Streuobst-Bilanz 2021
Die artenreichen Streuobstwiesen in Baden-Württemberg brauchen besseren Schutz und mehr Förderung. Die Streuobsternte fällt 2021 mäßig aus. Mehr →
Streubstwiese - Foto: NABU/Christoph Kasulke
27. April 2022 – Ein besonders schönes Ei hat das Umweltministerium allen Aktiven im Streuobstschutz in der Osterwoche ins Nest oder vielmehr in die Baumhöhle gelegt. Der „Vollzugserlass zum Schutz von Streuobstbeständen“ gibt für den NABU Baden-Württemberg Anlass zur Hoffnung, dass es mit dem Schutz dieser einzigartigen, artenreichen Kulturlandschaft doch noch klappt: „Wir sind gespannt, ob dieser Erlass zum Streuobstschutz in der Lage sein wird, die massive Bautätigkeit in den Streuobstbeständen im Land endlich zu stoppen, und halten weiterhin die Augen offen“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Dass der Erlass mit dem Landwirtschaftsministerium sowie dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen abgestimmt sei, sieht der NABU als gutes Zeichen. „Allerdings ist es kein gutes Zeichen, dass es innerhalb weniger Monate gleich drei deutliche Hinweise braucht, damit Landratsämter ein geltendes Gesetz richtig auslegen. Das zeigt, dass das Gesetz selbst zu viel Interpretationsspielraum lässt. Sollte sich der Streuobstwiesenschutz mit diesem Erlass nicht verbessern, wird das Gesetz angepasst werden müssen“, so Enssle.
Zum europaweiten Tag der Streuobstwiese am 29. April ruft der NABU die Unteren Naturschutzbehörden als Prüfinstanz von kommunalen Bauvorhaben dazu auf, den Erlass bei der Anwendung des § 33a Landesnaturschutzgesetz stringent umzusetzen. „Nach zwei Schreiben des Umweltministeriums präzisiert nun dieser neue Erlass: Erhaltenswert ist eine Streuobstwiese auch dann, wenn sie als Ruhe- und Fortpflanzungsstätte einer europaweit geschützten Art wie zum Beispiel der Zwergfledermaus oder der Zauneidechse geeignet ist. Dies gilt selbst, wenn die Art aktuell nicht nachgewiesen wird“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende. Diese Klarstellung hält der NABU für sehr wichtig. „Ziel des Paragraphen ist es ja, die Streuobstbestände in möglichst großem Umfang zu erhalten und vor der Zerstörung durch Bebauung zu schützen. Die Aufnahme des Streuobstanbaus als kulturelle Besonderheit ins bundesweite Verzeichnis als Immaterielles Kulturerbe auf Empfehlung der deutschen UNESCO-Kommission war wichtig. Denn die einzigartige Kulturlandschaft der Streuobstbestände mitsamt ihrer alten Obstbaumriesen und ihrem besonderen Artenreichtum kann nur erhalten werden, wenn das Wissen um ihre Bewirtschaftung und die damit verbundenen Traditionen und Bräuche ebenfalls nicht verloren geht.“
Hintergrund:
Die Streuobstwiesen mit ihren Hochstamm-Bäumen sowie Specht- und Baumhöhlen bieten brütenden Vögeln, Fledermausarten und Insekten ein wertvolles Zuhause. Streuobstwiesen sind mit mehr als 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie über 6.000 Obstsorten allein in Deutschland ein Biodiversitäts-Hotspot. Darüber hinaus speichern sie Wasser und Kohlendioxid. Als Kaltluftentstehungsgebiete können sie Hitzestress in Wohngebieten vorbeugen.
Der Tag der Streuobstwiese findet jedes Jahr Ende April als Mitmach- und Erlebnistag statt. Aktive Streuobstfreundinnen und -freunde aus ganz Europa veranstalten verschiedenste Aktionen rund um das Immaterielle Kulturerbe „Streuobstanbau“ und laden zur Teilnahme ein. Hintergründe und Programm unter www.orchardseverywhere.com.
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