Jedes Jahr pflegt das Team des NABU-Vogelschutzzentrums Mössingen rund 1200 Vögel gesund – darunter auch besonders streng geschützte Arten. Helfen Sie uns dabei!
NATURA 2000, FFH und Vogelschutzrichtlinie
Was ist das alles überhaupt?
Es macht keinen Sinn, einzelne Arten unter Schutz zu stellen, wenn die Tiere oder Pflanzen keinen Lebensraum haben. Deshalb wurde schon 1979 die EU-Vogelschutzrichtlinie erlassen, 1992 gefolgt von der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) - manchmal auch übersetzt als "Fiecher, Flanzen, Heimat".
Diese Richtlinien verpflichten alle europäischen Staaten, Gebiete unter Schutz zu stellen, die essenziell für das Überleben von bedrohten Tieren und Pflanzen sind. Der Begriff NATURA 2000 fasst diese Gebiete zusammen und steht für ein Netz von Lebensräumen, um das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren (für Mathematik-Fans: FFH-Gebiete + Vogelschutzgebiete = NATURA 2000).
Auch Deutschland, und damit die Bundesländer, haben sich verpflichtet, diese Schutzgebiete auszuweisen. Baden-Württemberg hat Ende 2007 seine Gebietsmeldungen an die EU abgeschlossen. In Baden-Württemberg gibt es inzwischen 260 FFH- und 90 Vogelschutzgebiete. Zusammen umfassen sie rund 17,3 Prozent der Landesfläche. Vorgeschlagen heißt jedoch noch nicht, dass die Gebiete tatsächlich ausgewiesen sind. Dies muss schnellstens nachgeholt werden, um den EU-Vorgaben nachzukommen.