Mit einer NABU-Geschenkpatenschaft für Wildbienen oder Greifvögel und Eulen schenken Sie Ihren Lieben ein ganz besonderes Stück Natur.
Mehr ...So schützt die EU die Natur in Baden-Württemberg
Im NABU-Check: Fünf Beispiele für erfolgreichen Naturschutz
Das artenreiche Wollmatinger Ried
„Das Wollmatinger Ried beherbergt mit seinen 773 Hektar einen einzigartigen Reichtum an Natur. Hier gibt es 600 Pflanzenarten, 350 Schmetterlings- und 290 Vogelarten, darunter brütende Rohrweihen, Drosselrohrsänger und Zwergdommeln – allesamt stark bedroht. Die Region ist auch Heimat von 23 Orchideen, drei Enzianarten, der sibirischen Winterlibelle und verschiedenen Ameisen-Bläulingen. Dank der EU-Gesetzgebung, insbesondere der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992, wurde das Schutzgebietsnetz ‚Natura 2000‘ geschaffen. Das Wollmatinger Ried ist Teil dieses Netzwerks.“
Wertvolle Gewässer für das Bachneunauge
„Das Bachneunauge hat seinen Namen den runden Kiemenöffnungen zu verdanken. Zusammen mit dem Auge und der Nasenöffnung ergibt dies neun ‚Augen‘ auf jeder Körperseite. Sein aalähnliches Aussehen täuscht: Es ist mit dem Aal nicht besonders nah verwandt, sondern gehört zu einer sehr ursprünglichen Tiergruppe, die keine Knochen bildet. Daher besitzt das Bachneunauge auch keinen Kiefer, sondern eine runde Mundscheibe mit Zähnen. Das bleistiftdünne, höchstens 17 Zentimeter lange Tier findet einen Lebensraum in sauberen Bächen, Flüssen und auch in Stillgewässern.
Das Bachneunauge gehört zu den Arten, die durch die FFH-Richtlinie geschützt sind. Es profitiert zusätzlich von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die beim Schutz der Gewässer eine entscheidende Rolle spielt. Gemäß dieser Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedsstaaten bis 2027 sicherstellen, dass sämtliche Gewässer einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen.“
Sichere Heimat auf Refugialflächen
„Das Rebhuhn findet in mehrjährigen Blühbrachen auf Ackerflächen eine neue Heimat. Frühes Mähen der Wiesen, eine aufgeräumte Agrarlandschaft, intensiver Ackerbau und ein übermäßiger Pestizideinsatz haben dazu geführt, dass der Bodenbrüter seinen Lebensraum verlor. Doch dank der europaweiten Arbeit vom NABU und seinen Partnern und den Vorgaben der EU im Bereich des Naturschutzes wandelt sich auch die Gemeinsame europäische Agrarpolitik langsam zum Besseren. Ein langsamer und sehr mühsamer Prozess, der leider auch immer wieder Rückschläge erfährt, aber dennoch nicht hoffnungslos ist. Landwirtschaftliche Betriebe werden zunehmend dafür gefördert, mehrjährige Blühbrachen anzulegen. Hier finden Rebhuhn, Grauammer, Insekten, Feldhasen und viele andere Feldbewohner Nahrung und neuen Lebensraum.“
Tierische Untermieter an Gebäuden
„An unseren Häusern leben oft ganz unbemerkt eine Vielzahl von Vogel- und Fledermausarten, darunter Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus. In Mauernischen, an Dachvorsprüngen und anderen Verstecken ruhen und brüten sie oder bilden ihre Wochenstuben. Jedes Jahr kommen die Tiere an dieselben Gebäude zurück.
Wenn im Zuge von Sanierungen alle Schlupflöcher an Häusern versiegelt werden, haben sie ein Problem. Daher sind ihre Quartiere und Nistplätze nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Paragraph 44) streng geschützt. Das Gesetz stützt sich auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union. Die EU gibt den tierischen Bewohnern eine Stimme. Mit Erfolg: Immer mehr Firmen und Privatpersonen beziehen den Artenschutz an Gebäuden in ihre Planungen mit ein.“
Unser Recht auf Informationen
„Das Umweltinformationsgesetz (UIG) basiert auf der Aarhus-Konvention, dem ersten internationalen Vertrag, der Umwelt- und Menschenrechte verknüpft. Es stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen über die Umwelt bei Behörden einholen können. Die EU hat dazu eine Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten umsetzen mussten. Dem NABU als Naturschutzverband und allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglicht sie entscheidende Einblicke in Behördenvorgänge.
Wissen ist Macht. Ohne das UIG wüssten wir zum Beispiel nicht, wo Streuobstwiesen durch geplante Bebauungen bedroht sind und könnten uns nicht mit voller Kraft dafür einsetzen, sie zu erhalten. Diese Streuobstwiesen sind Hotspots der Artenvielfalt und müssen geschützt werden. Auf der gleichen Grundlage konnten wir erfahren, wie viele Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Das mussten wir zwar vor Gericht erwirken, aber ohne UIG wäre uns dieser Zugang verwehrt geblieben. Die EU ist also auch Hüterin unserer Bürgerrechte.“