Streuobstumwandlungen. Mehr →

Mehr Stress für die Streuobstwiesen

Nicht nur Baupläne von Kommunen verändern die Streuobstlandschaft. Auch der Klimawandel, mangelnde Pflege und Vermarktungsschwierigkeiten setzen die Bestände zunehmend unter Druck. Lesen Sie hier ein Interview mit Markus Rösler aus dem NABU-Bundesfachausschuss Streuobst.


Streuobstwiese am Schönbuchhang - Foto: NABU/Hannes Huber

Die Streuobstlandschaft verändert sich

Was können wir tun, um die artenreichen Hochstamm-Obstwiesen zu erhalten?

Deutschland ist Europas Streuobstland Nummer eins. Nach NABU-Schätzungen erstrecken sich Streuobstwiesen auf über 250.000 Hektar. Doch das artenreiche Biotop ist unter Druck: In den 1950er Jahren gab es bei uns noch rund 1,5 Millionen Hektar dieser vielfältigen Kulturlandschaft. Mehr →

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