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Mehr ...NABU begrüßt Wanderfalkenschutz
Verband hält Sperrung der „Badener Wand“ für richtig
Die „Badener Wand“ am „Battert“ ist für den Klettersport ganzjährig gesperrt worden. Dies hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe am 9. November 2022 verkündet. Diese Regelung gilt nun für die kommenden fünf Jahre. Damit sollen die dort lebenden Wanderfalken geschützt werden. Der Entscheidung waren mehrere Gespräche vorausgegangen, bei denen unter anderem auch der NABU die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) und der Deutsche Alpenverein (DAV) beteiligt waren. Während sich beim DAV Widerstand gegen das neue Schutzkonzept regt, begrüßt der NABU die Entscheidung.
Die bisherigen Klettervereinbarungen an dieser Felswand hätten nicht funktioniert, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Ich bedauere, dass der DAV als anerkannter Naturschutzverband offenbar doch vorrangig die Interessen des Klettersports vertritt und gegen diese Maßnahme protestiert. Es handelt sich beim Battert um ein Naturschutzgebiet, einen Bannwald und ein europäisches Fauna-Flora-Schutzgebiet. Dass hier überhaupt geklettert werden darf, ist bereits ein Zugeständnis. In einer Situation, bei der die Wanderfalken wegen Störungen wiederholt keinen Bruterfolg hatten, erwarten wir, dass in einem solchen Schutzgebiet in unmittelbarer Nähe zum Wanderfalkenhorst der Schutz der Natur deutlich Vorrang vor dem Klettertourismus hat.“ Zudem verweist Enssle auf die gemeinsam veröffentlichte Erklärung „Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg“ von DAV und NABU aus dem Jahr 2005, in dem sich beide Verbände klar dazu bekannt haben, dass der Naturschutz am Felsen Vorrang hat und Kletterregelungen nur dann getroffen werden können, wenn der Artenschutz funktioniert.
2024 wurde nun im Rahmen des Brutmonitorings durch die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz des NABU Baden-Württemberg ein Bruterfolg nachgewiesen. Das Revierpaar hatte im April an der „Badener Wand“ gebrütet und ein Jungtier aufgezogen. Es ist der erste Bruterfolg seit 2020 an der „Badener Wand“.
Der Wanderfalke ist seit 1979 nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Dies gilt auch für seine Brut- und sonstigen Lebensstätten. Seit 2004 versucht die Vogelart regelmäßig, am Battertfelsen zu brüten. Trotz der optimalen Ausstattung der Brutnische konnte der Wanderfalke seine Jungen dort in den Vorjahren nur mit minimalem Erfolg großziehen. Das hat Frank Rau von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU mit Zahlen eindeutig belegt. So war in den vergangenen fünf Jahren lediglich eine Brut erfolgreich. Der mangelnde Bruterfolg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Störungen durch Menschen zurückzuführen. Hierzu gehören unter anderem das Klettern an diesem Felsen, aber auch Störungen von oberhalb der Brutnische. Diese Einschätzung teilt auch Dr. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Radolfzell. Er hat im Auftrag des Regierungspräsidiums das Schutzkonzept für den Wanderfalken überprüft. Der Experte bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um die Situation für die Wanderfalken zu verbessern.
Nach Auffassung des NABU kommt das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seiner Änderung des bisherigen Schutzkonzeptes seinem gesetzlichen Auftrag nach. „Die Entscheidung ist angemessen. Sie ist aus naturschutzfachlicher Sicht unstrittig und vor allem auch verhältnismäßig“, sagt Frank Rau von der AGW. Denn es handele sich um die Sperrung lediglich eines Felsens. Damit blieben weiterhin 19 Felsen im Naturschutzgebiet für das Klettern im Rahmen der Schutzgebietsverordnung geöffnet.
Weitere Informationen beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Zum Interview der Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder