Wenn Bienen an Alzheimer erkranken
Prof. Dr. Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin erklärt im NABU-Interview, warum Neonicotionide für Insekten so gefährlich sind. Mehr →
Biene auf Buschwindröschen - Foto: Frank Beisheim
28. Februar 2018 – Nach der Veröffentlichung des neuen Berichts der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die giftige Wirkung von Neonicotinoiden auf Wild- und Honigbienen fordert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ein schnelles Verbot der Insektengifte für Äcker, Wiesen und Gärten. „Die Neubewertung ist wichtig, kommt aber angesichts des massiven Insekten- und Vogelsterbens reichlich spät. Die Neonics Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid, deren Zulassung ruht, müssen schnellstens aus dem Verkehr gezogen werden“, fordert NABU-Landesvorsitzender Johannes Enssle. Doch darüber hinaus sind weitere Neonicotinoide auch in Baden-Württemberg im Einsatz. „Thiacloprid wird großflächig auf Rapsblüten eingesetzt, Acetamiprid wird in Apfelplantagen versprüht, etwa am Bodensee und in der Ortenau“, erklärt die Imkerin und NABU-Fachbeauftragte für Wildbienen und Pflanzenschutz, Sabine Holmgeirsson.
Die drei ‚Neonics‘, deren Zulassung zurzeit ruht, dürfen nur der Anfang sein. „Vom Markt müssen schleunigst alle Neonicotinoide genommen werde, da sie Bestäuber massiv schädigen“, fordert der NABU Baden-Württemberg. Neben den drei zur Debatte stehenden Wirkstoffen sind noch weitere in der EU zugelassen beziehungsweise wird deren Neuzulassung derzeit geprüft. „Sie haben einen ähnlich störenden oder sogar tödlichen Wirkmechanismus für Insekten.“
Allein in Deutschland wurden von 2013 bis 2016 durchschnittlich rund 200 Tonnen Neonicotinoide ausgebracht. „Wir erwarten von Landwirtschaftsminister Peter Hauk ein klares Signal an seine designierte CDU-Bundeskollegin Klöckner“, fordert Enssle. Die EU-Mitgliedstaaten werden voraussichtlich am 22. März über das Verbot abstimmen. „Hier darf die Bundes-CDU nicht wieder vor der Agrarlobby einknicken.“ Denn schließlich stehe der Insektenschutz ja auch im neuen Koalitionsvertrag.
Auch die Bewertungen zur bienengefährlichkeit müssen auf den Prüfstand. Denn obwohl etwa der Wirkstoff Thiacloprid als „Bienenungefährlich“ eingestuft wird, schädigt er nachweislich Wildbienen. „Unsere bundesweit rund 560 Wildbienenarten sind keine Bestäuber zweiter Klasse. Für sie muss der gleiche Schutz gelten wie für Honigbienen“, betont Enssle.
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