Die gemeinsame Agrarpolitik
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) teilt sich auf in die Direktzahlungen der ersten Säule und in Agrarumweltprogramme der zweiten Säule. Mehr →
Der NABU setzt sich für 30 % ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Betriebe bis 2025 ein. Der ökologische Landbau hat viele Vorteile. So kommt er ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus und setzt eine umfangreiche Fruchtfolge um. Viele einzelne Faktoren führen dazu, dass der Boden gesünder und die Artenvielfalt auf ökologisch bewirtschafteten Äckern höher als auf konventionell bewirtschafteten ist. Für mehr ökologische Landwirtschaftsbetriebe muss die Förderpolitik gerechter gestaltet werden. Um Ihre selbst gesteckten Ziele, z. B. aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz, zu erreichen und Artenvielfalt und Lebensräume besser zu schützen, muss sich die Landesregierung noch mächtig ins Zeug legen. Die Maßnahmen des Landes im Zuge des „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Bezüglich der Möglichkeiten einer Pestizidreduktion hat der NABU bereits im März 2018 den ersten „Pestizidbericht“ des Landes Baden-Württemberg vorgelegt. Obwohl das Land diesen Bericht vehement kritisiert hat, legte es im November 2022 einen eigenen Bericht, dessen Zahlen genau den bereits im März 2018 vom NABU veröffentlichten und stark kritisierten „Pestizidbericht“ entsprachen, vor. Das Land hat sich also auf den Weg gemacht.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist immer auf sieben Jahre ausgerichtet. Der letzte 7-Jahres-Zyklus endete im Dezember 2020. Während der Übergangszeit 2021 und 2022 wird nun die neue Agrarpolitik mit der neuen Bundes- und Landesagrarförderung erarbeitet und beschlossen. Bezüglich der Agrarumweltprogramme in Baden-Württemberg wird auch das Förderprogramm FAKT überarbeitet und 2023 in Kraft gesetzt. Neben der GAP kann sich die Landesregierung auch bei der Neuausrichtung der Agrar- und Umweltprogramme auf Landesebene aktiv für eine naturschonendere Landwirtschaft einsetzen. Der NABU und 14 weitere Verbände haben in ihrer Studie „Kulturlandschaft Baden-Württemberg 2030“ von 2019 der Landespolitik und der Öffentlichkeit konkrete Vorschläge und Kostenkalkulationen unterbreitet.
Der NABU-Landesverband sucht den Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg und steht mit vielen Landwirtinnen und Landwirten sowie den Bauernverbänden in regelmäßigem Gespräch. Hierzu hat der NABU-Landesverband das Projekt „Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz“ aufgebaut. Von Anfang 2016 bis 2020 fanden über 40 Veranstaltungen mit rund 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Politik und Verwaltung statt. Naturschutzmaßnahmen auf Agrarflächen bieten enorme Möglichkeiten für die Artenvielfalt und den Artenschutz: Rund 50 Prozent der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. In einer guten Zusammenarbeit steckt viel Potenzial.
Nein, der NABU fordert einen anderen Verteilungsschlüssel. Die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen, darunter Artenvielfalt, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer, müssen honoriert werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Das Fachrecht als Grundvoraussetzung für den Erhalt der landwirtschaftlichen Fördergelder muss jeder landwirtschaftliche Betrieb, auch ohne Erhalt einer Förderung, einhalten. Weitere Zusatzanforderungen, wie etwa der Anbau von Zwischenfrüchten und die Fruchtfolge, entsprechen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Wenn die Verteilung der Fördermittel geändert wird, bedarf es keiner Kürzung. Hier muss die Devise „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ gelten.
Die Vorschläge des NABU zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und zur Verteilung der Fördergelder wurden berechnet anhand der betriebswirtschaftlichen Daten von 20 Beispielbetrieben, die typisch für unterschiedliche Naturräume in Deutschland sind. Die Auswertung erfolgte federführend durch das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB). Diese Berechnung zeigt, dass die meisten landwirtschaftlichen Betriebe von den NABU-Vorschlägen profitieren würden. Die Betriebe, die sehr wenig zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen beitragen, sollen auch weniger Geld aus Steuermitteln erhalten.
Wie sollen Europas Äcker und Wiesen in Zukunft bewirtschaftet werden?
Ja, die Landesregierung hat dazu zwei Möglichkeiten. Sie kann auf die EU und die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 einwirken. Das kann indirekt über die Agrarministerkonferenz und die Bundesregierung oder auch direkt geschehen. Die zweite Möglichkeit ist die Neugestaltung der Landesförderprogramme. Hier hat das Land Baden-Württemberg einen eigenen Gestaltungsspielraum. Die Förderprogramme der Länder müssen im bundesweiten Strategieplan von der EU-Kommission genehmigt werden.
Viele landwirtschaftliche Betriebe - auch konventionell wirtschaftende - zeigen, wie es geht. Leider sind deren Methoden oftmals nicht flächendeckend im Einsatz. Zur naturschonenden Landwirtschaft gehören der Erhalt von Ackerrandstreifen, eine ganzjährige Bodenbedeckung und eine Fruchtfolge mit zahlreichen verschiedenen Kulturen. Zudem verzichtet eine naturschonende Landwirtschaft auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und vermeidet einen Stickstoff-Überschuss im Boden. Bei der Tierhaltung setzen naturverträglich wirtschaftende Betriebe auf eine extensive Weidenutzung und berücksichtigen bei der Zahl der Tiere ihre vorhandene Flächengröße. Also vieles, was der Öko-Landbau per se erfüllt.
Nein, jedoch hat die Landwirtschaft eine große Bedeutung für die Umwelt: Rund 50 Prozent der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich bewirtschaftet. Tatsache ist, dass die Landwirtschaft unmittelbar für die Nitratbelastung im Trinkwasser, den Stickstoffüberschuss im Boden, den Verlust von Ackerrandstreifen sowie für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwasser verantwortlich ist. Zudem ist die Landwirtschaft bei komplexen Problemen wie dem Artensterben von Insekten einer der wesentlichen Faktoren, neben dem Flächenverbrauch, Lichtfallen oder der Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen sowie die versiegelten Gärten im Siedlungsbereich.
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