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NABU begrüßt Wanderfalkenschutz
Verband hält Sperrung der „Badener Wand“ für richtig
Der Wanderfalke ist seit 1979 nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. - Foto: Bernd Zoller
Die „Badener Wand“ ist des Felsmassivs des Battert und ein traditioneller Brutplatz des Wanderfalken nördlich von Baden-Baden im Nordschwarzwald. Doch weil der Bruterfolg über mehrere Jahre im Vergleich zu den umgebenden Felsstandorten ohne Freizeitnutzung deutlich schlechter war, hat die Stadt Baden-Baden Ende 2022 eine ganzjährige Sperrung des Felsens für den Klettersport verfügt. Offenbar zeigte dies Erfolg: Das ansässige Falkenpaar konnte zwei Mal ungestört seinen Nachwuchs großziehen. „Aus Sicht des NABU war die ganzjährige Sperrung die richtige Entscheidung. Schließlich befindet sich die „Badener Wand“ in einem mehrfach geschützten Gebiet – im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“, im Bannwald „Battert“ und in dem EU-Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wälder und Wiesen um Baden-Baden“. Dass hier die Freizeitnutzung hinter dem Artenschutz steht, müsste doch auch dem Deutschen Alpenverein klar sein, der ein anerkannter Naturschutzverband ist“, betont NABU-Artenschutzexpertin Alexandra Ickes. Zudem gab es 19 andere Felsen, die weiter zum Klettern freigegeben waren. Nach Auffassung des NABU kam das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seiner Änderung des bisherigen Schutzkonzeptes und der ganzjährigen Sperrung seinem gesetzlichen Auftrag nach. „Die Allgemeinverfügung war aus naturschutzfachlicher Sicht unstrittig und vor allem auch verhältnismäßig“, sagt Frank Rau von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz im NABU. Doch gegen die ganzjährige Sperrung klagten der Landesverband des DAV, zwei seiner Sektionen sowie eine weitere private Kletterinitiative. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 29. Juli 2025 geurteilt und das ganzjährige Betretungsverbot aufgehoben. Künftig gilt während der Balz- und Brutzeit der Wanderfalken ein Kletterverbot für den gesamten Felsen der “Badener Wand” von 15. Januar bis 31. Juli eines jeden Jahres.
Wanderfalken nutzen Battert ganzjährig
Für den NABU greift das Urteil zu kurz. „Das passgenau erstellte Schutzkonzept für die Wanderfalken war angemessen und verhältnismäßig. Es hatte sich wiederholt Bruterfolg eingestellt. Wanderfalken nutzen ihr Brutrevier ganzjährig. Wir befürchten daher, dass sich die Situation dort erneut verschlechtern wird – das werden wir die kommenden Jahre nun ganz genau beobachten“, kündigt Ickes an. 2024 wurde im Rahmen des Brutmonitorings durch die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz des NABU Baden-Württemberg ein Bruterfolg nachgewiesen. Das Revierpaar hatte im April an der „Badener Wand“ gebrütet und ein Jungtier aufgezogen. Es war der erste Bruterfolg seit 2020 an der „Badener Wand“. Auch 2025 konnte ein kräftiger Jungfalke Anfang Juni ausfliegen.
Klettern und Naturschutz – wie geht das zusammen?
Der jetzigen Gerichtsentscheidung war ein langer Dialog vorausgegangen, ohne dass es dabei zu einem Einvernehmen zwischen Artenschutz auf der einen und Klettersport auf der anderen Seite kam. Dass in diesem mehrfach streng geschützten Gebiet überhaupt geklettert werden darf, ist für den NABU bereits ein deutliches Zugeständnis an die Freizeitnutzung. Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle bedauert, dass der DAV mit seiner Klage von einer gemeinsamen verfassten Erklärung abgerückt war. Unter dem Titel „Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg“ hatten DAV und NABU sich bereits 2005 darauf verständigt, dass der Naturschutz am Felsen Vorrang hat und Kletterregelungen nur dann getroffen werden können, wenn der Artenschutz funktioniert. Die Sperrung des Brutfelsens „Badener Wand“ war Teil eines Wanderfalken-Schutzkonzeptes des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Zur Beruhigung des Umfelds der Felslebensstätte wurden Besucher*innen besser informiert und gelenkt, die Wegeführung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung geändert und die Gleitschirmflieger dazu angehalten, mehr Abstand zum Brutfelsen zu halten.
Hintergrund
Der Wanderfalke ist seit 1979 nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Dies gilt auch für seine Brut- und sonstigen Lebensstätten. Seit 2004 versucht die Vogelart regelmäßig an der “Badener Wand” zu brüten. Trotz einer optimal ausgestalteten Brutnische konnte der Wanderfalke seine Jungen dort vor der Sperrung nur mit minimalem Erfolg großziehen. Das belegt Frank Rau von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU in Zahlen: So war in den vergangenen fünf Jahren lediglich eine Brut erfolgreich. Der mangelnde Bruterfolg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Störungen durch Menschen zurückzuführen. Dies sah auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil bestätigt. Hierzu gehören unter anderem das Klettern an diesem Felsen, aber auch Störungen von oberhalb der Brutnische. Diese Einschätzung teilt auch Dr. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Radolfzell. Er hat im Auftrag des Regierungspräsidiums das Schutzkonzept für den Wanderfalken überprüft. Der Experte bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um die Situation für die Wanderfalken zu verbessern.
Der NABU dankt der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz für Ihr ehrenamtliches Engagement.
2025: Erneuter Bruterfolg am Battertfelsen
2024: Bruterfolg am Battertfelsen
Weitere Informationen beim Regierungspräsidium Karlsruhe
