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Vorlesen

Natura 2000

Naturoasen von europäischer Bedeutung

Jagst - Foto: NABU/Adam Schnabler

Jagst - Foto: NABU/Adam Schnabler

Dünenlandschaften an Europas Küsten, artenreiche Wiesen in Deutschland, Weidewälder in Spanien: Über 250 typische Lebensraumtypen Europas möchte die EU mit ihrem Schutzgebietsnetz Natura 2000 bewahren, das auf der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, basiert. Von den 250 Lebensraumtypen kommen in Deutschland 91 vor, die in besonderen Schutzgebieten, den FFH-Gebieten, zu erhalten und zu fördern sind.


Eisvogel - Foto: Frank Derer

Eisvogel - Foto: Frank Derer

Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen in einen günstigen Erhaltungszustand versetzt werden müssen: Die Ampel, die den Zustand der Arten und Lebensräume anzeigt, muss auf Grün stehen. Von diesen Vorgaben ist Baden-Württemberg weit entfernt, obwohl die Landesregierung fast flächendeckend Landschaftserhaltungsverbände eingerichtet und die Gelder für Natura 2000 erhöht hat. Viele Arten befinden sich noch immer in „ungünstig-schlechtem“ (rot), bzw. in „ungünstig-kritischem“ Erhaltungszustand (gelb).

Der NABU kämpft seit vielen Jahren dafür, dass Baden-Württemberg die EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie von 1979 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992) umsetzt. Für viele Behörden jedoch ist Natura 2000 nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Aus Unwissenheit – und mitunter auch mit Absicht – verstoßen sie gegen geltendes Recht.

Vielen Naturschutzbehörden fehlt zudem das Personal, das die Richtlinien korrekt umsetzen kann. Deshalb ist es wichtig, dass der NABU die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die in den Managementplänen für die  Natura 2000 Gebiete genannt sind, weiterhin einfordert und begleitet.


Häufige Fragen


Was ist NATURA 2000?

NATURA 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz, durch welches der Erhalt von Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume in Europa gesichert werden sollen. Die bereits 1976 erlassene Vogelschutz-Richtlinie (SPA) und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), erlassen 1992, bilden die Grundlage für das europäische Schutzgebietssystem. Diese Richtlinien verpflichten alle europäischen Staaten, Gebiete unter Schutz zu stellen, die essentiell für das Überleben bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume sind. Das Schutzgebietsnetz umfasst fast 20 Prozent der Fläche der EU und ist somit weltweit das größte, grenzüberschreitende Schutzgebietssystem. In Baden-Württemberg sind circa 635.000 ha Fläche unter dem Schutz von NATURA 2000, dies entspricht 17,4 % der Landesfläche. Für die FFH- und Vogelschutzgebiete werden nach einheitlichem Verfahren Managementpläne unter Einbeziehung der Nutzergruppen erstellt. Zuständig hierfür ist die höhere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium. Die meisten Pläne sind inzwischen fertiggestellt und hier einzusehen.

 

Was bedeuten die Anhänge in der FFH-Richtlinie?

Die FFH-Richtlinie umfasst 24 Artikel und wurde mit sechs Anhängen ergänzt. Sie ist verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Die verschiedenen Anhänge listen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonders schützenswert sind und deren Erhalt durch NATURA 2000 gewährleistet werden soll.

Anhang I listet natürliche und naturnahe Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse, die im Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zu berücksichtigen sind. Diese werden in der Regel anhand von pflanzenkundlichen Kriterien, beeinflusst von Boden, Klima, Höhenlage und Nutzung, unterschieden.

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg

Anhang II umfasst Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung Schutzgebiete errichtet werden müssen. In Deutschland stehen 141 Arten in Anhang II.

Arten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg

Anhang III regelt, nach welchen Kriterien die Mitgliedsstaaten in ihrem Hoheitsgebiet Gebietsvorschläge für das NATURA 2000-Netz auszuwählen haben.

Anhang IV listet streng zu schützende Arten auf. Ihr Schutz besteht sowohl innerhalb als auch außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Derzeit sind in Deutschland 138 Arten in Anhang IV sowie 110 Arten in Anhang V gelistet.

Arten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg

Anhang V beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, deren Rückgang und Gefährdung vor allem durch die Entnahme aus der Natur verursacht wurde und für deren Nutzung bestimmte Regelungen getroffen wurden.

Arten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg

Anhang VI führt verbotene Methoden zum Fangen, Töten oder Transportieren von FFH-Arten auf.

Schließt NATURA 2000 die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen aus?

Viele Kulturlandschaften, wie zum Beispiel die Wacholderheide auf der Schwäbischen Alb sind erst durch die Bewirtschaftung durch den Menschen entstanden. Um deren Erhalt zu gewährleisten, ist also eine bestimme Bewirtschaftungsform notwendig. Eine Nutzung mancher FFH-Gebiete ist somit sinnvoll und gewünscht, aber nur erlaubt, wenn sie das Vorkommen der Tier- und Pflanzenarten nicht beeinträchtigt. In vielen Fällen trägt die Nutzung sogar zu ihrem Erhalt bei. Um dies sicherzustellen, ist aber mit Einschränkungen und Vorgaben beim Bewirtschaften zu rechnen. Vorgegeben werden z.B. der Zeitpunkt, die Häufigkeit und die Art der Mahd. Für die Bewirtschaftung werden i.d.R. über Vertragsnaturschutzmaßnahmen Gelder an die Nutzerinnen und Nutzer der Flächen bezahlt.

Darf ein Wald trotz NATURA 2000-Gebiet weiter bewirtschaftet werden?

Wenn ein Wald als NATURA 2000-Gebiet ausgewiesen wurde, ist damit keinesfalls das Ende der Forstwirtschaft gekommen. Mögliche Einschränkungen sind damit jedoch durchaus verbunden. Grundsätzlich ist eine forstliche Nutzung in Natura 2000-Gebieten zulässig, solange die angewandten waldbaulichen Maßnahmen nicht zu einer Schädigung oder Reduktion der Lebensräume und Arten führen. Zum Beispiel müssen bestimmte Bäume aus der Nutzung genommen oder Totholz in bestimmten Bereichen liegengelassen werden.

Verhindert FFH Bauprojekte?

Grundsätzlich sind Bauprojekte möglich. Es besteht eine Prüfpflicht für Projekte, die in NATURA 2000-Gebieten umgesetzt werden sollen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Nach diversen Prüfung können Bauprojekte unter Einhaltung strenger Auflagen theoretisch durchgeführt werden, wenn keine negativen Auswirkungen auf die dort geschützten Arten und Lebensräume zu erwarten sind und es gleichzeitig keine zumutbaren Alternativen gibt. Bei der Genehmigung von Bauvorhaben muss jedoch der Summationseffekt, also nicht nur das einzelne Vorhaben, sondern die Summe der Eingriffe in das Natura 2000 Gebiet, beachtet werden. Die sogenannte „Erheblichkeitsschwelle“ für zulässige Beeinträchtigungen darf durch die Gesamtheit der genehmigten Eingriffe nicht überschritten werden.

Welchen Nutzen hat NATURA 2000 für den Menschen?

Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, an Pilzen, Flechten, Bakterien und anderer Lebensformen bildet gemeinsam eine Lebensgemeinschaft, die umso stabiler ist, je vielfältiger sie ist. Das heißt, eine artenreiche Natur ist „gesund“ und in ihrer Vitalität auch belastbarer als eine verarmte Lebensgemeinschaft. NATURA 2000 trägt durch den Schutz vieler verschiedener Tier- und Pflanzenarten aktiv dazu bei, eine stabile, diverse Natur zu bilden und zu erhalten und hat durch die Förderung stabiler Ökosystemdienstleistungen auch einen essentiellen wirtschaftlichen Nutzen (CO2 Speicherung, Eindämmung natürlicher Risiken, Ernährungssicherheit etc.).

Welche Arten werden zum Bespiel geschützt?

NATURA 2000 hat das Ziel die Artenvielfalt in Europa zu erhalten. Die Listen von Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten können als „Stellvertreter“ verstanden werden. Geht es den Stellvertretern gut, wird auch den „unpopulären“ oder „unauffälligeren“ Arten geholfen. In den letzten Jahren haben sich deutliche Bestandsrückgänge in der Artenvielfalt gezeigt, zudem verschwinden wichtige Lebensräume. Diesen Vorgängen will die EU durch NATURA 2000 entgegenwirken.

Tier- und Pflanzenarten, die über Natura 2000 geschützt werden sind u. a. Wildkatze, Fischotter, Kranich, Haselmaus, Gelbbauchunke oder aber der Frauenschuh und die Große Kuhschelle. Lebensraumtypen, die schützenswert sind, sind u. a. Flachland- und Bergmähwiesen, Wacholderheiden und Hochmoore.

Was kann ich für NATURA 2000 tun?

Die Umsetzung von NATURA 2000 ist zunächst einmal eine staatliche Aufgabe. Grundeigentümer in einem NATURA 2000-Gebiet können einiges zum Erfolg beitragen, etwa indem sie Pflegemaßnahmen unterstützen oder ihre Flächen naturverträglich bewirtschaften. Streng geschützte Arten bedürfen nämlich häufig ganz speziellen Pflegemaßnahmen oder Bewirtschaftungsformen. Nichtsdestotrotz kann Jeder/Jede, egal ob Privatperson, Landwirt/Landwirtin oder Bauherr/Bauherrin, zum Erhalt und Förderung der Artenvielfalt beitragen: Wer die Wiese unter seinen Streuobstbäumen nur zwei bis dreimal im Jahr mäht und auch mal einen Streifen über den Winter stehen lässt, Fledermauskästen aufhängt oder Zauneidechsen eine Trockenmauer baut, handelt im Sinne der europäischen Richtlinien.

Was ist der Unterschied zwischen einem FFH-Gebiet und einem Naturschutzgebiet?

Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzgebietsform, die nach der nationalen Gesetzgebung einen strengen Schutz für Tiere, Pflanzen und Lebensräume vorsieht. Nach den Landesnaturschutzgesetzen der Bundesländer sind in einem NSG alle Lebensgemeinschaften geschützt und deren Beeinträchtigung bzw. (Zer-)Störung ist durch eine Schutzgebietsverordnung verboten.

Ein FFH-Gebiet basiert auf der europäischen Gesetzgebung. Die Nationalstaaten sind demnach verpflichtet besondere Schutzgebiete für die Lebensräume und Arten einzurichten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinien aufgeführt sind. In FFH Gebieten darf der günstige Erhaltungszustand (EHZ) einer Art oder eines Lebensraumtyps (LRT) nicht verschlechtert werden bzw. erhalten bleiben. Es gibt einen sog. Managementplan, der die Bewirtschaftung und das Management eines jeden Gebietes festlegt.

Ist NATURA 2000 erfolgreich?

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten der EU nationale Berichte über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume ihrer NATURA 2000-Gebiete an die EU-Kommission übermitteln. Die Berichte aller Nationen fließen in einen Gemeinschaftsbericht zusammen. Durch die Berichte kann Bilanz gezogen werden, ob die getroffenen Maßnahmen erfolgreich sind oder ob es Lücken bei der Umsetzung der Richtlinie gibt. Es erfolgt zudem eine Analyse durch den Vergleich der vorherigen Berichte, hier werden Trends sichtbar und Ursachen und Handlungsbedarf können davon abgeleitet werden.

Die Ergebnisse des aktuellen Berichts sind auf der Seite des Bundesamt für Naturschutz einsehbar.

Was sind Managementpläne?

In Managementplänen werden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt, welche dann über Naturschutz-, Agrarumwelt-, sowie Artenhilfsprogramme - oder Biotoppflegemaßnahmen umgesetzt werden. Diese werden in der Regel auf regionaler Ebene durchgeführt. Dabei ist der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen maßgeblich von der Kooperation die Flächeneigentümer/-innen und –nutzer/-innen abhängig.


Der NABU handelt:

  • Der NABU pflegt Sanddünen im Oberrheingraben und schafft so Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
  • Der NABU betreut im Auftrag des Landes große Naturschutzgebiete, die zugleich als FFH- und Vogelschutzgebiete aufgewiesen sind, wie den Federsee oder das Wollmatinger Ried.
  • Ehrenamtliche des NABU wirken in Beiräten zur Erstellung der Managementpläne mit und setzen sich für deren Umsetzung ein.
  • Ehrenamtliche des NABU haben bei Eingriffsplanungen den Schutz von Natura 2000 Gebieten im Blick und mischen sich in Fehlplanungen ein.


Weiterführende Informationen:

Im Daten- und Kartendienst der LUBW können die ausgewiesenen Natura 2000 Gebiete des Landes, zusammengesetzt aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten, unter der Kategorie „Natur und Landschaft“ < „Natura 2000“ < „FFH-Gebiete“/“Vogelschutzgebiete (SPA)“ eingesehen werden.


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Ingrid Eberhardt-Schad
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