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Mehr ...Der Japanische Staudenknöterich
Pflanze aus mehreren Gründen problematisch



Der Japanische Staudenknöterich ist sehr konkurrenzstark. - Foto: Alexander Wirth/NABU-naturgucker.de
Warum stellt der Japanische Staudenknöterich ein Problem dar?
Der Japanische Staudenknöterich ist aus vielerlei Gründen problematisch.
- Die invasive Art ist unglaublich konkurrenzstark in ihrem Wuchs und bildet rasch Dominanzbestände. Die heimische Pflanzenvielfalt wird verdrängt und die Biodiversität nachhaltig geschädigt.
- Die Pflanze ist bezüglich ihrer Standortansprüche sehr unspezifisch und wächst auf den unterschiedlichsten Flächen, von trockenen Brachflächen, entlang von Verkehrswegen, am Rande gut gedüngter Parkanlagen und besonders gerne auch entlang von Fließgewässern. Hier ist das Wurzelsystem das Problem. Wie ein Eisberg findet sich auch beim Knöterich ein Großteil der Pflanzenmasse unter der Oberfläche, wodurch das nachhaltige Entfernen der Pflanze nahezu unmöglich ist. Die mehrere Meter tiefen Rhizome bilden unterirdische Ausläufer, wodurch sich die Staude in alle Richtungen verbreitet und ständig an Masse zulegt. Die Gewässerufer werden sukzessive destabilisiert. Sterben im Herbst die oberirdischen Pflanzenteile ab, verbleibt eine stark erosionsgefährdete Oberbodenschicht. Erosionsgefährdung ist daher ein zentrales Problem. Außerdem können kleine Stücke von Spross und Rhizom anwurzeln und einen neuen Stock bilden. Gerade entlang von Gewässern stellt das ein Problem dar, da die Art so einfach über weite Strecken verfrachtet werden kann. Das macht die Bekämpfung entlang von Fließgewässern sehr schwierig.
- Die Verkehrssicherheit wird ebenfalls zunehmend Thema für die Kommunen. Der Knöterich wächst rasant. In der Hauptwuchszeit im Mai je nach publizierter Quelle zwischen 10 und 30 cm – pro Tag! Mit einer Gesamthöhe von 3-4 Metern kann er aufgrund der eingeschränkten Einsehbarkeit von Straßenkreuzungen und Biegungen gerade im Bereich von Verkehrswegen zu einem Sicherheitsrisiko werden.
- Die Bekämpfung des Knöterichs ist extrem zeit- und kostenintensiv. Hat sich die Art erst einmal an einem Standort etabliert, hilft nur noch eine regelmäßige Mahd alle 3-4 Wochen mindestens 6 Mal pro Jahr, um die Ausbreitung möglichst einzudämmen. Hinzu kommen dann noch die Entsorgungskosten. Das Schnittgut darf nicht kompostiert werden (da wie oben geschrieben bereits wenige cm große Spross- oder Rhizomstücke wieder anwurzeln können) sondern muss verbrannt werden.
Wo kommt der Japanische Staudenknöterich in Baden-Württemberg vor?
Verbreitungskarten hierzu finden sich unter www.bfn.de
Wichtig: Unter dem Begriff Staudenknöterich werden bei uns der häufig vorkommende Japanische Staudenknöterich (Japan-Knöterich, Fallopia japonica), der Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) und eine Kreuzung der beiden Arten, der Böhmische Staudenknöterich (Fallopia x bohemica) zusammengefasst. Jede dieser Arten ist gleich problematisch, verbreitet sich ähnlich stark und ist zwischenzeitlich weitläufig verbreitet.
Ist der Japanische Staudenknöterich giftig?
Nein, der Japansiche Staudenknöterich ist nicht giftig.
Ist der Japanische Staudenknöterich in Baden-Württemberg verboten?
Für das Management invasiver Neobiota gibt es zwei Instrumente:
- EU VO Nr. 1143/2014: Die Unionsliste invasiver Arten umfasst die europaweit kritischen Arten, deren Einfuhr, Handel, Zucht, Beförderung, Inverkehrbringen, Freisetzung der Arten der Unionsliste verboten ist. Diese Liste hat bereits eine rasante Entwicklung durchlaufen, von der Erstveröffentlichung 2016 mit 14 Pflanzenarten (37 Neobiota gesamt) zur vierten Neuauflage von 2022 mit 41 Pflanzenarten (gesamt 88). Innerhalb von 18 Monaten nach der Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die Unionsliste verfügen die Mitgliedstaaten über wirksame Managementmaßnahmen. Der Haken: keine der kritischen Knöterich-Arten steht auf der Unionsliste.
- Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz regelt in seinem §40 folgendes „Abs. 1 Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, […] bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.“ So darf keine nicht heimische Art in der freien Landschaft gepflanzt werden. Im Siedlungsraum gilt dieser Paragraph nicht. Die nach Abs. 3 §40 BNatSchG zuständige Behörde kann lediglich anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.
- Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat eine eigene nationale Liste ausgearbeitet, in der mittels Invasivitätsbewertung weitere kritische Arten bewertet werden. Hier steht der Japanische Staudenknöterich in der „Schwarzen Liste“. Diese enthält invasive Arten, die entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet. Da die Art bereits weitläufig verbreitet ist, steht diese jedoch nicht mehr in der Aktionsliste, deren Handlungsschwerpunkt auf der Früherkennung und Sofortmaßnahmen liegt. Die Art wird unter „Management“ geführt, die die Arten umfasst, für die keine erfolgsversprechenden Maßnahmen bekannt sind oder deren Vorkommen schon so großräumig sind, dass Maßnahmen nur in Einzelfällen sinnvoll sind. Maßnahmen zu diesen Arten werden als in der Regel nur lokal sinnvoll beschrieben und sollen darauf abzielen, den negativen Einfluss dieser invasiven Arten z.B. auf besonders schützenswerte Arten, Lebensräume oder Gebiete zu minimieren.
Fazit: Auch für die Arten der Management-Liste des BfN gilt, dass die Pflanzung im Grundsatz im Siedlungsraum nicht verboten ist, da es dem §40 BNatSchG nicht widerspricht. Aus diesem Grunde finden sich auch weiterhin Zuchtformen wie die Reynoutria japonica var.compacta 'Rosea' im Verkauf.
Was kann man gegen die Ausbreitung des Japanischen Staudenknöterichs tun?
Das ist abhängig von der Bestandsgröße. Auf kommunaler Ebene macht bei größeren Beständen fast ausschließlich intensives Mähen noch Sinn. Bei sechs Schnitten pro Jahr beginnend im Mai bis in den September hinein und jährlicher Wiederholung dieses Vorgehens nimmt ein Knöterichbestand sukzessive ab, wenngleich in den achtjährigen Feldversuchen keine vollständige Auslöschung des Bestandes erzielt werden konnte. Das zeigt nochmal, wie lange und hartnäckig man bei dem Knöterich am Ball bleiben muss. Da das für die meisten Kommunen nicht leistbar ist, kann zumindest mit einer zwei bis dreimaligen Mahd pro Jahr einer weiteren Ausbreitung des Bestands oftmals entgegengewirkt werden, da über die Blattmasse nicht mehr so viel Energie in die Rhizome und deren weitere Ausbreitung gesteckt werden kann. Außerdem sollten die Kommunen über den Japanischen Staudenknöterich aufklären.
Wie entfernt man den Japanischen Staudenknöterich aus dem heimischen Garten?
Privatpersonen sollten nach Möglichkeit versuchen, die Pflanze möglichst komplett herauszureißen. Gerade bei den Jungpflanzen kann einem das noch mit komplettem Ausgraben des Rhizoms gelingen, sofern man eine Nachkontrolle in den nächsten Jahren ebenfalls mit einplant. Ansonsten gilt auch hier mähen, mähen, mähen und das Schnittgut fachgerecht entsorgen.
Wie entsorgt man den Japanischen Staudenknöterich richtig?
Schnittgut invasiver Pflanzen dürfen nicht kompostiert werden. Sie sollten über den Restmüll entsorgt werden, da hier eine thermische Verwertung sichergestellt ist.