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Jagd

Bitte naturverträglich

Zu einem gesunden Wald gehört auch eine gesunde Wilddichte. Der NABU bekennt sich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien.

Reh auf Wiese am Waldrand - Foto: Helge May

Reh auf Wiese am Waldrand - Foto: Helge May

Der NABU bekennt sich ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.


NABU Position zur Fuchsjagd

Die Jagd auf Füchse kann aus Sicht des NABU Baden-Württemberg in Form eines lokalen bis regionalen Wildtiermanagements auf der Grundlage von Artenschutzkonzepten angemessen sein, sofern dies aus naturschutzfachlicher Sicht nachgewiesenermaßen zielführend ist. Manche Bestände geschützter Arten sind so klein, dass es selbst bei einer Aufwertung ihrer Lebensräume notwendig ist, die Bestände der dort vorkommenden Prädatoren, wie etwa die des Fuchses, zeitlich und räumlich begrenzt zu regulieren.

Als Beispiel wären hier der Feldhamster zu nennen, der in Baden-Württemberg nur noch vor den Toren Mannheims vorkommt und kurz vor dem Aussterben steht. Neben der Aufwertung der Lebensräume kann es in einem solchen Fall als flankierende Maßnahme sinnvoll sein, Füchse aus der Umgebung der Feldhamster für einige Zeit zu verbannen.

Ähnlich verhält es sich bei bodenbrütenden Vogelarten wie dem Kiebitz oder dem Rebhuhn. Beim Kiebitz können Elektrozäune oder Nestkörbe eingesetzt werden, um die Gelege und Küken zu schützen. Diese Art brütet oft in kleinen Kolonien, deren Nester in direkter Nachbarschaft voneinander sind, so dass diese Bereiche gut umzäunt werden können. Bei den territorialen Rebhühnern, die zum Teil in geringer Dichte auf sehr großen Flächen vorkommen, sind solche Schutzmaßnahmen nicht durchführbar, da die Nester der Rebhühner kaum aufzuspüren sind (und auch nicht gesucht werden sollten, um Störungen zu vermeiden). Eine Einzäunung einzelner Nester oder gar ganzer Brutareale ist nicht durchführbar. Rebhühner sind ganzjährig von Prädation bedroht. Vor allem Verluste von brütenden Hennen können zu massiven Bestandseinbrüchen führen, da dann überhaupt kein Bruterfolg mehr zustande kommt. Hier kann ein Eingriff mit jagdlichen Methoden sinnvoll sein und ist unter Umständen die einzige Möglichkeit, die Mortalitätsrate der Vögel signifikant zu senken.

Der Fuchs hat sich durch die Bekämpfung der Tollwut mittels Impfködern in unserer Kulturlandschaft außerordentlich stark vermehrt. Er zählt aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit zu den sogenannten Zivilisationsgewinnern. Dennoch muss der Fuchsbestand aus unserer Sicht nicht zwingend flächendeckend reguliert werden. Der Fuchs reagiert auf eine Reduktion in der Regel mit erhöhter Reproduktion. Eine hohe Zahl an getöteten Füchsen wirkt sich in der Fläche daher nicht zwangsläufig signifikant positiv auf die Populationen von Bodenbrütern, Feldhasen und Co. aus. Sie kann aber positiv wirken, wenn der Fuchs in einem eng umgrenzten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum konsequent bejagt wird. Dabei geht es nicht um weite Landstriche, sondern um klar abgegrenzte Flächen. Nach der Jagd dauert es einige Zeit, bis sich neue Füchse ansiedeln – diese Zeit können bedrohte Bodenbrüter wie das Rebhuhn ausnutzen, um ihre Brut aufzuziehen.

Eine Bejagung des Fuchses aus Gründen des Artenschutzes muss daher immer mit einem begleitenden Monitoring einhergehen, das wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Fuchsjagd ist also kein Selbstzweck. Sie kann nur unterstützend zu Maßnahmen des Lebensraumschutzes eine Wirkung entfalten. In den allermeisten Fällen hat der Mensch durch die Intensivierung der Landwirtschaft mit einer damit einhergehenden Verarmung der Landschaft durch immer größere einheitlich bewirtschafteten Ackerflächen und Beseitigung von Strukturvielfalt (Feldraine, Brachen), zu häufigen Mahdterminen auf Grünlandflächen, dem Einsatz von Dünger (Folge: zu dichte Vegetation für Bodennester und Küken) und dem Ausbringen von Pestiziden (Folge: Verlust von krautigen Nahrungspflanzen und vor allem von Insekten als Nahrungsbasis) sämtliche bodenbrütenden Vogelarten (z.B. Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, Brachvogel) massiv in Bedrängnis gebracht.


0.5 MB - NABU Positionspapier zur Jagd
0.4 MB - Download Jagdgesetz-Ranking
 

Ansprechpartnerin:

Alexandra Ickes - Foto: NABU/Nathalie Hien
Alexandra Ickes
Referentin Artenschutz E-Mail schreiben 0711.966 72-24

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