Naturverträgliche Hornissenumsiedlung - Foto: Rolf Frey
Hornissenumsiedelung
Durch falsches Verhalten kommt es zu Stichen

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Hornissennest - Foto: Rolf Frey
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Hornissennest Dach - Foto: Rolf Frey
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Hornissennest nah - Foto: Rolf Frey
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Hornissen-Nest - Foto: Rolf Frey
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Hornissennest naturverträglich entfernt - Foto: Rolf Frey
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Hornisse - Foto: Rolf Frey
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Hornissennest - Foto: Rolf Frey
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Hornissen-Nistkasten - Foto: Rolf Frey
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Hornissen-Nistkasten offen - Foto: Rolf Frey
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Utensilien Hornissenumzug - Foto: Rolf Frey
Zunächst sah es so aus, als könnten die Hornissen an ihrem ursprünglichen Standort geduldet werden, da sie sich an einem Gebäude in einem Loch an einer Fassadenkleidung in rund neun Metern Höhe angesiedelt hatten. Allerdings gab es in der Dunkelheit Probleme, da die Tiere – im Gegensatz zu Bienen und Wespen – auch nachts aktiv sind.
In dem Gebäude befindet sich eine Gaststätte mit Terrasse. Nachdem man bei gutem Wetter auch abends noch draußen sitzen konnte und auch nicht alle Fenster verschlossen waren, wurden die Hornissen zunächst vom Licht angezogen. In unmittelbarer Nähe der Lichtquelle werden sie aber geblendet und fliegen dadurch etwas hektisch umher, was fälschlicherweise als aggressiv gedeutet werden kann.
Durch falsches Verhalten gegenüber den Tieren kam es zu Stichen. Diese sind nicht schlimmer als die von den deutlich kleineren Bienen oder Wespen. Probleme gibt es allerdings bei Menschen, die allergisch auf Insektengift reagieren. Aber auch da ist die Reaktion in etwa gleich, egal ob es sich um eine Biene, Wespe oder Hornisse handelt.
Die Umsiedlung wurde durch die ungünstige Lage des Nestes etwas erschwert. Mit den geeigneten Mitteln, in diesem Fall einer Arbeitsbühne, war sie aber kein Problem. Allerdings war die Umsiedlung aufwendiger als bei einem Nest im Vogelnistkasten, der in zwei Metern Höhe hängt oder einem Rollladenkasten, der von innen geöffnet werden kann – den bevorzugten Plätzen von Hornissen.
Übrigens gibt es auch spezielle Nistkästen für diese Tiere, mit denen man versuchen kann, sie dorthin zu locken wo sie nicht stören. Eine Vernichtung von Hornissen ist, da sie auf der Roten Liste stehen und besonders geschützt sind, nicht erlaubt. Falls es Probleme mit den Tieren gibt, melden Sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis, dort sind die Hornissen-Fachberater bekannt, die entsprechende Beratung, Schutzmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch die Umsiedlung vornehmen.
Text: Rolf Frey