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Mehr ...Falsche Tierliebe schadet Jungvögeln
Finger weg von scheinbar hilflosen Vogeljungen



Junger Hausrotschwanz - Foto: NABU/Martina Muhle
7. Juni 2018 – Den NABU erreichen derzeit häufig Anfragen von besorgten Tierfreundinnen und -freunden, wie sie scheinbar verlassenen Jungvögeln helfen sollen. Der Expertenrat lautet erstmal: Finger weg! „Die unerfahrenen und im Fliegen noch ungeübten Vogeljungen wirken auf den ersten Blick zwar hilflos. Sie aufzunehmen ist jedoch falsch verstandene Tierliebe“, sagt der NABU-Ornithologe Daniel Schmidt-Rothmund. „Meine Bitte an alle Vogelfreunde: Lassen Sie die halbflüggen, so genannten Ästlinge einfach sitzen.“
Scheinbar verlassen sitzen derzeit in Wiesen oder auf Wegen noch nicht ganz flugfähige Jungvögel, die herzzerreißend rufen. Dies sind keine Hilfeschreie, sondern Bettelrufe. „Damit halten die Vogeljungen Kontakt zu ihren Eltern. Sie halten sich in der näheren Umgebung des verlassenen Nestes auf und werden von den Altvögeln versorgt“, so Schmidt-Rothmund. Greift der Mensch in dieser sensiblen Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel.
Bei Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr könne ein Jungvogel kurz aufgenommen und dann ohne Probleme wieder zurück in eine schützende Astgabel am Fundort gesetzt werden. Anders als bei Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden. „Kuscheln ist trotzdem nicht erlaubt. Jungvögel sind Wildtiere, ihnen darf nur im echten Notfall geholfen werden. Ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.“
Die beste Vogelhilfe ist für den Vogelkundler ohnehin ein naturnaher, giftfreier Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, wo Vögel Nahrung in Form von Beeren, Würmern und Insekten finden und sich sicher verstecken können.
Sind die Jungen aus dem Haus, machen sich die Vogeleltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. Die Brutsaison endet daher für Gartenvögel wie Kohl- und Blaumeise erst im August. „Wer einen Nistkasten besitzt, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. Nur wenn mit absoluter Sicherheit über etwa fünf Tage hinweg kein Vogel ein- und ausfliegt, kann man die Nisthilfe reinigen. Ansonsten ist das Entfernen eines Nestes aber eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz“, stellt der Ornithologe fest.