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Mehr ...Brachflächen müssen bleiben
Enssle: „Özdemir muss standhaft bleiben!“
2. Februar 2024 – Im Rahmen eines Agrarkompromisses hat die Europäische Kommission jüngst beschlossen, die Brachflächenregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für dieses Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2024 auszusetzen. Es steht den Mitgliedsstaaten demnach frei, die in Brüssel vereinbarten verpflichtenden vier Prozent Brachflächen für die Natur im eigenen Land anzuwenden. Innerhalb von 15 Tagen muss eine Rückmeldung an die EU erfolgen.
Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ist entrüstet über den jüngsten Schachzug der EU und fordert die Politik in Land und Bund auf, ihre Zusagen für die Natur einzuhalten: „Geblendet von der Größe der Traktoren und dem Hupen frustrierter Landwirtinnen und Landwirte hat die EU einen Rückzieher gemacht. Doch eine Befriedung der Bauernproteste auf dem Rücken der Natur ist keine Lösung. Statt Traktorenstaus auf Straßen folgen erneut Umsetzungsstaus im Naturschutz. Verlierer sind bereits vom Aussterben bedrohte Arten auf Wiesen und Äckern, wie Kiebitz oder Rebhuhn. Jede weitere Verzögerung kann ihr Aus bedeuten.“
Wird die Regelung zur Schaffung von Brachen wirklich gekippt, ist das nicht nur eine Katastrophe für die Artenvielfalt, sondern stößt auch tausende Menschen in Baden-Württemberg vor den Kopf, die sich im Volkbegehren „Rettet die Bienen“ für die Artenvielfalt im Land eingesetzt haben. Verlässlichkeit brauchen auch die vielen Landwirtschaftsbetriebe, die aktuell auf dem Weg zu einer naturverträglicheren Landwirtschaft sind und bereits Brachflächen angelegt haben. Sie sind in Vorleistung gegangen, auch finanziell. Die Minister Özdemir und Hauk müssen nun zeigen, dass Natur- und Klimaschutz für sie keine lästigen Nebenthemen sind, die nach Belieben vernachlässigt werden können. Baden-Württemberg hat sich gesetzlich verpflichtet, auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sogenannte Refugialflächen, zu schaffen, damit sich dort die Artenvielfalt erholen kann. „Wie soll dieses Ziel jemals erreicht werden, wenn die Politik in Brüssel und Berlin beim kleinsten Gegenwind umfällt? Bundesminister Özdemir muss hier standhaft bleiben!“, fordert NABU-Landeschef Enssle.
Die geplanten Brachen von vier Prozent der Landwirtschaftsfläche haben so gut wie keinen Einfluss auf die globale Getreideproduktion. Sie sind aber ein substanzieller Pfeiler, um der Artenkrise im Offenland zu begegnen. Da die Verpflichtung aufgrund des Ukrainekriegs bereits im Jahr 2023 ausgesetzt wurde, ist es umso wichtiger, dass sie jetzt endlich in Kraft tritt. „Naturschutz in der Landwirtschaft ist keine lästige Begleiterscheinung, sondern unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit der Agrarökosysteme und damit unserer Lebensgrundlagen zu erhalten“, so Enssle.