Die „Vorzugsvariante 1g“ würde das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren zerschneiden. - Foto: Hans Wener
B27-Ausbau: Verbände reichen Klage ein
NABU und BUND: Einsatz für umweltverträglichere Lösung



28. Februar 2025 – Trotz deutlicher Kritik und des Widerstands von Naturschutzverbänden und engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat sich das Regierungspräsidium (RP) Tübingen auf die nun planfestgestellte Trassenvariante festgelegt. „Dieses Projekt wird von vielen Menschen nicht gewollt. Dass 50 Jahre nach Planungsbeginn für die Endelbergtrasse noch kein Spatenstich erfolgt ist, hat gute Gründe – und sollte aus unserer Sicht so bleiben. Denn die geplante Schneise ist von allen geprüften Streckenvarianten die mit Abstand natur-, umwelt- und klimaschädlichste. Mit der Klage setzen wir uns für den Schutz der vielfältigen Lebensräume im Steinlachtal ein und fordern eine eingehende gerichtliche Prüfung der Pläne. Unser Ziel ist eine zukunftsfähige Mobilität und, wenn schon gebaut wird, dann eine deutlich umweltverträglichere Variante“, betonen die Verbände.
Was spricht aus Naturschutzsicht gegen die Endelbergtrasse?
Mit 14 Brückenbauwerken, zahlreichen Zubringerschleifen und Betonpfeilern würde die „Vorzugsvariante 1g“ das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren zerschneiden. Der geplante Straßenbau würde hochwertige europäische Schutzgebiete und streng geschützte Tierarten massiv beeinträchtigen und hätte negative Auswirkungen auf Klimaschutz, Lärm- und Schadstoffbilanz sowie Grundwasserschutz. Betroffen sind unter anderem wertvolle Feuchtbiotope, Streuobstwiesen, europarechtlich geschützte FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000) sowie ebenfalls wertvolle landwirtschaftliche Flächen. Besonders kritisch sehen die Verbände die Lebensraumzerstörung und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gegen verschiedene gefährdete und geschützte Arten, wie Wanstschrecke, Feldlerche, Haselmaus, Zauneidechse und Fledermäuse.
Regierungspräsidium hebt den Sofortvollzug teilweise auf
Nachdem das Regierungspräsidium auf Antrag des Anwalts der Umweltverbände die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses weitestgehend ausgesetzt hat (siehe hierzu Pressemitteilung des RP vom 25.2.), können alle Prozessbeteiligten und die am Verwaltungsgerichtshof zuständigen Richter sich nunmehr auf die Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses im Klageverfahren konzentrieren. Die absehbar umfangreiche Klagebegründung wird binnen gesetzlicher Frist im Mai 2025 eingereicht werden.
Die größtenteils zurückgezogene sofortige Vollziehbarkeit hilft dem Gericht, den Partnern des Klagebündnisses und dem RP, sich auf das reguläre Klageverfahren zu konzentrieren. Dies ermöglicht eine sorgfältige und zugleich zügige Bearbeitung des Verfahrens. Die Naturschutzverbände sind aus diesem Grund mit der Entscheidung des RP zufrieden.
Dass das RP den Sofortvollzug nur „teilweise“ aufgehoben hat, liegt daran, dass vor allem die Schaffung von Ersatzlebensräumen einen langen Vorlauf benötigt. Dies soll sicherstellen, dass die Ersatzlebensräume zur Verfügung stehen, bevor schwerwiegende Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgen dürfen. Aus Naturschutzsicht können solche Maßnahmen, mit denen keine irreversiblen Fakten geschaffen werden, vor Abschluss des Klageverfahrens vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen:
NABU: www.NABU-Bezirk-Neckaralb.de/aktuelles-berichte/ausbau-b27-steinlachtal
BUND: www.bund-neckar-alb.de/positionen-pm/mensch-umwelt/b27-plnafestellungsverfahren-im-steinlachtal/
„bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL e.V.“: https://b27neu.de/
Pressemitteilung des RP Tübingen vom 25.2.25