120 Streuobstwiesenbäume wurden in Weil der Stadt gefällt. - Foto: NABU/Andrea Molkenthin-Kessler
Heimat von Grünspecht und Wendehals in nur zwei Stunden zerstört
Weil der Stadt lässt 120 alte Obstbäume fällen – trotz laufendem Verfahren
Die Stadt hat Ende November 2024 für das geplante Neubaugebiet Häugern Nord in nur zwei Stunden 120 teils uralte Obstbäume einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese fällen lassen. Damit hat die Stadt Fakten geschaffen, obwohl klar war, dass der NABU eine Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Eilantrags eingereicht hatte, die über das Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagfrüh noch nicht mit einer schriftlichen Zwischenverfügung durch das Gericht beantwortet werden konnte.
Der NABU ist entsetzt und traurig. Viele Tiere und Pflanzen haben ihre Heimat unwiederbringlich verloren. Darunter streng geschützte und seltene Arten der Roten Liste, wie Wendehals und Grünspecht. Auch Fledermäuse, Amphibien und holzbewohnende Käfer sind betroffen. Sie verlieren Quartiere, ihre alten Jagdgebiete und Wanderkorridore. Selbst wenn im Verhältnis 1:2 neue Bäume gepflanzt werden, wird es Jahrzehnte dauern, bis der Schaden, der hier angerichtet wurde, kompensiert ist. Jeder Verlust an Artenvielfalt verschärft die Naturkrise, in der wir uns gerade befinden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
1. Warum ist der NABU über das Vorgehen von Stadt und Landratsamt so entsetzt?
Der NABU setzt sich für gefährdete Arten und Lebensräume ein. Dieser Einsatz ist manchmal leider auch für Lebensräume nötig, die in Gefahr sind, obwohl sie einen anerkanntem Schutzstatus haben. Weil der Stadt will für das geplante Baugebiet Häugern Nord einen ökologisch sehr wertvollen Streuobstbestand opfern – trotz des frühen Einspruchs von Naturschutzverbänden. Die Rodung eines solchen geschützten Lebensraums darf nur genehmigt werden, wenn es dafür „besonders gravierende Gründe des öffentlichen Interesses“ gibt. Die liegen nach Einschätzung von NABU und BUND nicht vor: Die geplante Bebauung der Streuobst- und Flachlandmähwiesen widerspricht nach Auffassung der Umweltverbände geltendem Naturschutzrecht.
Obwohl sie den ökologischen Wert des gesetzlich geschützten Lebensraums anerkennt, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Böblingen als prüfende Instanz die Rodung der Streuobstwiese genehmigt. Und obwohl Deutschland erst im November 2024 wegen des mangelnden Schutzes dieser Wiesen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt worden ist, wurde auch die Ausnahmegenehmigung für die Zerstörung von Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Mähwiesen erteilt.
NABU und BUND haben immer wieder in ihren Stellungnahmen auf die grundsätzliche Problematik der Planung am Standort Häugern hingewiesen und letztlich vor Gericht Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt.
Trotz der Zusage, mit der Rodung nicht vor Abschluss des juristischen Verfahrens zu beginnen, hat Weil der Stadt 120 Bäume fällen lassen. Und das, obwohl zum Zeitpunkt der Rodung noch nicht einmal der Gemeinderat den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan getroffen hatte.
2. Warum wurden die Bäume gefällt, obwohl das Gerichtsverfahren noch läuft?
Weil der Stadt hat Tatsachen geschaffen, statt auf Fairplay zu setzen: Die Stadt war darüber informiert, dass die Naturschutzverbände gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Beschwerde eingelegt haben, unmittelbar nachdem sie diese erhalten hatten. Ohne die Reaktion des Gerichts auf diese Beschwerde abzuwarten, ließ die Stadt 120 Bäume fällen.
Hintergrund (Details zu den juristischen Schritten s. Chronik): Am Freitag, 22. November gegen 16 Uhr erfuhren die Anwälte von NABU und Stadt, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart den Eilantrag des NABU gegen die Genehmigung der Streuobstumwandlung im Häugern abgelehnt hatte. Diese Ablehnung des Eilantrags erlaubte formal die Fällung der Obstbäume. Der Anwalt des NABU reichte noch am Freitag umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein und informierte darüber den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sowie die Anwälte der Stadt. Er wies zudem klar darauf hin, dass die Umweltverbände davon ausgehen, dass die Stadt keine Bäume fällen lassen würde, bevor der einstweilige Rechtsschutz geklärt sei. Am Montagmorgen begonnen dennoch die Fällungen im Auftrag der Stadt, bis gegen 10 Uhr die schriftliche Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichtshofs den Bürgermeister erreichte. Daraufhin wurden die Fällarbeiten gestoppt. Leider konnten weder entsetzte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von NABU und BUND, noch die Information, dass eine Zwischenverfügung in Kürze zu erwarten sei, verhindern, dass in knapp zwei Stunden 120 Obstbäume gefällt wurden.
3. Wie sieht die Rechtslage aus?
Das Landesnaturschutzgesetz (§33a) verpflichtet Kommunen dazu, wertvolle Streuobstwiesen ab 1.500 Quadratmeter zu erhalten. Für eine Bebauung ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Diese darf nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse erteilt werden. Ist ein Streuobstbestand für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung, darf das Landratsamt eine solche Genehmigung nur erteilen, wenn besonders gravierende Gründe es rechtfertigen. Betroffen von Häugern Nord sind 6,9 Hektar Streuobst mit 142, teils sehr wertvollen Bäumen. Den ökologischen Wert der Streuobstwiese erkennt auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Böblingen an. Dennoch hat sie die Ausnahme vom Streuobstwiesenschutz erteilt und mit Wohnraumbedarf begründet.
4. Warum sind Streuobstwiesen, wie die in Weil der Stadt, so wichtig für den Artenerhalt?
Streuobstwiesen sind Hotspots der Artenvielfalt und ein besonderes Kulturgut Baden-Württembergs. Der Südwesten trägt eine große Verantwortung für diese Kulturlandschaft. Zentral für die ökologische Bedeutung der Streuobstwiesen ist ihre seit Jahrhunderten bestehende Bewirtschaftung. Der Streuobstanbau ist deshalb seit 2021 im bundesweiten Verzeichnis der deutschen UNESCO-Kommission als Immaterielles Kulturerbe gelistet. Der NABU hat die Initiative mit unterstützt.
Naturverträglich genutzte Streuobstbestände sind als Lebensraum für Pflanzen und Tiere von großem Wert und zählen zu den artenreichsten Lebensräumen und Landnutzungsformen Mitteleuropas. Streuobstwiesen können unzählige Tier-, Pflanzen- und Pilzarten beheimaten. Darunter beispielsweise viele Insektenarten, die von der Pflanzenvielfalt in den Streuobstwiesen leben und wiederum die Nahrungsgrundlage der verschiedenen Vogelarten wie Steinkauz, Wendehals oder Rotkopfwürger sind.
5. Wie steht es um den Schutz der Streuobstwiesen im Land?
Die Kommunen im Land haben seit April 2023 121 Anträge auf Umwandlung, also Bebauung, von Streuobstwiesen gestellt (Stand 20.11.2024). Eine Prüfung der Naturschutzverbände ergab: In Summe sind rund 250.000 Quadratmeter Streuobstfläche mit 1.700 Bäumen bedroht. Rund 80 Prozent davon sind sehr schützenswerte Wiesen und sollten nicht bebaut werden. Spitzenreiter beim Antragsstellen ist der Landkreis Böblingen mit elf Umwandlungsanträgen, zu denen auch Häugern Nord gehört.
Die Naturschutzverbände NABU und BUND setzen sich mit eigenen Schutz- und Pflegemaßnahmen, mit Aktionen und in Gesprächen mit Verwaltung und Politik für den Erhalt der Streuobstwiesen im Land ein. Im Notfall gehen die Verbände auch gerichtliche Schritte, so wie in Weil der Stadt.
6. Welche Tiere und Pflanzen leben auf der Streuobstwiese im Gebiet Häugern Nord?
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen von 2016 zeigen, dass das Gebiet Häugern Nord Lebensraum für 46 Vogelarten bietet, darunter stark gefährdete wie Kuckuck und Wendehals. Acht streng geschützte Fledermausarten nutzen die Fläche. Amphibien, darunter Erdkröte, Grasfrosch und verschiedene Molcharten, dient sie als Wanderkorridor. Das Totholz im Streuobst ist geeignet für holzbewohnende Käfer wie Hirschkäfer, Großer und Marmorierter Goldkäfer und Buchenspießbock.
7. Was muss passieren, damit besonders schützenswerte Streuobstwiesen nicht mehr in Bauland umgewandelt werden?
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Gesellschaft, Gemeinderäte und Behörden die ökologische und kulturelle Bedeutung der Streuobstwiesen noch stärker wertschätzen und als schützenswert anerkennen. Es braucht mehr Mut, den gesetzlich vorgegeben Grundsatz der Innen- vor Außenentwicklung in die Tat umzusetzen. Dazu gehört, alle Instrumente zur Förderung der Innenentwicklung auszuschöpfen. Erst danach darf überhaupt in Erwägung gezogen werden, für wirklich unvermeidbare Vorhaben in gesetzlich geschützte Lebensräume einzugreifen. Und hier braucht es eine klare Entscheidungshilfe für die Genehmigungsbehörden, welche Gründe so gravierend sind, dass sie eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen, und wie diese nachzuweisen sind.
8. Wie geht es mit der Streuobstwiese im Gebiet Häugern Nord weiter?
Es gilt jetzt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim abzuwarten. Die restlichen Obstbäume bleiben bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens stehen.
Der NABU hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt, alle Bäume, auch die gefällten, anhand der offiziellen Checkliste des Umweltministeriums zu erfassen. Die Ergebnisse werden in das gerichtliche Verfahren einfließen.
Streuobstwiese Weil der Stadt
Chronologie: Was ist wann passiert?
Die Planungen für das Baugebiet Häugern in Weil der Stadt (Kreis Böblingen) reichen weit zurück. Ein Überblick zeigt, welche Schritte die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV unternommen haben, um den wertvollen Streuobstbestand, eine FFH-Mähwiese und ein angrenzendes Naturschutzgebiet zu schützen und warum. Von Anfang an haben die Verbände bei allen Verfahrensschritten die Planung gut begründet abgelehnt.
2012 bis 2017
2012: Erste Planungen im Gemeinderat mit Entscheidung für Bebauung Häugern Nord
2013: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Naturschutzaktive befassen sich erstmalig mit dem Bebauungsplan „Häugern Nord“. Die Stadt will auf 13,2 Hektar ein neues Stadtquartier bauen. Auf der betroffenen Streuobstwiese hat der Wendehals sein Revier. Der Spechtvogel ist streng geschützt und die Fläche wird auf 10,5 Hektar verkleinert.
2016: Faunistische Untersuchungen und Artenschutzgutachten. Im Auftrag der Stadt werden faunistische Untersuchungen auf der Fläche von einem Gutachterbüro durchgeführt. Ein weiteres Gutachten wird erstellt, weil zu befürchten ist, dass eine wesentliche Verringerung der Wasserzufuhr zum Austrocknen des angrenzenden FFH- und Naturschutzgebietes Merklinger Ried führen könnte – besonders im Zusammenhang mit der Bodenversiegelung im benachbarten Gewerbegebiet „Unter dem Weiler Weg“.
2017: Aufstellungsbeschluss. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Häugern Nord“. Die Stadt geht in Vorleistung und kauft erste private Grundstücke auf.
2019 bis 2022
März 2019: Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs. Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands (LNV) im Namen der Naturschutzverbände.
2020: Das Biodiversitätsstärkungsgesetz von Juli 2020 stellt Streuobstbestände unter Schutz. Die Entfernung von Streuobstbäumen muss nun von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.
2021/2022: Die LUBW kartiert 2,4 Hektar Flachland-Mähwiesen.
Dezember 2022: Erneute Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs. Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV geben dazu fristgerecht im Januar 2023 umfassende ablehnende Stellungnahmen ab. Kern der Kritik: Das Plangebiet liegt zu 100 Prozent in Kernraum und Kernfläche des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Betroffen sind ein ökologisch hochwertiger Streuobstbestand und FFH-Mähwiesen. Es werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten zerstört. Negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und die Wasserversorgung des benachbarten Naturschutz- und FFH-Gebietes Merklinger Ried sind nicht auszuschließen. Der Bedarf für einen so großen Flächenverbrauch ist nicht nachvollziehbar.
2024
Januar 2024: Die Stadt stellt einen Antrag auf Streuobstumwandlung, einen Ausnahmeantrag für die FFH-Mähwiesen und einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis. Die Verbände nehmen zum Antrag auf Streuobstumwandlung am 8.3.2024 Stellung und kritisieren erneut das gesamte Vorhaben.
Mai/Juni 2024: Erneute Offenlage des Bebauungsplans. Die überarbeitete und ergänzte Fassung des Bebauungsplan-Entwurfs wird öffentlich ausgelegt. Am 16.6.24 wird erneut eine ablehnende ergänzende Stellungnahme eingereicht. Ergänzende Kritikpunkte: Die Abgrenzung der Streuobstwiese entspricht nicht der aktuellen fachlichen Diskussion. Aus Sicht der Naturschutzverbände sind die als Teilflächen gewerteten Streuobstwiesen als Gesamtheit zu betrachten und umfassen somit eine deutlich größere Fläche. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind in Art und Umfang nicht angemessen. Die ergänzte Bilanzierung der Klimaauswirkungen wird den Anforderungen nicht gerecht.
Juli 2024: Genehmigung der Streuobstumwandlung durch die Untere Naturschutzbehörde.
August 2024: Erneute verkürzte Offenlage zur Änderung von Ausgleichsflächen. BUND und NABU legen am 30.8.24 erneut eine ergänzende Stellungnahme vor.
August 2024: Widerspruch gegen Genehmigung. Antrag auf Sofortvollzug. Genehmigung des Sofortvollzugs. Der Anwalt des NABU legt am 8.8.24 Widerspruch gegen die Umwandlungsgenehmigung ein. Kernpunkte der Begründung: Die artenschutzrechtlichen Gutachten stammen aus den Jahren 2015/2016 und wurden 2022 nur grob geprüft. Nach fachlichem Standard gelten artenschutzrechtliche Daten nach fünf Jahren nicht mehr als aktuell. Da keine Einzelbaumerfassung anhand der seit Juli 2024 behördenverbindlichen Checkliste zur Harmonisierung von Streuobstumwandlungsanträgen durchgeführt wurde, ist zu erwarten, dass nur ein Teil der potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfasst wurde und der Ausgleichsumfang zu gering bemessen ist. In der Gesamtschau der vorgesehenen Siedlungserweiterungen gehen zwei Drittel eines Wanderkorridors für Amphibien, v.a. Erdkröten und verschiedene Molcharten verloren. Schmetterlinge, Reptilien und Bilche wurden entweder überhaupt nicht oder nicht ausreichend und aktuell erfasst. Am 9.8.24 stellt die Stadt einen Antrag auf Sofortvollzug, den die Untere Naturschutzbehörde am 13.8.24 genehmigt.
September 2024: Die Untere Naturschutzbehörde erteilt die Ausnahmegenemigung für die Bebauung der FFH-Mähwiesen.
Oktober 2024: Eilantrag. Der NABU reagiert auf die Genehmigung des sofortigen Vollzugs mit einem Eilantrag, um eine aufschiebende Wirkung der Genehmigung zu erreichen.
November 2024: Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor (14.11.24). Die Stadt darf Regenwasser von Dach-, Hof- und Straßenflächen aus dem Baugebiet ins Naturschutzgebiet Merklinger Ried ableiten.
22.11.24 Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart.. Die Entscheidung erreicht den Anwalt des NABU am Freitag um 16 Uhr. Der Verband legt daraufhin am selben Tag beim VG Stuttgart Beschwerde ein und informiert den Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) sowie die Anwälte der Stadt per E-Mail darüber. (telefonisch waren die verantwortlichen Personen in der Verwaltung nicht mehr zu erreichen). Die Ablehnung des Eilantrags erlaubte formal die Fällung der Obstbäume – BUND und NABU gingen allerdings davon aus, dass die Stadt sich an die eigene Zusage halten würde, nicht mit der Rodung zu beginnen, bis der Bebauungsplan beschlossen ist.
25.11.2024: Fällung der Obstbäume. Am Montagmorgen zwischen 8 Uhr und 10 Uhr lässt die Stadt 120 Obstbäume fällen. Naturschutzaktive vor Ort können die Rodung nicht aufhalten. Erst um 10 Uhr liegt die am 22.11.24 beantragte Zwischenverfügung des VGH dem Bürgermeister schriftlich vor und die Rodung wird gestoppt.
26.11.24: Der Gemeinderat von Weil der Stadt fasst mehrheitlich den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Häugern Nord.
27.11.24: Die Naturschutzverbände BUND und NABU informieren in einer Pressekonferenz über die Vorgänge in Weil der Stadt.
Es geht auch anders: Gute, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stadt und Naturschutzverbänden
Das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“ in Kuppenheim
Ausgangslage: Die Stadt Kuppenheim plant auf einer etwa zehn Hektar großen Fläche das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“. Betroffen sind auch gesetzlich geschützte Streuobstbestände, teils mit hohem naturschutzfachlichem Wert. Die Stadt legt die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Relevanz des Vorhabens bei einem Gesprächstermin mit allen beteiligten Akteuren, darunter auch den Naturschutzverbänden NABU und BUND, im Rathaus Kuppenheim plausibel und nachvollziehbar dar.
Lösung: Durch den darauffolgenden Austausch aller Beteiligten lassen sich die Eingriffe in Natur und Landschaft für die geplante Werksansiedlung auf ein vertretbares Maß vermindern. Die Fläche wird sehr dicht bebaut, so dass kein Gelände „unnötig“ überplant wird. Die zusätzliche Verkehrsbelastung ist gering. Die geplante Gestaltung der Werksgebäude und des Geländes minimieren den Eingriff in Natur und Landschaft (Fassaden- und Dachbegrünung, naturnahe Gestaltung des Firmengeländes, sparsame und insektenadäquate Beleuchtung, vogelsichere Glasflächen etc.). Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für den Streuobst-Verlust entsprechen in Art und Umfang den naturschutzfachlichen Erfordernissen.
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