Wie uns unser gutes Klimagewissen täuscht
Wer der Umwelt zuliebe verzichtet, belohnt sich dafür häufig an anderer Stelle. Für den Klimaschutz ist das ein großes Problem. Mehr →
Nächtliche Beleuchtungen sind allgegenwärtig: Straßen-, Fassaden- und Objektbeleuchtung, Gartenlichter, Leuchtreklamen, beleuchtete Gewerbe- und Parkflächen sowie Wohnungslicht. Sie alle verursachen einen Lichtstrom, der bis ins All leuchtet. Für die Tier- und Pflanzenwelt auf der Erde wird damit die Nacht zum Tag. Vor allem für nachtaktive Tiere wie Igel, Fledermäuse oder viele Insektenarten, die mit der nächtlichen Dunkelheit gut zurechtkommen, birgt das große Gefahren.
Nachtaktive Insekten orientieren sich beispielsweise am Mond. Um auf Kurs zu bleiben, halten sie einen konstanten Winkel dazu ein. Durch künstliche Lichtquellen verlieren Insekten nachts jedoch die Orientierung. Bis zur völligen Erschöpfung umfliegen sie die Lichtquelle im Spiralflug, wenn die Tiere nicht zuvor an ihnen verbrennen. Millionen Tiere sterben so in jeder milden Nacht. Auch Zugvögel, die abends unterwegs sind, zieht eine erleuchtete Stadt in ihren Bann: Sie kreisen lange darum herum und verlieren damit Zeit und Energie, die sie eigentlich für ihre lange Reise bräuchten.
Daher ruft der NABU dazu auf, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum, auf eine insekten- und vogelschonende Beleuchtung mit einem geringen UV- und Blaulichtanteil zu setzen. Amber-LEDs mit bernsteinfarbenem Licht sind am insektenverträglichsten und sparen zugleich Energie. Lampen mit geschlossenem Korpus verhindern grundsätzlich, dass Insekten eindringen und verbrennen können. Licht sollte zudem immer sparsam genutzt und auf den Boden ausgerichtet werden, um Tiere nicht oder nur wenig zu beeinträchtigen. Zusätzlich können Beleuchtungen mit Bewegungsmelder eingesetzt werden, sodass das Licht nur bei Bedarf angeschaltet wird.
Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lichtverschmutzung einzudämmen. Paragraf 21 Landesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich vermieden werden müssen. Beleuchtungen, die sich in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen befinden oder in diese hineinstrahlen, sind, soweit sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Fassadenbeleuchtungen sind vom 1. April bis 30. September ganztägig und vom 1.Oktober bis 31. März zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten, soweit dies nicht aus gewichtigen Gründen (öffentliche Sicherheit, Betriebssicherheit, Rechtsvorschrift) vorgeschrieben ist. Werbeanlagen sind im Außenbereich unzulässig, ebenso Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung, die in der freien Landschaft störend in Erscheinung treten. Die zuständige Naturschutzbehörde kann diese unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, wenn sie weder Landschaftsbild noch Tierwelt beeinträchtigen.
Jedes Jahr im September macht die Organisation „Paten der Nacht“ mit der „Earth Night“ auf das Problem der Lichtverschmutzung aufmerksam. Doch auch über die Aktion hinaus appelliert der NABU: Bitte sparen Sie Licht und damit Energie und verzichten Sie, wo möglich, auf Kunstlicht.
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