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Bewerbungsfrist bis 31. Oktober 2026
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Kirchen sind mehr als Orte des Glaubens – sie können auch Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und andere Tierarten sein. Sanierungen führen zunehmend zum Verschluss von Nischen, sodass wertvolle Rückzugsorte von Eulen, Falken und Fledermäusen verloren gehen. Im Projekt „Mensch.Natur – natürlich.zusammen.leben.“ unterstützen wir Kirchengemeinden dabei, Quartiere für gebäudebewohnende Tiere zu schaffen.
So unterstützen wir Ihre Kirchengemeinde
Auch kleine Maßnahmen können viel bewirken und als Vorbild und Modell für andere Kirchen dienen. Jährlich werden zwei Kirchen als Pilotprojekte ausgewählt. Bis 31. Oktober 2026 können Kirchengemeinden sich bewerben.
Kirchengemeinden in Baden-Württemberg, die Artenschutzmaßnahme an ihrem Kirchengebäude (vorzugsweise Sakralbau) umsetzen möchten. Jedes Jahr werden zwei Pilotprojekte aus einer der vier Landeskirchen bzw. Diözesen ausgewählt. Für 2027 können sich Gemeinden aus der evangelischen Landeskirche Baden bewerben.
Besonders eingeladen sind Gemeinden, die bisher noch keine Artenschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Außerdem sollten die Kirchengemeinden damit einverstanden sein, an einer projektbegleitenden Evaluation teilzunehmen und dass die Erfahrungen und Erkenntnisse, die sie im Rahmen des Projekts sammeln, dokumentiert und veröffentlicht werden.
Es darf sich bei den umgesetzten Maßnahmen nicht um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, handeln.
Kirchen, an denen Vogel-Nistkästen oder Fledermausquartiere angebracht werden dürfen bzw. können und wo eine langfristige Sicherung der umgesetzten Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Nistkästen oder Schutzfolien gegen Vogelschlag können eine merkliche optische Veränderung an einem Gebäude darstellen. Wenn zum Beispiel Nistkästen an einer historischen Fassade angebracht werden sollen oder große Glasflächen mit Schutzfolien beklebt werden, um Vogelschlag zu verhindern.
Bei Sanierungsmaßnahmen gilt: Artenschutz und Denkmalschutz sind gleichgestellt. Bei Maßnahmen, die nicht aufgrund eines bestehenden Vorkommens (geschützter) Arten an Gebäuden stattfinden, sondern freiwillig umgesetzt werden, um Tieren neuen Lebensraum zu bieten, müssen unter Umständen denkmalrechtliche oder urheberrechtliche Belange geprüft werden.
Artenschutzmaßnahmen lassen sich grundsätzlich an vielen Gebäuden umsetzen. Durch individuelle Lösungen ist oft mehr möglich, als man zunächst denkt. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt jedoch vom jeweiligen Gebäude und der Umgebung ab.
Wenn noch keine gebäudebewohnenden Arten an einer Kirche leben, ist das kein Ausschlusskriterium. Ganz im Gegenteil – schließlich ist es das Ziel der „Kirchenquartiere“, auch neuen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse und andere Tierarten zu schaffen.
Jedes Jahr werden zwei Pilotprojekte aus einer der vier Landeskirchen bzw. Diözesen ausgewählt. Für 2027 können sich Gemeinden aus der evangelischen Landeskirche Baden bewerben. Die Auswahl trifft eine Jury aus NABU und der beteiligten Landeskirche bzw. Diözese anhand eines vorab definierten Bewertungsschemas ausgewählt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Mehr →
Am 15., 21. und 24. September, jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr, informieren wir online via Zoom über die Kirchenquartier-Pilotprojekte. Hier melden Sie sich an. Mehr →
Julia Hiller
Teilprojektleiterin „Artenschutz an Gebäuden“
Email: Julia.Hiller@NABU-BW.de
Telefon: 0711.966 72-45
Fledermäuse und Vögel leben an Fassaden und in Dachstühlen. Ihre Quartiere stehen unter Schutz und fallen dennoch immer wieder Bauvorhaben zum Opfer. Mit Fortbildungen, Infoveranstaltungen und praktischen Artenschutzmaßnahmen fördern wir Lebensräume an Gebäuden. Mehr →
Gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern erhalten und stärken wir die biologische Vielfalt und die Klimaresilienz in Siedlungsräumen – in Gärten und Kirchengemeinden, auf öffentlichen Grünflächen und an Gebäuden. Mehr →