Studie zur Rettung der Kulturlandschaft
Wie lässt sich das Artensterben auf Äckern und Wiesen stoppen? Die KuLa-Studie von 15 Verbänden liefert Vorschläge zur Zukunft der Landwirtschaft. Mehr →
Blumenwiese - Foto: NABU/Kathrin Baumann
2. Dezember 2021 – Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie* hat sich der Zustand streng geschützter Mähwiesen auch in Baden-Württemberg nicht verbessert. „Die Ampel steht auf Rot. Innerhalb von nur sechs Jahren, von 2013 bis 2019, hat sich der Zustand der Mähwiesen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten sogar weiter verschlechtert. Damit droht einer unserer artenreichsten Lebensräume langfristig zu verschwinden, weil sich seine Bewirtschaftung für Landwirtinnen und Landwirte kaum noch lohnt. Die artenreichen FFH-Mähwiesen brauchen einen Booster aus der FAKT-Finanzspritze des Landes. Anstatt Strafzahlungen für die Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie an die EU zu zahlen, sollte sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern schleunigst um eine attraktivere Förderung für die Bewirtschaftung artenreicher Blumenwiesen kümmern. Diese muss Landwirtinnen und Landwirten direkt zugutekommen“, fordert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Für Enssle steht fest: „Zum Erhalt der FFH-Mähwiesen sind die aktuell gezahlten 280 Euro je Hektar aus der Förderung des FAKT-Programmes unzureichend. Der Fördersatz muss sich mindestens verdoppeln, damit sich der Aufwand zum Erhalt der artenreichen Blumenwiesen wieder lohnt. Jetzt muss die Chance genutzt werden, denn das FAKT-Programm des Landes wird gerade überarbeitet.“ Zusätzlich müssen Landwirtinnen und Landwirte endlich unterschiedliche Maßnahmen miteinander kombinieren können, fordert der NABU. Nur so könne es gelingen, die Pflege von Mähwiesen wieder attraktiv zu machen. Als Beispiel nennt Enssle die Maßnahmen „Erhaltung artenreiches Grünland“, „Ökolandbau“ und „Extensivgrünland“. Diese müssten vollständig kombinierbar sein, wie es der NABU bereits 2019 in der Studie „Kulturlandschaft Baden-Württemberg 2030“gefordert hatte.
Baden-Württemberg bezahlt jährlich 145 Millionen Euro (Stand 2019) für die Landesprogramme FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) und LPR (Landschaftspflegerichtlinie). Ende 2018 wurden rund 4.55 Millionen Euro für die FFH-Mähwiesen als FAKT-Förderung ausbezahlt. Was nach viel klingt, ist mit 4,5 Prozent nur ein Bruchteil dessen, was nötig wäre und insgesamt an FAKT-Maßnahmen ausbezahlt wird (102 Mio. Euro in 2018).
„Für den NABU ist eine auskömmliche Förderung der artenreichen Blumenwiesen ein wichtiger Indikator, wie ernst es der grün-schwarzen Landesregierung mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Kampf gegen das Insektensterben ist. Blumenbunte Mähwiesen sind ein wahrer Mikrokosmos für Schmetterlinge, Heuschrecken, Wildbienen und andere Insektenarten – angesichts des dramatischen Artensterbens sollten wir alles tun, um diese zu bewahren“, so Enssle.
* Zur Erklärung: Die FFH-Richtlinie der EU trat 1992 in Kraft. Die FFH-Mähwiesen sind Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach EU-Recht darf sich der Zustand geschützter Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. Ursachen sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, die Überdüngung und der Pestizideinsatz. Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland wegen unzureichendem Schutz der Natura 2000-Gebiete verklagt. Die heute angekündigte Klage geht auf eine NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014 zurück.
FFH-Mähwiesen sind zumeist durch jahrzehnte- bis jahrhundertelange landwirtschaftliche Nutzung als extensive Heuwiese entstanden. Dafür wurden sie, je nach Standortbedingungen, nur ein- bis zweimal (selten dreimal) im Jahr gemäht und vorwiegend mit Stallmist gedüngt. Mähwiesen sind mit ihrer Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel für die Schmetterlingsarten Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
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