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"Unbelebte Natur" bewahren

"Unbelebte Natur" bewahren

NABU setzt sich für Erhalt von biologischer Vielfalt ein

Gartenrotschwanz-Männchen, singend

Die Biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt der Lebensräume, die Vielfalt der Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 hat die Staatengemeinschaft eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen (Convention on Biological Diversity – CBD). Damit haben sich die Unterzeichnerstaaten – auch Deutschland – verpflichtet, nationale Strategien zu entwickeln, um ihren Beitrag zum Schutz der Biologischen Vielfalt zu leisten. Deutschland hat diese Strategie 2007 per Kabinettsbeschluss verabschiedet und die Bundesländer zur Umsetzung aufgefordert. Ein für das Jahr 2010 weltweit gesetztes Ziel, nämlich den Verlust der Biologischen Vielfalt zu stoppen („stopp the loss“) konnte nicht erreicht werden. Deshalb haben sowohl die Vereinten Nationen als auch die EU ihre Strategien mit dem Zeitrahmen bis 2020 neu ausgerichtet. Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt ist zentraler Bestandteil des Naturschutzes, der zusätzlich noch die „unbelebte Natur“ (Ressourcen Boden, Wasser, Luft) und die landschaftlichen Besonderheiten (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) umfasst.

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