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Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage

Die Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage

Der NABU sieht – neben der Begleitung der Richtlinie in Brüssel – in der Umsetzung im Bund und in den Ländern eines der zentralen umweltpolitischen Themen. - Foto: Frank Derer
Was ist die Wasserrahmenrichtlinie?
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine umfangreiche verbindliche Rechtsvorgabe der EU. Die Mitgliedsstaaten sollten bis zum Jahr 2015 sämtliche Gewässer, also Fließgewässer und Seen, aber auch das Grundwasser in einen guten chemischen und ökologischen Zustand bringen. Voraussetzung hierfür sind intakte strukturreiche Lebensräume an und besonders in den Gewässern sowie eine deutliche Reduzierung der menschlichen Einwirkungen. Neben dem Schutz und der Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer sollte auch eine nachhaltige, ausgewogene Wasserwirtschaft gefördert werden. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden.
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund
Der NABU sieht – neben der Begleitung der Richtlinie in Brüssel – in der Umsetzung im Bund und in den Ländern eines der zentralen umweltpolitischen Themen dieser Jahre. Hierbei gilt es, die aus Sicht des NABU äußerst negativen Erfahrungen bei der schleppenden und unvollständigen Umsetzung der EG-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie 92/43/EWG zu vermeiden.
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bedeutete zunächst die Bestandsaufnahme aller Einwirkungen, Beeinträchtigungen und Risiken sowie der sich hieraus ergebenden Gesamtbeurteilung des derzeitigen Gewässerzustandes. Bis zum Herbst 2004 waren die Ergebnisse in einem umfassenden Bericht mit Text und Plänen flussgebietsbezogen, das heißt zum Beispiel bezogen auf den Neckar länderübergreifend zusammen zu fassen. Der Bericht bildete die Grundlage für die weiteren Schritte zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie. Dies waren die vertiefte Gewässerüberwachung (Monitoring) bis 2006, die anschließende Aufstellung flussgebietsweiser Bewirtschaftungspläne bis 2009 und das hierauf aufbauende, bis zum Jahr 2015 abzuschließende Erreichen des guten chemischen und ökologischen Zustandes aller Gewässer in Europa. Die Bewirtschaftungzyklen betragen jeweils 6 Jahre und werden, bei Nicht-Erreichen der vorgegebenen Ziele, aktualisiert und bis zu dreimal verlängert. Inzwischen wird am dritten – und somit letzten – Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet. Mit den bisherigen Anstrengungen haben nur wenige Wasserkörper einen guten Zustand bis 2021, dem Ende der zweiten Verlängerung, erreicht.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Richtlinie sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Das schließt natürlich auch die Umwelt- und Naturschutzverbände wie den NABU ein. Um die Ziele der Richtlinie zu verwirklichen, ist es wichtig, dass alle einen Beitrag leisten. Daher fordert die Richtlinie alle interessierten Parteien zu einer aktiven Beteiligung an den Wasserbewirtschaftungsaktivitäten auf. In der Präambel der Richtlinie heißt es: „Genau so wichtig sind jedoch Informationen, Konsultationen und Einbeziehung der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzer.“
Als Teil der verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 14 WRRL) können Interessierte derzeit zu den neuen Entwürfen der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Stellung nehmen:
Am 22.12.2020 wurden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne, zusammen mit den dazugehörenden Maßnahmenprogrammen, für den dritten Zyklus auf der Internetseite des Umweltministeriums online gestellt und das offizielle Anhörungsverfahren somit eingeleitet. Die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme endet am 30.06.2021.
Forschung zur Umsetzung
Die LUBW betreibt seit 2006 ein biologisches Messnetz (Landesüberwachungsnetz) nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Hier werden die Daten zum Gewässerzustand in Baden-Württemberg erhoben und bewertet. Die aktuellen und langjährigen Daten sowie Karten zum wasserwirtschaftlichen Gewässernetz werden regelmäßig auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aktualisiert.
Gemeinsame Stellungnahme von NABU, BUND und LNV
Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV richten sich im dritten Bewirtschaftungszyklus mit einer gemeinsamen Stellungnahme zur Wasserrahmenrichtlinie an das Umweltministerium Baden-Württemberg. Trotz erheblicher Anstrengungen des Landes, wird das Umweltziel des guten ökologischen Zustands in Gewässern weiter Teile Baden-Württembergs noch immer verfehlt. Beispielsweise erreichen im baden-württembergischen Rheingebiet, welches etwa 80 % der Landesfläche umfasst, aktuell nur 4 % der Flüsse den geforderten guten ökologischen Zustand. Diese Bilanz ist für die Naturschutzverbände nicht hinnehmbar.
Für die Umsetzung der Maßnahmenprogramme fehlt es bei den Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltungen immer noch massiv an Personal und finanzieller Ausstattung. Auch erfolgt die Integration der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie in die anderen Politikbereiche wie Landwirtschaft, Verkehr, Raum- und Bauleitplanung bis heute nur unzureichend.
Sollten diese Defizite nicht behoben werden, steuern Baden-Württemberg und Deutschland auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu, warnen die Naturschutzverbände.
Stellungnahme von NABU, BUND und LNV zu der WRRL in Baden-Württemberg:
Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Informationen des Umweltministeriums zur WRRL
- Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Dritten Bewirtschaftungszyklus
- Informationen zu Stellungnahmen zum dritten Bewirtschaftungsyklus (nach RPs)
- Messwerte zum Fließgewässermonitoring der LUBW
mehr informationen:
Gewässerrandstreifen dienen der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer und vermindern als Pufferzonen Stoffeinträge ins Wasser. Durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Wassergesetz von Baden-Württemberg sind sie rechtlich vorgegeben. Mehr →