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Landschaftspflegerichtlinie

Übersicht über Ziele und förderfähige Maßnahmen

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um Maßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) fördern zu lassen. Wenn eine NABU-Gruppe beispielsweise Biotope pflegt oder Artenschutzmaßnahmen durchführt, sollte sie mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt oder mit dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) in Ihrem Landkreis Kontakt aufnehmen und sich nach der Bezuschussung für ihre Arbeit erkundigen. Der Landschaftserhaltungsverband kann sehr gut zur LPR beraten und kennt zumeist die Bedingungen vor Ort. ( Hier finden Sie LEV-Geschäftsstellen in Ihrer Region )


Ziele

• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
• Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
• Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen

Abhängig von der beantragten Maßnahme, können folgende Personen oder Gruppierungen Zuwendungsempfänger sein:
Landwirtinnen und Landwirte, Verbände oder Vereine, sonstige Personen des Privatrechts, Kommunen (Stadt- und Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände), Zwischenstelle (Kommune, Gebietskörperschaft) etc.


Maßnahmen beantragen

Folgende Maßnahmen können über die LPR beantragt werden:
• Vertragsnaturschutz - insbesondere mit Landwirten:
o Extensivierung der Landbewirtschaftung
o Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung
o Pflege und Entwicklung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen
• Biotopgestaltung, Biotopneuanlage, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege
• Grunderwerb zur Biotopentwicklung
• Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z.B. Maschineninvestitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Erhalt der Kulturlandschaft, Erstellung von Konzeptionen zur Biotopvernetzung oder zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Studien und Konzepte und deren Umsetzung, Managementpläne Natura 2000, Projekte und Aktionen zur Sensibilisierung für den Erhalt des natürlichen Erbes, Landschaftserhaltungsverbände, PLENUM)
• Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe

Wichtig sind dabei aber die jeweiligen Zuwendungsvoraussetzungen:
• Zuwendungen werden mit Ausnahme von Investitionen kleiner landwirtschaftlicher Betriebe ausschließlich in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten oder in Projektgebieten gewährt (z.B. Biosphären-, Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-, PLENUM-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur, Projektgebiete für den Artenschutz, LEADER-Gebiete).
• Bei flächenbezogenen Maßnahmen muss der Zuwendungsempfänger seinen Betriebssitz (bei Privatpersonen seinen Wohnsitz) in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Die Art und Höhe der Förderung ist unterschiedlich:
• Zuwendung auf Vertragsbasis mit fünfjähriger Laufzeit nach kalkulierten Ausgleichssätzen für Einkommenseinbußen bzw. anfallende Kosten (Vertragsnaturschutz)
• Projektförderung über Anträge mit unterschiedlichen Zuschüssen je nach Maßnahme und Zuwendungsempfänger
• Dienstleistungen bei Aufträgen als Vollfinanzierung
• Entschädigungen für Aufwendungen
• Mindestauszahlungsbetrag: 50 €

Je nachdem, welche Maßnahme beantragt bzw. welcher Teil der LPR relevant ist, erfolgt die Antragstellung auf unterschiedlichen Wegen:
• Maßnahmenspezifisch: Untere Naturschutzbehörden, Untere Landwirtschaftsbehörde, Regierungspräsidium
• Antragstellung für Maßnahmen und Projekte nach der Landschaftspflegerichtlinie bei den unteren Verwaltungsbehörden für das Folgejahr bis 15.11. bei den Regierungspräsidien vor den im Förderwegweiser veröffentlichten Auswahlterminen. Förderanträge befinden sich im Förderwegweiser unter Förder- und Zahlungsanträge.
• Vertragsnaturschutz (Teil A): Öffentlichrechtlicher Vertrag zwischen unterer Verwaltungsbehörde und Bewirtschafter mit fünfjähriger Laufzeit, Auszahlungsantrag an Untere Landwirtschaftsbehörde bis 15. Mai des Jahres mit Gemeinsamer Antrag
• Anträge nach der Landschaftspflegerichtlinie Teil D1 - Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe - können bei dem für den Wohn- oder Geschäftssitz der Antragstellerin/ des Antragstellers zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Förderanträge befinden sich im Förderwegweiser unter Förder- und Zahlungsanträge. Alle Förderanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Mindestpunktzahl erreichen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Hier finden Sie die Auswahltermine.




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Jochen Goedecke - Foto: Adam Schnabler
Jochen Goedecke
Referent für Landwirtschaft und Naturschutz E-Mail schreiben 0711 96672-25

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