Häufige Fragen
Was immer wieder interessiert


Vogelzug im Herbst. - Foto: Bodo Witzke
FAQ:
Beweg- und Hintergründe
Warum hat der NABU eine Stiftung gegründet?
In den nächsten Jahrzehnten werden in Deutschland Millionen-Beträge vererbt werden. Sind keine Angehörigen oder Erben da, erbt der Staat. Dabei kann jeder Mensch in seinem Testament selbst entscheiden, wem er sein Geld vermacht. Für Menschen, die auch über ihr eigenes Leben hinaus Natur und Umwelt bewahrt wissen wollen, sind Stiftungen sehr interessant, denn Stiftungen sind zu langfristigem Vermögenserhalt und langfristiger Zweckerfüllung verpflichtet. Die NABU-Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg will insbesondere den Menschen entgegenkommen, denen das Naturerbe des Landes am Herzen liegt und die ihre Zuwendung gerne dauerhaft und nachhaltig leisten wollen.
Was ist der Unterschied zwischen NABU und NABU-Stiftung?
Der NABU ist als gemeinnütziger Verein verpflichtet, seine Erträge aus Spenden und Mitgliedschaften zeitnah zu verwenden. Ziel der Stiftung ist es, das Stiftungskapital ständig zu erhöhen und aus den Kapitalerträgen NABU-Projekte in Baden-Württemberg zu finanzieren. Aufgrund der engen personellen Verflechtung (siehe Vorstand) wird die NABU-Stiftung indirekt durch die Gremien des NABU-Landesverbandes kontrolliert.
Ziele und Zielgruppen
Welche Ziele verfolgt die Stiftung?
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Umwelt- und Naturschutzarbeit des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg sowie des Umweltschutzes.
- Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von Lebensgrundlagen der freilebenden Pflanzen- und Tierarten sowie die Förderung der biologischen Vielfalt.
- Sicherung von für den Naturschutz bedeutsamen Flächen durch Erwerb, Pacht, Verwaltung oder Betreuung.
- Förderung des Naturschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich.
- Förderung des Naturschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich.
Welche Projekte fördert die Stiftung?
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Umwelt- und Naturschutzarbeit des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V.. Die NABU-Stiftung wird daher bis auf weiteres ausschließlich Projekte des NABU-Landesverbandes fördern, die dem Erhalt des Naturerbes in Baden-Württemberg dienen. <a href="https://baden-wuerttemberg.nabu.de/spenden-und-mitmachen/stiftung/projekte.html">Mehr erfahren >>></a>
Können NABU-Gruppen oder andere Verbände Fördermittel beantragen?
Die NABU-Stiftung agiert nicht als klassische Förderstiftung. Sie wird daher bis auf weiteres auch ausschließlich Projekte des NABU-Landesverbandes fördern. NABU-Gruppen und andere Verbände erhalten keine Fördermittel.
Spender und Zustifter
Wie kann man die Arbeit der Stiftung unterstützen?
Die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung finden Sie hier
Sind mit einer Zustiftung weitere Verpflichtungen des Zustifters/der Zustifterin verbunden?
Nein, auf den Zustifter/die Zustifterin kommen keinerlei zusätzliche Verpflichtungen zu.
Wie bleiben Zustifter und Zustifterinnen mit der Stiftung in Kontakt?
Regelmäßige Treffen und Exkursionen sichern nicht nur den Kontakt von Zustifter und Zustifterinnen und der Stiftung sondern sollen auch den Kontakt der Zustifter und Zustifterinnen untereinander fördern. Darüber hinaus bekommen Zustifter und Zustifterinnen einmal pro Jahr den Jahresbericht der Stiftung übersandt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Während eine Spende für die satzungsgemäßen Ziele der Stiftung "zeitnah verwendet" (damit also "verbraucht") werden muss, wird die Zustiftung in ihrem Bestand erhalten. Lediglich die Zinserträge aus dieser Zustiftung werden für die Aufgaben der Stiftung verwendet.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Unterstützung der Stiftung?
Die steuerlichen Vorteile einer finanziellen Zuwendung finden Sie hier
Kontrolle und Formelles
Was passiert mit der Zustiftung im Falle der Stiftungsauflösung?
Im Falle der Stiftungsauflösung fällt das Vermögen an den NABU-Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für selbstlos gemeinnützige Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen. Der NABU-Landesverband würde Zustiftungen in den NABU-Fonds einstellen, der ebenfalls lediglich die Zinserträge verwendet.
Mit welchem Kapital wurde die Stiftung bei Ihrer Gründung ausgestattet?
Wer kontrolliert die Geschäfte der Stiftung?
Die NABU-Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg ist eingebunden in das bundesweite NABU-Stiftungsnetzwerk. Als unselbständige Stiftung untersteht sie der Aufsicht durch die Treuhänderin NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Diese wird direkt durch die behördliche Stiftungsaufsicht kontrolliert. Über den Umweg der Treuhandschaft ist somit auch die Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg indirekt der behördlichen Aufsicht unterworfen.
Der fünfköpfige Vorstand der Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg wird durch den Stiftungsrat kontrolliert. Dieser setzt sich ausschließlich aus Mitgliedern des NABU-Landesvorstandes zusammen, die wiederum gegenüber den NABU-Landesdelegierten rechenschaftspflichtig sind.
Wie wird das Stiftungsvermögen angelegt?
Warum gibt es die sehr enge personelle Verflechtung zwischen NABU-Landesverbands- und NABU-Stiftungsleitung?
Dies ist eine sehr bewusst gewählte Vorsichtsmaßnahme, um zu verhindern, dass sich die Stiftung von den Zielen und Aufgaben des NABU wegentwickelt oder sogar in Konkurrenz zum NABU-Landesverband tritt.
Hat die Stiftung in Anbetracht der Treuhandschaft durch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe überhaupt eigenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum?
Da die Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg eine rechtlich unselbständige Stiftung ist, müsste sie im Rechtsverkehr durch die Treuhänderin vertreten werden. Durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Treuhänder wird jedoch sicher gestellt, dass die Stiftung Naturerbe Baden-Württemberg im Tagesgeschäft weitgehend frei agieren kann.