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Mehr ...Windenergie und Fledermaus- und Vogelschutz
Aufgrund ihres jeweils unterschiedlichen Verhaltens sind Fledermaus- und Vogelarten durch Windenergieanlagen in unterschiedlichem Ausmaß oder je nach Art auch gar nicht gefährdet. In Baden-Württemberg wurden bislang 29 Vogelarten sowie 21 Fledermausarten als windenergiesensible Arten identifiziert. Im Einzelfall sind nur einige dieser Arten planungsrelevant, und müssen im weiteren Verfahren genauer untersucht werden, um den Umfang der möglichen Beeinträchtigung zu beurteilen.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat zudem Karten mit den aktuell bekannten Vorkommen einiger windenergiesensibler Arten veröffentlicht, die bei der Planung herangezogen werden können. Potenzielle Gefährdungen dieser Arten durch Windenergieanlagen bestehen durch Kollisionen mit den sich drehenden Rotorblättern und an den Masten, Barotraumata (durch rasche Änderung des Umgebungsdrucks hervorgerufene, zumeist tödliche Verletzungen der Lungen bei Fledermäusen), Lebensraumverluste, eine mögliche Scheuchwirkung beziehungsweise ein Meideverhalten sowie durch Beeinträchtigungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Diese Gefährdungen können durch eine gute Standortwahl und bestimmte Vermeidungsmaßnahmen (z.B. eine für die Tiere unattraktive Gestaltung der Umgebung von Windkraftanlagen) minimiert werden. Dies bestätigen zahlreiche Studien, wie z.B. die Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU (2004). Hier hat die Auswertung von 127 Einzelstudien aus zehn Ländern gezeigt, dass durch die Berücksichtigung von seltenen und windenergiesensiblen Tieren bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen negative Auswirkungen vermieden werden können. Konkret kann dies etwa bei Fledermäusen durch das Abschalten von Anlagen zu Zeiten erhöhter Fledermausaktivität geschehen.
Bei vielen Vogelarten, wie z.B. dem Rotmilan, kann ein ausreichender Abstand zwischen Horst und Windenergieanlage Konflikte vermeiden. Auf Grund der Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) von 2007 beträgt dieser beim Rotmilan einen Kilometer um einen Horst als Vorsorgebereich und sechs Kilometer als Prüfbereich für den Bau von Windenergieanlagen. Der Vorsorgebereich kann ggf. unterschritten werden, wenn durch eine fachgerechte Untersuchung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore belastbar nachgewiesen wird, dass bestimmte Bereiche vom Rotmilan nicht genutzt werden und Flugbewegungen weg vom jeweiligen Standort der Windenergieanlage erfolgen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Horst sich am Waldrand befindet, die Nahrungssuche in der offenen Landschaft stattfindet und die Windenergieanlage hinter dem Horst im Wald oder jenseits des Waldgebietes steht. Genauso kann auch ein größerer Abstand von einem Rotmilanhorst erforderlich werden, wenn regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore von geplanten WKA-Standorten erheblich betroffen sind.
BUND und NABU fordern eine frühzeitige und echte Beteiligung der Bürgerschaft und der Umweltverbände bei der Planung von Windenergieanlagen, die über das formelle Beteiligungsverfahren sowie die Ebenen der Information und Konsultation hinausgeht. Je früher Umweltaktive in die Planung einbezogen werden, desto früher können sie den Gemeinden und Planungsbüros wichtige Informationen, z.B. zu vorkommenden Vogel- und Fledermausarten, liefern.
Das „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ hat im September 2012 seine Arbeit aufgenommen. Das Gemeinschaftsprojekt von BUND und NABU zielt auf eine konstruktive Unterstützung der Energiewende und des Verteilnetzausbaus in Baden-Württemberg ab. Mehr →