Jedes Jahr pflegt das Team des NABU-Vogelschutzzentrums Mössingen rund 1200 Vögel gesund – darunter auch besonders streng geschützte Arten. Helfen Sie uns dabei!
Stromtod
Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen
Strommasten werden von Vögeln gerne als Sitzwarten, Nist- oder Schlafplätze genutzt. Besonders gefährlich sind Masten im Mittelspannungsbereich (10 kV bis 60 kV) mit geringen Abständen zwischen Mast und spannungsführenden Leitungen. Beim An- und Abflug der Vögel kann ein Kurzschluss oder Erdschluss ausgelöst werden, der die Vögel regelrecht exekutiert. Aber auch sitzende Vögel können zu Tode kommen, wenn sie eine Verbindung zu spannungsführenden Bauteilen herstellen. Besonders betroffen sind Vögel mit großer Flügelspannweite, wie Störche, Greifvögel und Eulen.
Kurzschluss: Wenn ein Vogel gleichzeitig zwei Leitungen mit unterschiedlichen Spannungen berührt, kommt es zu einem gefährlichen Stromfluss durch seinen Körper, der meist tödlich endet.
Erdschluss: Häufiger treten jedoch sogenannte Erdschlüsse auf, wenn die Vögel eine Verbindung zwischen einer Leitung und einem geerdeten Strommast herstellen. Das kann durch den Tierkörper selbst, mitgeführtes Nistmaterial und sogar über den Kotstrahl der Tiere ausgelöst werden.
Die meisten Stromopfer stürzen ab und werden, wenn nicht bereits durch den Stromschlag getötet, durch den Fall schwer bis tödlich verletzt. Die tatsächliche Zahl der Vogelopfer ist schwer zu ermitteln, da die Verletzungen äußerlich oft kaum sichtbar sind und ein Großteil der Opfer nach dem Absturz durch Beutegreifer verschleppt wird.
Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten diese Gefahren zu minimieren:
- Isolierung von Leitern und Bauteilen
- Installation von Abstandshaltern
- Installation von Abdeckhauben
- Verlegung der Stromleitungen unter die Erde
Eigentlich ist die Gesetzeslage klar: Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Netzbetreiber bereits seit vielen Jahren dazu sowohl neue als auch bestehende Mittelspannungsmasten vogelsicher zu gestalten. Konkret bedeutet das, dass neue Masten und technische Bauteile so konstruiert werden, dass sie Vögel vor Stromschlag schützen und bestehende Masten entsprechend nachgerüstet werden.
Der NABU Baden-Württemberg hat deshalb 2022 eine gemeinsame Vereinbarung über den Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, dem VfEW (Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V.) und einzelnen Netzbetreibern geschlossen. Darin wurde festgehalten, dass alle gefährlichen Masten entsprechend der VDE-Richtlinie schrittweise nachgerüstet werden sollen. Diese Richtlinie des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. legt die Umsetzung des Vogelschutzes für neue Freileitungen und die entsprechende Nachrüstung fest. Darüber hinaus setzten sich die Unterzeichnenden dafür ein, die Erdverkabelung wo möglich voranzutreiben. Masten ohne Schutz oder nach Vorfällen werden umgehend nachgerüstet, spätestens innerhalb eines Jahres. Einmal jährlich werden die Parteien bei einem Treffen über den Umsetzungsfortschritt dieser Vereinbarung und den aktuellen Stand des Vogelschutzes an Mittelspannungsfreileitungen informiert.
Wenn Sie einen Vogel gefunden haben, der an einer Stromleitung verendet ist, melden Sie den Fund bitte mit diesem Meldeformular. Diese Informationen können dem NABU dabei helfen, kritische Leitungsabschnitte zu identifizieren und Vogelschutzmaßnahmen zu verbessern.
Weitere Informationen:
Melden Sie hier Opfer von Leitungsanflug oder Stromschlag. ZIel der Datensammlumg ist es, den Vogelschutz beim Netzausbau und an bestehenden Leitungen zu verbessern. Mehr →