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Die gemeinsame Agrarpolitik

Erste und Zweite Säule der Agrarförderpolitik

Die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) teilt sich auf in die Direktzahlungen der so genannten ersten Säule und in die Agrarumweltprogramme der so genannten zweiten Säule, die national kofinanziert werden.

Landwirtschaft - Foto: NABU/Winfried Rusch

Landwirtschaft - Foto: NABU/Winfried Rusch

Eine gemeinsame europäische Agrarförderpolitik ist seit Jahrzehnten in der EU einer der am meisten vergemeinschafteten Politikbereiche. Die gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) nimmt deshalb traditionell einen hohen Anteil am gesamten EU-Haushalt ein. Inzwischen liegt dieser Anteil bei fast 40 Prozent, mit sinkendem Anteil. Jährlich investiert die EU etwa 58 Milliarden Euro Steuergelder in die Agrarförderung. Der deutsche Bundeshaushalt beinhaltet weitere 5,5 Milliarden Euro an Agrarfördergeldern. Diese fließen zum Teil in die Bezuschussung der agrarsozialen Sicherungssysteme, also landwirtschaftliche Alterskasse, Krankenversicherung und Unfallversicherung und vermindern dort die Beiträge, die landwirtschaftliche Betriebe zu zahlen haben. Zudem geben die Bundesländer in ihren Länderhaushalten landeseigene Mittel für Agrarpolitik aus.

Die GAP der EU teilt sich auf in die Direktzahlungen der so genannten ersten Säule und in die Agrarumweltprogramme der so genannten zweiten Säule. Die Direktzahlungen der ersten Säule kommen zu 100 Prozent aus dem EU-Haushalt, also ohne nationale Kofinanzierung. Ein landwirtschaftlicher Betrieb erhält in Deutschland für sein Acker- bzw. Grünland ca. 300 Euro/ha. Als Begründung für die Direktzahlungen führt die GAP die gesellschaftlich gewünschten Leistungen der Landwirtschaft an, die neben der Lebensmittelproduktion die Offenhaltung der Landschaft, eine tiergerechte Haltung und den Schutz der Umweltgüter Boden, Grund- und Oberflächengewässer, Klima und Artenvielfalt umfassen oder zumindest umfassen sollen. Diese Vielfalt der Aufgaben der Landwirtschaft wird unter dem Begriff Multifunktionalität zusammengefasst. Wobei die Erreichung dieser selbsternannten EU-Ziele mit der Auszahlung der Direktzahlungen von vielen Wissenschaftler/innen angezweifelt wird.
Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestauflagen wird auf den Höfen in einem bürokratisch aufwendigen System von den Agrarverwaltungen der Nationalstaaten überprüft, der sogenannten Cross-Compliance, abgekürzt CC-Kontrollen. Verstößt eine Betriebe gegen gesetzliche Auflagen, kann ihm ein Teil der Direktzahlungen gekürzt werden.

Die Agrarzahlungen der sogenannten zweiten Säule werden von der EU nicht vollständig finanziert, es bedarf einer nationalen Kofinanzierung, weshalb aber auch ein deutliches Mitspracherecht der Regionen, beziehungsweise in Deutschland der Bundesländer, bei der Detailausgestaltung dieser Programme besteht.

In Baden-Württemberg heißt das bedeutendste Agrarumweltprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl). Weitere kleinere Förderprogramme aus der zweiten Säule dienen der Landschaftspflege, dem Ausgleich in benachteiligten Agrarlandschaften oder der Regionalentwicklung. Aber nicht alle Förderprogramme aus der zweiten Säule haben die Agrarumweltförderung zum Ziel. EU, Bund und Land teilen sich auch die Finanzierung z. B. der Agrarinvestitionsförderungen, sodass eben auch erhebliche Gelder in die weitere Intensivierung der Landwirtschaft gesteckt werden. Mit der einen Hand fördert die Politik mit anderen Haushaltsmitteln eine umweltgerechtere Produktion, mit der anderen Hand aber zugleich die umweltunverträgliche Industrialisierung der Landwirtschaft. Eine kohärente Förderpolitik aus einem Guss sieht anders aus. Gesellschaft und Steuerzahler erwarten nicht erst in Zeiten knapper öffentlicher Kassen eine widerspruchsfreie Agrarförderpolitik.
Von 2021 bis 2022 befindet sich die Agrarförderung der EU, Deutschlands und des Landes Baden-Württemberg in einer Umstellungsphase, die routinemäßig alle sieben Jahre ansteht. Die Ergebnisse der Planungen und Verhandlungen werden dann ab 2023 umgesetzt. Ob diese Neujustierung aber der Umwelt, der Artenvielfalt, dem Tierwohl, dem Boden- und Grundwasserschutz dienen wird, kann berechtigt angezweifelt werden. Wir beobachten die Entwicklungen und bringen uns konstruktiv ein.

Die Kritik des NABU und vieler anderer Umweltverbände an der GAP richtet sich im Kern dagegen, dass sich der Zustand von Natur und Umwelt gerade in den Agrarlandschaften Europas seit Jahrzehnten immer weiter verschlechtert. Und das, obwohl Jahr für Jahr viele Steuermilliarden für die Agrarförderung einer multifunktionalen, ordnungsgemäßen Landwirtschaft ausgegeben werden und hierfür ein aufwendiges Kontrollsystem besteht. Für typische Brutvögel der Agrarlandschaften ist ein Rückgang von über zwei Dritteln in den vergangenen 30 Jahren wissenschaftlich belegt, manche Arten sind bereits ausgestorben, andere zu echten Raritäten geworden. Der Bestand der Rebhühner, beispielsweise, hat in Deutschland von 1980 bis 2016 um 91 Prozent abgenommen. Bei anderen Tiergruppen wie Schmetterlingen, Wildbienen, Heuschrecken und bei den Pflanzen sieht es nicht besser aus, auch dort werden die Roten Listen von im Bestand bedrohten Arten länger.


Mehr Informationen:

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Jochen Goedecke - Foto: Adam Schnabler
Jochen Goedecke
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