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Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage

Die Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage

Der NABU sieht - neben der Begleitung der Richtlinie in Brüssel - in der Umsetzung im Bund und in den Ländern eines der zentralen umweltpolitischen Themen der kommenden Jahre.- Foto: Frank Derer
Was ist die Wasserrahmenrichtlinie?
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine umfangreiche verbindliche Rechtsvorgabe der EU. Die Mitgliedsstaaten müssen bis zum Jahr 2015 sämtliche Gewässer, also Fließgewässer und Seen, aber auch das Grundwasser in einen guten chemischen und ökologischen Zustand bringen. Voraussetzung hierfür sind intakte strukturreiche Lebensräume an und besonders in den Gewässern sowie eine deutliche Reduzierung der menschlichen Einwirkungen. Neben dem Schutz und der Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer soll auch eine nachhaltige, ausgewogene Wasserwirtschaft gefördert werden. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden.
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund
Der NABU sieht - neben der Begleitung der Richtlinie in Brüssel - in der Umsetzung im Bund und in den Ländern eines der zentralen umweltpolitischen Themen der kommenden Jahre. Hierbei gilt es, die aus Sicht des NABU äußerst negativen Erfahrungen bei der schleppenden und unvollständigen Umsetzung der EG-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie 92/43/EWG zu vermeiden.
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bedeutet zunächst die Bestandsaufnahme aller Einwirkungen, Beeinträchtigungen und Risiken sowie der sich hieraus ergebenden Gesamtbeurteilung des derzeitigen Gewässerzustandes. Bis zum Herbst 2004 sind die Ergebnisse in einem umfassenden Bericht mit Text und Plänen flussgebietsbezogen, das heißt zum Beispiel bezogen auf den Neckar länderübergreifend zusammen zu fassen. Sie sind der EU-Kommission zur Prüfung zu übergeben. Der Bericht bildet die Grundlage für die weiteren Schritte zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie. Dies sind die vertiefte Gewässerüberwachung (Monitoring) bis 2006, die anschließende Aufstellung flussgebietsweiser Bewirtschaftungspläne bis 2009 und das hierauf aufbauende, bis zum Jahr 2015 abzuschließende Erreichen des guten chemischen und ökologischen Zustandes aller Gewässer in Europa. Ein ehrgeiziges, aber lohnendes Ziel, das viel Kraft und Einsatz von allen Beteiligten verlangt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Richtlinie sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Das schließt natürlich auch die Umwelt- und Naturschutzverbände wie den NABU ein. Um die Ziele der Richtlinie zu verwirklichen, ist es wichtig, dass alle einen Beitrag leisten. Daher fordert die Richtlinie alle interessierten Parteien zu einer aktiven Beteiligung an den Wasserbewirtschaftungsaktivitäten auf. In der Präambel der Richtlinie heißt es: "Genau so wichtig sind jedoch Informationen, Konsultationen und Einbeziehung der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzer."
Mitte Juli 2004 wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Baden-Württemberg veröffentlicht. Bis zum 1. Oktober 2004 hatten Öffentlichkeit und Naturschutzverbände Zeit, um zu diesen Ergebnissen Stellung zu nehmen. NABU, LNV (Landesnaturschutzverband), BUND und LFU (Landesanstalt für Umweltschutz) haben gemeinsame Stellungnahmen zur Bestandsaufnahme des Landes verfasst.
Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Informationen und Stellungnahmen
- Ergebnisse der Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie