Jeder Verein braucht eine Satzung. Und da es im NABU mehrere Gliederungsebenen gibt, gibt es für jede auch eine extra Satzung. Der Bundesverband hat also eine eigene, jeder Landesverband und jede NABU-Gruppe. Und wenn es in einer Region in Baden-Württemberg zudem einen Kreis- oder Bezirksverband gibt, haben die auch noch eine.
Die Bundesvertreterversammlung (BVV) des NABU hat auch 2022 wieder verschiedene Änderungen der Bundessatzung beschlossen. Dementsprechend hat unsere Landesvertreterversammlung (LVV) im November 2023 diese Änderungen in die Satzung des Landesverbandes aufgenommen.
Daher müssen auch alle NABU-Gruppen ihre Satzung anpassen - bis zum 31.12.2025!
Der NABU-Landesverband BW hat eine Mustersatzung als Vorlage für NABU-Gruppen in BW erstellt. Der einfachste Weg zur neuen Gruppensatzung ist, diese Mustersatzung an den markierten Stellen anzupassen und als Satzungsneufassung komplett in der Mitgliederversammlung zu beschließen. Gruppen, die als e.V. organisiert sind, sollten vor Änderungen in der Zusammensetzung ihres Vorstands (§ 10) Rücksprache mit dem Vereinsregister halten!
Volker Weiß, Teamleiter Verbandsentwicklung beim NABU-Landesverband BW, erklärt die wichtigsten Punkte in der Mustersatzung und steht für Fragen zur Verfügung.
Wer die Mustersatzung vorab anschauen möchte, findet diese im NABU-Netz.