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    Foto: NABU/Stefan Bosch
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Kirchenquartiere

Pilotprojekte für Artenschutz in Kirchengemeinden

Schleiereule - Foto: NABU/Rosl Roessner

Schleiereule - Foto: NABU/Rosl Roessner

Kirchen sind mehr als Orte des Glaubens – sie können auch Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und andere Tierarten sein. Sanierungen führen zunehmend zum Verschluss von Nischen, sodass wertvolle Rückzugsorte von Eulen, Falken und Fledermäusen verloren gehen. Im Projekt „Mensch.Natur – natürlich.zusammen.leben.“ unterstützen wir Kirchengemeinden dabei, Quartiere für gebäudebewohnende Tiere zu schaffen. 

So unterstützen wir Ihre Kirchengemeinde

  • Wir bezahlen die Hälfte der Kosten für Ihre Artenschutzmaterialien – bis maximal 1.500 Euro
  • Wir begleiten Sie intensiv durch die einjährige Laufzeit, zum Beispiel bei Auswahl und Anbringung der Materialien 

Auch kleine Maßnahmen können viel bewirken und als Vorbild und Modell für andere Kirchen dienen. Jährlich werden zwei Kirchen als Pilotprojekte ausgewählt. Bis 31. Oktober 2026 können Kirchengemeinden sich bewerben.



Beispiele für Artenschutzmaßnahmen an Kirchen



  • Mauerseglernisthilfen an einer Kirche - Foto: Rolf Jürgens
  • Auch häufige Arten brauchen Unterstützung: Wie hier durch einen Nistkasten für Dohlen an einer Kirchenfassade - Foto: Michael Muszeika
  • Ein Spaltenquartier für das Kleine Langohr im Dachstuhl einer Kirche - Foto: NABU/Stefan Bosch

Teilnahmebedingungen


Wer kann zum Pilotprojekt werden?

Kirchengemeinden in Baden-Württemberg, die Artenschutzmaßnahme an ihrem Kirchengebäude (vorzugsweise Sakralbau) umsetzen möchten. Jedes Jahr werden zwei Pilotprojekte aus einer der vier Landeskirchen bzw. Diözesen ausgewählt. Für 2027 können sich Gemeinden aus der evangelischen Landeskirche Baden bewerben.

Besonders eingeladen sind Gemeinden, die bisher noch keine Artenschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Außerdem sollten die Kirchengemeinden damit einverstanden sein, an einer projektbegleitenden Evaluation teilzunehmen und dass die Erfahrungen und Erkenntnisse, die sie im Rahmen des Projekts sammeln, dokumentiert und veröffentlicht werden.

Es darf sich bei den umgesetzten Maßnahmen nicht um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, handeln.

Wie profitiert die Kirchengemeinde?

  • Wir finanzieren 50 Prozent der Kosten für die Anschaffung von Artenschutzmaterialien – bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. 
  • Wir begleiten Sie intensiv durch die einjährige Laufzeit, zum Beispiel mit einem Vor-Ort-Besuch und durch Beratung bei Auswahl und Anbringung der Materialien 

Wie ist der Ablauf?

  • bis 30. Oktober 2026: Bewerbungsfrist
  • bis 30. November 2026: Auswahl und Bekanntgabe der Pilotprojekte durch den NABU und die evangelische Landeskirche Württemberg
  • März/April 2027: Vor-Ort-Besuche und Empfehlung von Maßnahmen
  • etwa Herbst 2027: Anbringung der Materialien an den Kirchen
  • bis 31. Dezember 2027: Einreichen eines Verwendungsnachweises inklusive der Belege für die Materialien, anschließend Erstattung der Kosten 

Welche Kirchen kommen infrage?

Kirchen, an denen Vogel-Nistkästen oder Fledermausquartiere angebracht werden dürfen bzw. können und wo eine langfristige Sicherung der umgesetzten Maßnahmen gewährleistet werden kann.

Welche rechtlichen Belange sprechen gegen Artenschutzmaßnahmen an Kirchen?

Nistkästen oder Schutzfolien gegen Vogelschlag können eine merkliche optische Veränderung an einem Gebäude darstellen. Wenn zum Beispiel Nistkästen an einer historischen Fassade angebracht werden sollen oder große Glasflächen mit Schutzfolien beklebt werden, um Vogelschlag zu verhindern.

Bei Sanierungsmaßnahmen gilt: Artenschutz und Denkmalschutz sind gleichgestellt. Bei Maßnahmen, die nicht aufgrund eines bestehenden Vorkommens (geschützter) Arten an Gebäuden stattfinden, sondern freiwillig umgesetzt werden, um Tieren neuen Lebensraum zu bieten, müssen unter Umständen denkmalrechtliche oder urheberrechtliche Belange geprüft werden.

  • Laut Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg (DSchG) §8 darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden. Bitte nehmen Sie für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, ob das freiwillige Anbringen von Nisthilfen oder Quartieren möglich ist. 
  • Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) §3 gehören „Werke der Baukunst“ zu den vom Urheberrecht geschützten Werken. Jedoch gilt nicht jedes Gebäude, das von Architekt*innen entworfen wurde, als solches Werk. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob ein vorgeschlagenes Gebäude als „Werk der Baukunst“ einzustufen ist und ob Veränderungen durch Artenschutzmaßnahmen zulässig sind. Gegebenenfalls lassen sich zusammen mit den Urheber*innen kreative Lösungen finden.

Wann eignet sich eine Kirche nicht für die Anbringung von Artenschutzmaßnahmen?

Artenschutzmaßnahmen lassen sich grundsätzlich an vielen Gebäuden umsetzen. Durch individuelle Lösungen ist oft mehr möglich, als man zunächst denkt. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt jedoch vom jeweiligen Gebäude und der Umgebung ab.

Ist es ein Problem, wenn bisher noch keine Arten an den Gebäuden leben?

Wenn noch keine gebäudebewohnenden Arten an einer Kirche leben, ist das kein Ausschlusskriterium. Ganz im Gegenteil – schließlich ist es das Ziel der „Kirchenquartiere“, auch neuen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse und andere Tierarten zu schaffen.

Wie werden die Pilotprojekte ausgewählt?

Jedes Jahr werden zwei Pilotprojekte aus einer der vier Landeskirchen bzw. Diözesen ausgewählt. Für 2027 können sich Gemeinden aus der evangelischen Landeskirche Baden bewerben. Die Auswahl trifft eine Jury aus NABU und der beteiligten Landeskirche bzw. Diözese anhand eines vorab definierten Bewertungsschemas ausgewählt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 


Ihre Bewerbung


Mauerseglernisthilfen an einer Kirche - Foto: Rolf Jürgens

Zum Bewerbungsformular

Bewerbungsfrist bis 31. Oktober 2026

Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Mehr →

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Digitale Informationsveranstaltung „Kirchenquartiere“

Am 15., 21. und 24. September, jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr, informieren wir online via Zoom über die Kirchenquartier-Pilotprojekte. Hier melden Sie sich an. Mehr →

Julia Hiller - Foto: Isabel Rohde

Julia Hiller
Teilprojektleiterin „Artenschutz an Gebäuden“

Email: Julia.Hiller@NABU-BW.de
Telefon: 0711.966 72-45




Logos der Förderer des Projekts Mensch.Natur Bundesumweltministerium, Bundesamt für Naturschutz und Umweltministerium Baden-Württemberg
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Artenschutz an Gebäuden - Foto: NABU/Stefan Bosch
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