Studie zur Rettung der Kulturlandschaft
Wie lässt sich das Artensterben auf Äckern und Wiesen stoppen? Die KuLa-Studie von 15 Verbänden liefert Vorschläge zur Zukunft der Landwirtschaft. Mehr →
Blühender Ackerrandstreifen - Foto: NABU/Klemens Karkow
15. Mai 2020 – Am heutigen 15. Mai ist der Stichtag für die Landwirtinnen und Landwirte im Südwesten, um ihren sogenannten „Gemeinsamen Antrag“ abzugeben. Damit erschließen sich auch die zirka 39.600 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg den mit jährlich 653 Millionen Euro gefüllten Agrarfördertopf. Darin enthalten sind die EU-Direktzahlungen und die Agrarumweltprogramme des Landes, das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)und die Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Mit ihnen fördert das Land den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft. „Diese beiden Fördertöpfe sind zentral für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und für die Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Allerdings ist der Topf zu klein und nicht alle Maßnahmen dienen der Artenvielfalt. Es braucht noch mehr wirklich grüne Fördermaßnahmen in FAKT, wie mehrjährige Ackerbrachen, blühende Untersaaten im Getreide, Stoppelbrachen und Wieseninseln aus Altgras“, sagt NABU-Landwirtschaftsreferent Jochen Goedecke.
Nur 19 Prozent der Maßnahmen auf sogenannten Greening-Flächen der EU-Agrarförderung seien wirklich grün. Der große Rest habe keinen echten Nutzen für die Natur. „Wenn wir Rebhuhn, Kiebitz und Wildbienen eine Chance geben wollen, brauchen wir wirksame Maßnahmen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche“, so Goedecke.
Im Herbst 2019 hatte der NABU gemeinsam mit 14 weiteren Verbänden die Studie „Kulturlandschaft Baden-Württemberg 2030“ veröffentlicht. Sie zeigt auf, wo die Landesregierung bei ihren Förderprogrammen nachsteuern muss, damit Betriebe, die Kulturlandschaft pflegen und bewirtschaften, ein Auskommen haben. Die Studie errechnete einen finanziellen Mehrbedarf von 225 Millionen Euro pro Jahr, um die biologische Vielfalt der Streuobstwiesen, Wacholderheiden und blumenbunten Mähwiesen effektiv zu schützen. „Uns ist klar, dass das Land keinen Goldesel hat und in Zeiten von Corona die Kassen schneller leer werden. Doch dürfen wir die landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land, gerade in Zeiten von Corona, mit der gesamtgesellschaftlichen Mammutaufgabe Artenschutz nicht allein lassen. Gesunde Lebensmittel und eine intakte Natur sind für uns alle die Lebensgrundlage“, betont der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Aktuell bietet sich auch in Baden-Württemberg die Chance für neue, wirksame Impulse für eine ökologische Agrarwende: „Die neuen Agrarumweltprogramme des Landes treten 2023 in Kraft. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat jetzt die Chance, den Wandel zu gestalten“, so Enssle.
Hintergrund:
Die aktuelle „Werde laut“-Kampagne des NABU wirbt um Unterstützung für eine Reform der EU-Agrarpolitik, um das Verschwinden von Kiebitz, Feldhase und Ackerhummel auf den Feldern auch in Baden-Württemberg zu stoppen. Infos unter www.werdelaut.de.
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