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Streuobst: Wichtige Infos auf einen Blick

Alles was man über Streuobst wissen sollte

Baden-Württemberg besitzt mit rund 89.000 ha die größten zusammenhängenden Streuobstflächen in ganz Europa. Auf dieser Seite erläutern wir, warum Streuobstwiesen so wichtig sind, dass wir uns vor Ort engagieren und auch rettend vor Streuobstbäume stellen, wie wir uns außerdem für Streuobstwiesen einsetzen und welche Probleme es beim Schutz von Streuobstwiesen gibt.



 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Streuobst


Warum sind Streuobstwiesen so wichtig?

Streuobstwiesen sind Hotspots der biologischen Artenvielfalt und ein besonderes Kulturgut Baden-Württembergs. Der Südwesten trägt eine große Verantwortung für diese Kulturlandschaft, die einmalig ist in Europa. Zentral für die ökologische Bedeutung der Streuobstwiesen ist ihre seit Jahrhunderten bestehende Bewirtschaftung. Der Streuobstanbau ist deshalb seit 2021 im bundesweiten Verzeichnis der deutschen UNESCO-Kommission als Immaterielles Kulturerbe gelistet. Der NABU hat die Initiative mit unterstützt.

Naturverträglich genutzte Streuobstbestände sind als Lebensraum für Pflanzen und Tiere von großem Wert und zählen zu den artenreichsten Lebensräumen und Landnutzungsformen Mitteleuropas So können Streuobstwiesen mehr als 5.000 Tier- Pflanzen- und Pilzarten beheimaten. Darunter viele Insektenarten, die von der Pflanzenvielfalt in den Streuobstwiesen leben und wiederum die Nahrungsgrundlage der verschiedenen Vogelarten wie Steinkauz, Wendehals oder Rotkopfwürger sind.

Weitere Informationen

Warum werden die Streuobstbestände immer weniger?

Trotz intensiver Bemühungen für den Erhalt der Streuobstbestände sind schon seit Jahrzehnten Überalterung und ein Rückgang der Bestände zu beobachten. Seit 1965 gingen die Baumzahlen um ca. 60 % zurück. Im Jahr 2020 wurde noch ein Bestand von ca. 7,1 Mio. Streuobstbäumen ermittelt. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Rodungen für neue Baugebiete stellen die größte direkte Gefahr für Streuobstbestände in Baden-Württemberg dar. Streuobstgürtel um Gemeinden und Städte fielen in erheblichem Umfang neuen Wohn- und Gewerbegebieten, dem Straßenbau oder der Flurbereinigung zum Opfer.

Weitere Gründe

Wie setzen wir uns für den Erhalt der Streuobstwiesen ein?

  • Aufpreisvermarktung: Wer seine Streuobstwiesen entsprechend bewirtschaftet, bekommt für das abgelieferte Obst, aus dem in der Regel Saft gepresst wird, über die Aktivitäten von Aufpreis-Initiativen einen Mehrpreis auf den üblichen Marktpreis bezahlt. Bei biozertifiziertem Streuobst ist es nochmal etwas mehr. Für die Kundin und den Kunden ist dieser Saft an der Ladentheke gegenüber anderem Obstsaft ein bisschen teurer. Dennoch bleibt der Preis im Rahmen während die Bewirtschafter der Streuobstwiesen deutlich mehr Geld erhalten. Wir haben mit finanzieller Förderung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zwei Leitfäden erstellt. Der veröffentlichte „Leitfaden für die Gründung und Organisation eines Streuobst-Aufpreisprojektes“ erklärt Schritt für Schritt, was nötig ist, um eine Aufpreis-Initiative zu gründen und aufzubauen. Der zweite „Leitfaden für für die Bio-Zertifizierung eines Streuobst-Aufpreisprojektes“ gibt weitere Tipps. Ziel ist es, über höhere Preise für Obst die Bewirtschaftung rentabel zu machen und so diesen einmaligen Lebensraum für Tausende von Tier- und Pflanzenarten langfristig zu erhalten.
  • NABU-Gruppen: Viele NABU-Gruppen pflegen und bewahren Streuobstwiesen, damit Steinkauz, Wiedehopf und Co. weiterhin Brutmöglichkeiten haben.
  • Transparenz: Wir wollen wissen, wie viele Streuobstwiesen jedes Jahr für ein neues Baugebiet weichen müssen. Deshalb fragen wir regelmäßig bei den Landratsämtern nach und dokumentieren die Fallzahlen als auch die Genehmigungspraxis der Behörden.
  • Klagen: Wir legen Widerspruch gegen gesetzeswidrige Rodungen von Streuobstbeständen ein und ziehen im Zweifel auch vor Gericht, um Streuobstbestände zu retten.

Warum werden Streuobstbestände nicht ausreichend geschützt und wie möchte der NABU den ausreichenden Schutz erreichen?

Aufgrund des vom NABU gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen getragenen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde im Juli 2020 das Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg novelliert. Unter § 33a NatSchG steht nun ein Erhaltungsgebot für Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern. Dieses sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz schreibt erstmals den Schutz von Streuobstwiesen vor. Auch wenn Einzelbäume wie bisher bewirtschaftet, gefällt und nachgepflanzt werden können, bedarf die Umwandlung eines Streuobstbestandes einer Genehmigung und ist nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung von so großem öffentlichen Interesse sind, dass der Erhalt des Streuobstes dahinter zurückstehen muss. Tritt ein solcher Fall ein, muss ein Ausgleich erfolgen – vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes.. Es ist der ausdrückliche Sinn und Zweck der Regelung, Streuobstbestände in möglichst großem Umfang zu erhalten und grundsätzlich auch vor der Inanspruchnahme durch Bauvorhaben zu schützen (siehe Begründung des Gesetzes S 44). Die Landratsämter haben die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Rodung von Streuobstwiesen die absolute Ausnahme bleibt.

Durch unsere landesweite Abfrage und Prüfung der bisher erfolgten Genehmigungen wollen wir Wege finden, die eine konsequente Anwendung des § 33a in seinem eigentlichen Sinn sicherstellen. Eine Möglichkeit besteht darin, den § 33a so nachzubessern, dass er unmissverständlich ist und die Entscheidungen künftig vom Regierungspräsidium getroffen werden. Gegen einige der geplanten Rodungen haben wir Widerspruch eingelegt, weil der Natur erneut Unrecht und Zerstörung droht. In einigen Fällen ziehen wir auch vor Gericht, um richterliche Klarheit zu bekommen, wie der gesetzliche Schutz in der Verwaltungspraxis auszulegen ist.

Was ist in Bretten/Gölshausen passiert?

Nach dem Widerspruch des NABU gegen die Rodungsgenhemigung einer Streuobstwiese in Bretten/Gölshausen hatte die Stadt Bretten beim Landratsamt Karlsruhe einen sogenannten „Sofortvollzug“ beantragt. Damit wollte die Stadt Bretten den Widerspruch des NABU, der einen Stopp der Maßnahmen bedeutet hatte, umgehen. Der Antrag der Stadt auf Sofortvollzug der Stadt Bretten ging kurz vor dem Wochenende ans Landratsamt, das bereits am Montag seine Zustimmung erteilt hat. Die Information kam aber erst sieben Tage später bei uns an, als alles zu spät war und die Bagger auf der Wiese standen. Die Stadt Bretten hat in einem seltsamen Ping-Poing-Spiel mit dem Landratsamt also Fakten geschaffen und fast 40 Bäume auf der Streuobstwiese gefällt. Aufgrund der verzögerten Zustellung wurde der NABU hier um seine Möglichkeit des Rechtsschutzes gebracht. Dennoch, unmittelbar nach Erhalt der Nachricht, sind unsere NABU-Aktiven vor Ort und unser Landesvorsitzender Johannes Enssle noch am selben Tag rausgefahren und haben versucht, die Rodung zu stoppen. Gleichzeitig versuchte unser Anwalt über einen Eilantrag vor Gericht, die Rodung stoppen zu lassen.

Das Gericht hat die Rodungen dann auch gestoppt, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 39 der 40 alten Streuobstbäume gefällt. Aufgrund der Vorkommnisse haben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt eingereicht. Dieser folgte eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe gegen das Landratsamt. Damit wollen wir verhindern, dass ein solches Vorgehen wie in Bretten Schule macht. Als Naturschutzverband möchten wir in Zukunft vollständig und – vor allem – rechtzeitig über geplante Entscheidungen der Landratsämter informiert werden, wenn davon Widerspruchsverfahren wie hier im Fall der Streuobstwiesen in Bretten betroffen sind.

Kurz vor Weihnachten hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine endgültige Entscheidung über den Eilantrag des NABU getroffen. Das Gericht verfügte, dass die Rodung der Streuobstwiese in Bretten/Gölshausen ausgesetzt werden muss, bis formal über den ursprünglichen Widerspruch des NABU entschieden ist. Zudem gab das Gericht in seiner Entscheidung richtungsweisende Hinweise für den weiteren Umgang mit den Erfordernissen zum Schutz von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg. Dem Gericht zufolge habe das Landratsamt bei der Genehmigung zur Rodung der Streuobstwiese nicht ausreichend und im Ergebnis fehlerhaft zwischen dem gesetzlichen Schutz der Streuobstwiese und den geltend gemachten Interessen an einer Erweiterung des Gewerbegebiets Gölshausen abgewogen. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, in welcher Tiefe und Reichweite diese Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Für uns ist das ein wichtiger Hinweis für die Auslegung des Gesetzes. Wir erhoffen uns daraus Konsequenzen für die zukünftige Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg.


Es macht uns betroffen, dass so viele Streuobstbäume bereits gefällt wurden, deshalb widmen wir den Bäumen eine Traueranzeige.



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