Lebensraum Streuobstwiese
Mit mehr als 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten zählen Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen. Mehr →
Flächenverbrauch: Neubaugebiet im Streuobst. - Foto: NABU/Hannes Huber
28. November 2019 – Der NABU appelliert an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, am morgigen Freitag, 29.11.2019, im Bundesrat mit seiner Stimme dafür zu sorgen, dass der Paragraph 13b des Baugesetzbuches wie geplant zum Jahresende ausläuft. „Nur so können wir zum Beispiel unsere einzigartigen, artenreichen Streuobstwiesen vor hemmungsloser Bauwut schützen“, warnt Johannes Enssle, Vorsitzender des NABU Baden-Württemberg. Hintergrund: Nordrhein-Westfalen will beschleunigte Bauverfahren in den Außenbereichen weiterhin ermöglichen. Über einen entsprechenden Antrag will der Bundesrat am Freitag per „sofortiger Sachentscheidung“ kurz vor dem Ablaufdatum entscheiden.
„Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen auch die Artenvielfalt in Baden-Württemberg weiter unter Druck. Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume verloren. Auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Lebensmittelproduktion schrumpfen. Wir gefährden unsere Naturschutzziele, wenn die Außenbereiche weiterhin ohne ausgiebige Prüfung immer schneller bebaut und versiegelt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, das Ziel ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren, endlich energisch anzugehen“, sagt Enssle. Und ergänzt: „Die Bundesregierung wollte den Flächenschwund bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag begrenzen. Doch täglich werden bundesweit 60 Hektar Fläche neu verbraucht. Im Land waren dies allein 2018 weitere 1.651 Hektar oder rund 2.360 Fußballfelder. Der Zersiedlungs-Paragraph 13b gehört ersatzlos gestrichen.“
Der NABU appelliert deshalb an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, am Freitag im Bundestag den §13b BauGB zum Jahresende ersatzlos auslaufen zu lassen und der Ressource Boden endlich eine stärkere Wertschätzung entgegenzubringen. „Statt der Zersiedlung, gerade im Ländlichen Raum, weiteren Vorschub zu leisten, sollte der Fokus darauf liegen, die Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich stärker zu nutzen und so dem Credo Innen- vor Außenentwicklung zu entsprechen“, so Enssle weiter.
Der §13 BauGB wurde 2017 entgegen des Bundesratsbeschlusses eingeführt mit dem Ziel, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Er ermöglicht Gemeinden eine unkompliziertere Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren, also „auf der grünen Wiese“. Das beschleunigte Verfahren kann ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung, ohne Verpflichtung, gleichwertige Ausgleichsflächen für die Natur zu schaffen, und ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Aus NABU-Sicht bietet das geltende Baurecht bereits ausreichend Möglichkeiten zum Bauen im Außenbereich.
Wie mehrere Studien und eine Auswertung des Bundesinnenministeriums inzwischen belegen, verfehlt Paragraph 13b sein ursprüngliches Ziel, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, klar. „Statt den angespannten Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen zu entspannen, werden in über 85 Prozent der Fälle Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum gebaut. Das ist kein Beitrag, um den Wohnungsmangel für alle Bevölkerungsschichten zu beseitigen und schafft auch keine Unterkünfte für Geflüchtete“, so Enssle. Die Folgen für die Natur sind jetzt schon verheerend: Momentan wird in Deutschland für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen jede Minute die Fläche eines durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstücks benötigt. Dabei dauert es 2.000 Jahre bis zehn Zentimeter fruchtbarer Boden entstehen kann. Zudem werden Landschaften zerschnitten und Lebensräume zerstört. Dörfer wachsen in die Fläche, während die Dorfkerne veröden.
Das Land Nordrhein-Westfalen wirbt in der Begründung des Gesetzesvorschlages um die Zustimmung des Bundesrates mit der „Handlungsempfehlung der Baulandkommission“, einem einberufenen Expertengremium, welches die Fortsetzung des §13b empfiehlt. Diese bereits durch das Bundesinnenministerium verbreitete Fehldarstellung entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Empfehlungen der Kommissionsmitglieder. Der Dokumentation der Sitzungen ist zu entnehmen, dass diese zu keinem einheitlichen Meinungsbild kamen und lediglich eine Evaluierung der Anwendungsfälle des 13b empfehlen. Die Empfehlung einer Verlängerung entstammt einzig den in der Kommission vertretenen Bundestagsabgeordneten und Landesbauminister.
Mehr Infos: Thesenpapier des NABU und weiterer Umweltverbände www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2019-10-25_Thesenpapier_BauGB_update.pdf.
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