Naturverträgliche Landwirtschaft
NABU-Schwerpunkt 2030
Eine naturverträglich bewirtschaftete Agrarlandschaft trägt zur Artenvielfalt bei. Dafür braucht es politische Rahmenbedingungen, die Naturschutz ermöglichen. Mehr →
Acker - Foto: NABU/Matthias Strobel
8. Dezember 2023 – Am 10. und 11. Dezember stehen in Brüssel wichtige Vorentscheidungen zur Gentechnik an: Sowohl der EU-Agrarministerrat als auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments beraten einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur sogenannten neuen Gentechnik. Darin geht es um Pflanzen und Produkte, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) hergestellt wurden, etwa mit dem als Gen-Schere bezeichnete CRISPR/Cas-Verfahren. Der NABU Baden-Württemberg sieht durch den Gesetzesvorschlag der Kommission auch den Ökolandbau im Südwesten in Gefahr und befürchtet den Verlust von Transparenz und Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln.
Schlag gegen den Ökolandbau in Baden-Württemberg
„Dieser Vorschlag zur Deregulierung neuer Gentechniken in der Landwirtschaft beinhaltet die Abschaffung der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von bis zu 94 Prozent der betroffenen pflanzlichen Produkte“, sagt Jochen Goedecke, Landwirtschaftsreferent des NABU Baden-Württemberg. „Künftig wüssten nicht einmal die Käufer von Biolebensmitteln, ob ihr Produkt gentechnisch verändert wurde oder nicht. Das ist ein Unding, schließlich ist Gentechnik im Ökolandbau nicht zugelassen. Damit wäre der Gesetzesvorschlag der EU ein Schlag gegen den Ökolandbau in Baden-Württemberg und in Europa. Die EU-Kommission konterkariert ihre eigene Farm-to-Fork-Strategie, mit der sie den Ökolandbau in der EU eigentlich weiter ausbauen möchte“, betont Goedecke.
Um Schaden an der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft, der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft und in den Schutzgebieten vorzubeugen, empfehlen der NABU und insgesamt 139 Verbände, diesem Regulierungsvorschlag der EU nicht zuzustimmen. Sie vertreten gemeinsam elf Millionen Mitglieder in Deutschland. Der NABU Baden-Württemberg fordert Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und die zuständigen Europa-Abgeordneten aus dem Südwesten dazu auf, den Regulierungsvorschlag abzulehnen. Mit der Beibehaltung des bisherigen Europäischen Gentechnikrechts kann die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen entlang der gesamten Lebensmittelkette gesichert werden, sowohl für die gentechnisch veränderten Lebensmittel als auch für gentechnikfreie konventionelle und ökologische Produkte.
Neues Gesetz würde BW-Kompromiss aufkündigen
„Im Biodiversitätsstärkungsgesetz hat das Land im Jahr 2020 das Ziel von 30 bis 40 Prozent Ökolandbau in Baden-Württemberg festgeschrieben,“ so Goedecke weiter. Landwirtschafts- und Naturschutzverbände, die Landesverwaltung und der Landtag hatten sich im Vorfeld auf diesen bedeutenden Schritt zum Schutz der Biologischen Vielfalt geeinigt. Sollten Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wegfallen, würde dieses Anliegen den Ökolandbau in Frage stellen. Dort ist die Anwendung neuer Gentechnikverfahren in der Pflanzenzüchtung ebenso wie die Patentierung von Pflanzen und Tieren verboten. Ein ökologischer Anbau wäre mit den neuen EU-Regelungen kaum mehr möglich. Dabei ignoriert der Gesetzesvorschlag den Willen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher: Laut Öko-Barometer 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kauften acht von zehn Befragten Biolebensmittel, und noch mehr wollen dies künftig tun. Eine forsa-Umfrage vom September 2023 zeigte zudem: 92 Prozent der Befragten wollen, dass mithilfe neuer Gentechnik-Verfahren hergestellte Lebensmittel gekennzeichnet werden.
Anfang Januar 2024 will der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament über den Vorschlag entscheiden. Der NABU Baden-Württemberg appelliert schon jetzt an dessen Mitglieder: „Transparenz durch Kennzeichnung sollte weiterhin vom Samenkorn bis zum Endprodukt gesichert sein“.
Hintergrund: 139-Verbände-Positionspapier
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