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NABU setzt sich für Erhalt von biologischer Vielfalt ein


Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 hat die Staatengemeinschaft eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen (Convention on Biological Diversity – CBD). Damit haben sich die Unterzeichnerstaaten – auch Deutschland – verpflichtet, nationale Strategien zu entwickeln, um ihren Beitrag zum Schutz der Biologischen Vielfalt zu leisten. Deutschland hat diese Strategie 2007 per Kabinettsbeschluss verabschiedet und die Bundesländer zur Umsetzung aufgefordert.
Das für das Jahr 2010 weltweit gesetzte Ziel, nämlich den Verlust der Biologischen Vielfalt zu stoppen („stopp the loss“), konnte nicht erreicht werden. Deshalb haben sowohl die Vereinten Nationen als auch die EU ihre Strategien mit dem Zeitrahmen bis 2020 neu ausgerichtet. Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt ist zentraler Bestandteil des Naturschutzes, der zusätzlich noch die „unbelebte Natur“ (Ressourcen Boden, Wasser, Luft) und die landschaftlichen Besonderheiten (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) umfasst.
NBS und Landes-Naturschutzstrategie
Die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschäftigt sich mit den Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt und zeigt Wege zu deren Abhilfe auf. Die Naturschutzstrategie des Landes formuliert einen Zeitrahmen und Schwerpunkte.
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sind rund 330 Zielvorgaben und 430 Maßnahmen festgelegt. Die nationale Biodiversitätsstrategie ist eine Verpflichtung der Bundesregierung für mindestens vier Legislaturperioden.
Die Strategie gibt sich einen Zeitrahmen und legt die bis dahin zu erreichenden Ziele fest. Zum Beispiel sollen bis zum Jahr 2020 zwei Prozent der Fläche Deutschlands zu Wildnis werden, in der die natürlichen Prozesse von Werden und Vergehen ungestört ablaufen können. Die Zerschneidung des Landes durch Straßen und Wasser- und Schienenwege soll überwunden und die Landschaften bis zum Jahr 2020 für Tiere und Pflanzen wieder durchgängig passierbar werden. Die Umsetzung der in der NBS formulierten Ziele ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung allein, sondern aller staatlichen und nicht-staatlichen Akteure.
Naturschutzstrategie des Landes
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Jahr 2009 den Prozess für die Entwicklung einer eigenen Naturschutzstrategie begonnen. Von amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern wurde die aktuelle Situation in den verschiedenen Naturschutzfeldern analysiert, Maßnahmen vorgeschlagen, um derzeitige Probleme zu lösen und Ziele mit dem Zeithorizont 2020 formuliert.
Im März 2011 hat die damalige Landesregierung die Strategie beschlossen und folgende Schwerpunkte formuliert: die Umsetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und des Biotopverbundes, die Fortführung des Artenschutzprogramms und die Einrichtung eines weiteren Großschutzgebietes sowie ein landesweites Moorschutzprogramm.
Die Grün-Rote-Landesregierung hat unmittelbar nach der Wahl 2011 die Überarbeitung dieser Strategie in Angriff genommen und hat im Sommer 2013 die neue Naturschutzstrategie für Baden-Württemberg beschlossen. Diese Strategie ist so angelegt, dass sie sich schlüssig in die NBS von 2007 einfügt.
Die Politik ist Partner des NABU, um Ziele im Umwelt- und Naturschutz zu erreichen. Gleichzeitig versteht sich der NABU auch als Korrektiv der Politik. Wir nehmen regelmäßig die aktuelle Umwelt- und Naturschutzpolitik kritisch unter die Lupe. Mehr →