Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage
Am 22. Dezember 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. Sie besagt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU – nun im dritten Bewirtschaftungszyklus – spätestens bis zum Jahr 2027 sämtliche Gewässer wie auch das Grundwasser in einen guten chemischen und ökologischen Zustand bringen müssen. Mehr →