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Mehr ...Weiterer Sperber mit Schussverletzung
Streng geschützter Vogel im Enzkreis tot aufgefunden


18. März 2016 - Am 30. Januar wurde in Knittlingen (Enzkreis) ein Sperber (Accipitter nisus) mit einer Schussverletzung tot aufgefunden. Vermutlich war der Vogel mit einer Kleinkaliberwaffe getötet worden. Jetzt hat der NABU Baden-Württemberg bei der Zweigstelle Pforzheim der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz erstattet. „Die Jagd auf Sperber, Habicht und Co. ist bei uns verboten“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann. „Die Finderin hatte das Tier aufgrund des penetranten Geruchs sofort entsorgt. Dann hat sie in der Zeitung von den tödlichen Schüssen auf einen Sperber in Flehingen gelesen – und dass der NABU deswegen Anzeige erstattet hat. Daraufhin hat sie sich mit dem NABU in Verbindung gesetzt.“
Greifvogeltötungen sind Straftaten, die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen können. „Das Gros der Fälle bleibt jedoch im Verborgenen. Umso wichtiger ist es, wie die Finderin in Knittlingen aktiv zu werden, wenn man einen toten Greifvogel entdeckt. Man kann dann zum Beispiel die Polizei oder das Veterinäramt informieren“, sagt der NABU-Landesvorsitzende. „Alle Greifvögel sind streng geschützt und wichtige Bausteine der biologischen Vielfalt.“
Der NABU fordert die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität in Baden-Württemberg: „Wenn gezielt gegen Umweltkriminalität vorgegangen wird, ist auch mit einer höheren Aufklärungsquote zu rechnen“, ist Baumann überzeugt. So kämen etwa in Nordrhein-Westfalen mehr Tötungsfälle von Greifvögeln ans Licht und es werde auch besser aufgeklärt. Dort arbeitet eine Stabsstelle Umweltkriminalität beim Umweltministerium eng mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden zusammen. Nach Nordrhein-Westfalen ist Baden-Württemberg das Bundesland mit den meisten Greifvogeltötungen.
Hintergrund
Sperber leiden seit langem massiv unter direkter Verfolgung durch Vergiftung, Abschuss und Zerstören ihres Horstes. Der Bestand der Sperber ist bis etwa 1970 durch die Aufnahme von chlorierten Kohlenwasserstoffen (v. a. DDT, HCB und PCB) über Beutetiere eingebrochen. Die Bestandsabnahme betrug etwa 60 bis 90 Prozent. Die Pestizide haben beim Sperber die höchsten Belastungen im Vergleich zu anderen untersuchten Vogelarten verursacht.
Der Sperber fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, die „streng geschützten“ Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Brut- und Lebensstätten dieser Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit ihnen getrieben werden. Die Bonner Konvention trat ebenfalls 1979 in Kraft und dient dem Schutz wandernder Arten. Der Sperber wird in Anhang II aufgeführt, in dem die Arten aufgelistet sind, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären. Zudem unterliegt der Sperber wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Handel mit Sperbern ist nach der EU-VO 338/97 verboten, hier wird er als streng geschützte Art gelistet. Der Sperber gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr. 13-14 Bundesnaturschutzgesetz.