Verbundprojekt im Artenhilfsprogramm
Warum ein Schutzprojekt für windkraftsensible Waldfledermäuse?
Das Wind- an- Land Gesetz aus dem Jahr 2022 legt fest, dass der Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) an Land beschleunigt werden soll. Teil dieses Gesetzes ist das Windenergie-Flächenbedarfsgesetz. Es schreibt vor, dass deutschlandweit zwei Prozent, und in Baden-Württemberg insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von WEA ausgewiesen werden müssen. Geeignete, windhöffige, Flächen abseits der Küstenregionen befinden sich vor allem in den fast durchweg bewaldeten Mittelgebirgslagen. Baden-Württemberg gehört mit einem Waldanteil von 38 Prozent zu den waldreichsten Bundesländern und gerade die Höhen des Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb verzeichnen die größten Windgeschwindigkeiten im Bundesland.
Es ist absehbar, dass WEA vermehrt in Wäldern errichtet werden. Bau und Betrieb können sich jedoch negativ auf die Entwicklung von Fledermauspopulationen auswirken, da es zu bau- und anlagebedingten Lebensraumverlusten kommen kann. Davon betroffen sind vor allem Fledermausarten, die Quartiere in und an Bäumen nutzen, sowie Arten, die Wälder vorrangig zur Nahrungssuche brauchen. Potenzielle Gefährdungen entstehen darüber hinaus durch Kollisionen mit Rotorblättern und durch Barotrauma, eine meist tödliche Lungenverletzung infolge rascher Luftdruckänderungen.
Mit dem neuen Projekt „Lebensraumschutz für windkraftsensible Waldfledermäuse“ soll die Lebensraumqualität für Waldfledermäuse bundesweit verbessert werden, insbesondere für Arten, die durch Lebensraumverlust und Schlaggefährdung betroffen sind.
Dabei werden vor allem die von Wochenstubenkolonien, aber auch die von Paarungs- und Wintergesellschaften genutzten Lebensräume betrachtet. Im Mittelpunkt des Projekts stehen konkrete Schutz- und Fördermaßnahmen für die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und den Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri).
Bundesweites Verbundprojekt
Das Projekt ist ein Verbundprojekt: Zehn Partner mit sich ergänzenden Expertisen arbeiten in einem bundesweiten Netzwerk eng zusammen. Neben den Projektpartnern zählen hierzu unter anderem der Bundesforst, verschiedene Landesforste, private und öffentliche Naturschutzstiftungen, Naturschutzverbände sowie ehren- und hauptamtliche Fledermausforschende. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Nationalen Artenhilfsprogramm.
In Baden-Württemberg liegt der Schwerpunkt neben der Verdichtung von Daten zu Fledermausvorkommen auf der Umsetzung konkreter Maßnahmen. Insgesamt sollen acht Schutzmaßnahmen in Form von Best Practice-Beispielen realisiert werden. Ergänzend werden gezielt Förster*innen im Rahmen eines Fortbildungsprogrammes zum Schutz von Waldfledermäusen geschult.
Was ist ein Artenhilfsprogramm?
Artenhilfsprogramme sind wichtige Instrumente des Artenschutzes. Sie dienen dem dauerhaften Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensstätten, sichern Lebensräume langfristig und tragen dazu bei, den Erhaltungszustand der Arten zu verbessern.
Mit der vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hat der Deutsche Bundestag die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund gezielt nationale Artenhilfsprogramme umsetzt. Ein besonderer Fokus liegt auf Arten, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien unter Druck geraten. Hierzu fördert das BfN Artenschutzmaßnahmen unter dem neuen Förderprogramm „Nationales Artenhilfsprogramm“ (nAHP).
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BfN zu finden: Lebensraumschutz für windkraftsensible Waldfledermäuse | BFN
