Die „Vorzugsvariante 1g“ droht das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren zerschneiden. - Foto: Hans Wener
B 27-Ausbau: Endelbergtrasse 1g nicht die Lösung
NABU und BUND sind für umweltverträglichere Variante

Worum geht es beim Ausbau der B 27?
Die Bundesstraße zwischen Bodelshausen und Nehren soll zur Verkehrsentlastung ausgebaut werden. Bereits 1975 begann das erste Linienfeststellungsverfahren dazu. Mehrere Trassenvarianten wurden seitdem diskutiert und geprüft. Ein Aktionsbündnis aus verschiedenen Parteien, Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Landwirt*innen und Privatpersonen kämpft seit mehr als 45 Jahren gegen den Ausbau der B27 auf der „Endelbergtrasse“.
Der geplante vierspurige Aus- und Neubau, mit je zwei Spuren pro Fahrtrichtung, wird im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen unter „vordringlicher Bedarf, Lückenschluss“ aufgeführt. Begründet wird er mit der erheblichen Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Ortsdurchfahrt, kritischen Verkehrszuständen und einer eingeschränkten Ortsentwicklung.
Die knapp sieben Kilometer lange Ausbaustrecke ist von allen geprüften Trassenvarianten die mit den gravierendsten negativen Auswirkungen auf unsere Natur, die Arten und das Klima. Dennoch hält die Planfeststellungsbehörde es aus verschiedenen Gründen – allen voran Kostengründe – für angemessen, sich auf diese Variante festzulegen. Dementgegen setzen sich die Verbände für zukunftsfähige Mobilitätskonzepte und umweltverträglichere Ausbauvarianten ein.
Warum klagt der NABU?
Im Dezember 2024 hat das Regierungspräsidium (RP) Tübingen die „Endelbergtrasse“ planfestgestellt. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss hält die Behörde trotz deutlicher Kritik an der von ihr bevorzugten Variante eines vierspurigen Straßenneubaus fest. Von allen geprüften Ausbauvarianten wurde damit die mit Abstand naturschädlichste gewählt: 14 Brücken, Zubringer und Betonpfeiler sollen sich durch das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren ziehen. Den Ausbau sieht der Verkehrswegeplan seit fast einem halben Jahrhundert vor. Die Wahl der Trasse ist mehr als unzeitgemäß. Dass es heute schlechter denn je um die Artenvielfalt steht berücksichtigt die Planfeststellungsbehörde in ihrer Variantenprüfung kaum.
Was spricht aus Naturschutzsicht gegen die „Endelbergtrasse“?
Die Trasse würde das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren zerschneiden. Die Folgen:
- Schutzgebiete (Natura 2000, FFH, Vogelschutz) sind betroffen
- Verlust wertvoller Lebensräume, darunter Feuchtbiotope und Streuobstwiesen
- Verlust landwirtschaftlicher Flächen
- Gefährdung streng geschützter Arten, darunter beispielsweise: Feldlerche, Haselmaus, Zauneidechse, Fledermäuse, Wanstschrecke
- Beeinträchtigungen von Klimaschutz, Grundwasser, Luftqualität und Lärmbilanz
- Induzierter Verkehr: Erleichterungen für den motorisierten Individualverkehr bremsen die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
Wie geht es nun weiter?
Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat auf Antrag der Umweltverbände die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses weitestgehend ausgesetzt (siehe hierzu Pressemitteilung des RP vom 25.02.2025). Nun liegt der Fokus auf dem Klageverfahren. Eine ausführliche Klagebegründung reichen NABU und BUND fristgerecht im Mai 2025 ein.
Die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit ermöglicht eine sorgfältige Prüfung durch das Gericht. Der Sofortvollzug wurde nur teilweise beibehalten, etwa für vorbereitende Maßnahmen wie die Schaffung von Ersatzlebensräumen. Dies soll sicherstellen, dass die Ersatzlebensräume zur Verfügung stehen, bevor schwerwiegende Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgen dürfen.
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Weitere Informationen:
NABU: www.NABU-Bezirk-Neckaralb.de/aktuelles-berichte/ausbau-b27-steinlachtal
BUND: www.bund-neckar-alb.de/positionen-pm/mensch-umwelt/b27-plnafestellungsverfahren-im-steinlachtal/
„bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL e.V.“: https://b27neu.de/
Pressemitteilung des RP Tübingen vom 25.2.25
BUND und NABU reichen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B27-Endelbergtrasse zwischen Bodelshausen und Nehren im Landkreis Tübingen ein. Unterstützt werden sie dabei vom „bündnis nachhaltige mobilität – STEINLACHTAL“ und vom Landesnaturschutzverband (LNV). Mehr →