Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz fördert Austausch
Das NABU-Projekt "Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz" fördert den Austausch über biologische Vielfalt in den Agrarlandschaften. Mehr →
Getreideacker - Foto: Helge May
Der NABU fordert eine Zielmarke von 30 % ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Betriebe bis 2025. Zudem ist es aus Sicht des NABU dringend notwendig, die Förderpolitik gerechter zu gestalten. „Um Ihre selbstgesteckten Ziele, z. B. aus der Naturschutzstrategie, zu erreichen und Artenvielfalt und Lebensräume besser zu schützen, muss sich die Landesregierung noch mächtig ins Zeug legen“. Die Maßnahmen des Landes im Zuge des „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ sind ein kleiner Schritte in die richtige Richtung. Leider handelt es sich bei den landwirtschaftlichen Maßnahmen um überwiegend bereits etablierte Maßnahmen und Förderprogramme.
Was im Sonderprogramm fehlt sind Visionen und konkrete Vorschläge zur von Minister Hauk ausgerufenen „Pestizidreduktion“ bzw. „Minimierungsstrategie“. Aufgrund der Ermangelung einer Strategie, hat der NABU konkrete Reduktionsziele vom Landwirtschaftsministerium eingefordert. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine aktuellen Zahlen zum Einsatz von Pestiziden in Baden-Württemberg existieren. Daraufhin hat der NABU auf Daten des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgegriffen und diese auswerten lassen.
Bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, deren aktuelle Förderperiode 2020 endet, wird bereits heute die Neuausrichtung der milliardenschweren Agrarförderung ab 2021 diskutiert. Der NABU hat hier ganz konkrete betriebswirtschaftlich kalkulierte Vorschläge vorgelegt. Neben der GAP kann sich die Landesregierung auch bei der Neuausrichtung der Agrar- und Umweltprogramme auf Landesebene aktiv für eine naturschonendere Landwirtschaft einsetzen.
Der NABU-Landesverband sucht den Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg und steht mit vielen Landwirtinnen und Landwirten sowie den Bauernverbänden in regelmäßigem Gespräch. Hierzu hat der NABU-Landesverband das Projekt „Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz“ aufgebaut. Seit Anfang 2016 fanden 35 Veranstaltungen mit rund 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Politik und Verwaltung statt (Stand: Nov. 2018). Naturschutzmaßnahmen auf Agrarflächen bieten enorme Möglichkeiten für die Artenvielfalt und den Artenschutz: Rund 50 Prozent der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. In einer guten Zusammenarbeit steckt viel Potenzial.
Nein, der NABU fordert einen anderen Verteilungsschlüssel. Die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen, darunter Artenvielfalt, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer, müssen honoriert werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Das Fachrecht als Grundvoraussetzung für den Erhalt der landwirtschaftlichen Fördergelder muss jeder landwirtschaftliche Betrieb, auch ohne Erhalt einer Förderung, einhalten. Weitere Zusatzanforderungen, wie etwa der Anbau von Zwischenfrüchten, entsprechen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Wenn die Verteilung der Fördermittel geändert wird, bedarf es keiner Kürzung. Hier muss die Devise „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ gelten.
Die Vorschläge des NABU zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und zur Verteilung der Fördergelder wurden berechnet anhand der betriebswirtschaftlichen Daten von 20 Beispielbetrieben, die typisch für unterschiedliche Naturräume in Deutschland sind. Die Auswertung erfolgte federführend durch das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB). Diese Berechnung zeigt, dass die meisten landwirtschaftlichen Betriebe von den NABU-Vorschlägen profitieren würden. Die Betriebe, die sehr wenig zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen beitragen, sollen auch weniger Geld aus Steuermitteln erhalten.
Ja, die Landesregierung hat dazu zwei Möglichkeiten. Sie kann auf die EU und die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 einwirken. Das kann indirekt über die Agrarministerkonferenz und die Bundesregierung oder auch direkt geschehen. Die zweite Möglichkeit ist die Neugestaltung der Landesförderprogramme. Hier hat das Land Baden-Württemberg einen eigenen Gestaltungsspielraum. Die Förderprogramme der Länder müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
Viele landwirtschaftliche Betriebe - auch konventionell wirtschaftende - zeigen, wie es geht. Leider sind deren Methoden oftmals nicht flächendeckend im Einsatz. Zur naturschonenden Landwirtschaft gehören der Erhalt von Ackerrandstreifen, eine ganzjährige Bodenbedeckung und eine Fruchtfolge mit zahlreichen verschiedenen Kulturen. Zudem verzichtet eine naturschonende Landwirtschaft auf chemisch-synthetische Pestizide und vermeidet einen Stickstoff-Überschuss im Boden. Bei der Tierhaltung setzen naturverträglich wirtschaftende Betriebe auf eine extensive Weidenutzung und berücksichtigen bei der Zahl der Tiere ihre vorhandene Flächengröße. Also vieles, was der Öko-Landbau per se erfüllt.
Nein, jedoch hat die Landwirtschaft eine große Bedeutung für die Umwelt: Rund 50 Prozent der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich bewirtschaftet. Tatsache ist, dass die Landwirtschaft unmittelbar für die Nitratbelastung im Trinkwasser und den Stickstoffüberschuss im Boden sowie den Verlust von Ackerrandstreifen verantwortlich ist. Zudem ist die Landwirtschaft bei komplexen Problemen wie dem Artensterben von Insekten einer der wesentlichen Faktoren, neben dem Flächenverbrauch, Lichtfallen oder der Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen sowie die versiegelten Gärten im Siedlungsbereich.
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