Das Bachneunauge braucht saubere Gewässer als Lebensraum - Foto: Werner Bartsch/NABU-naturgucker.de
Was man nicht kennt, das schützt man nicht! Bei den meisten Eingriffen in Fließgewässern in Baden-Württemberg kommt es zu einer Beeinträchtigung von Fischen, besonders geschützten Bachneunaugen, Flusskrebsen und v. a. von geschützten Großmuscheln und zur Zerstörung von Lebensräumen. Nicht nur im Fall der streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Bachmuschel (Unio crassus) birgt dies ein hohes Konfliktpotenzial.
Die Fehler sind bereits in der Frühphase von Verfahrensabläufen angelegt. Es beginnt mit der Nichtberücksichtigung der Arten und fehlerhaften Ausschreibungen von Maßnahmenträgern. Die limnologische Fachexpertise in Behörden und Planungsbüros ist nicht immer vorhanden und wird auch von behördlicher Seite nicht eingefordert. Da aber auch Kontrollen ausbleiben, werden Verstöße gegen das Artenschutzrecht (z. B. Zugriffsverbote) nicht erkannt.
Michael Pfeiffer, Gewässerbiologe und Limnologe vom Büro gobio [GOBIO GmbH – Institut für Gewässerökologie und angewandte Biologie.] zeigt, dass der aquatische Artenschutz durchaus umsetzbar ist, was Facharbeit an unseren Gewässern bedeutet und welche wichtige Rolle NABU-Gruppen und andere Umweltorganisationen spielen können.