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Aufpreisinitiative unterstützt die Direktvermarktung

Ob man die Vermarktung seines Obstes selbst in die Hand nimmt oder die vorhandenen Strukturen eines Kooperationspartners oder des Handels nutzt, muss jeder Bewirtschafter und jede Streuobst-Kooperation selbst entscheiden.

Mostbirnen - Foto: Helge May

Mostbirnen - Foto: Helge May

Entscheidend für den Fortbestand der landschaftsprägenden Streuobstwiesen ist neben einer wirkungsvollen Vermarktung des Obstes und der Produkte der Abnahmepreis.

Streuobst wird vielerorts immer noch nicht angemessen bezahlt. Die häufig üblichen Preise für Streuobst liegen zwischen fünf und zehn Euro je Doppelzentner Obst. Damit lohnt sich aber für den Erzeuger die Bewirtschaftung seiner Streuobstwiesen mit Baumpflege und Neu- bzw. Nachpflanzungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht. Der Preis muss bei mindestens 15 Euro je Doppelzentner liegen, um für die Erzeuger einen Anreiz zu schaffen.

Erst seit Ende der 80er Jahre rechnet sich die Nutzung der Streuobstbestände wieder. Naturschützer, Streuobstvereine und Keltereien initiierten zu dieser Zeit Vermarktungsmodelle speziell für Streuobstgetränke. Das an sich war noch nicht neu - neu war aber, dass die Erzeuger für das angelieferte Streuobst einen Preis zwischen fünfzehn bis zwanzig Euro pro Hundert Kilogramm Äpfel oder Birnen ausbezahlt bekamen. Ein Aufpreis, der deutlich über dem marktüblichen Preis lag. Mit diesem Preiskonzept startete bereits im Jahr 1987 der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Markdorf und Überlingen das erste Aufpreismodell.

Für qualitativ hochwertige Streuobstprodukte lässt sich am Markt ein guter Preis erzielen, der deutlich über dem von konventionell erzeugten Obstprodukten liegt. Dadurch ist es möglich, den Streuobstbewirtschaftern für ihr Obst einen angemessenen Preis zu zahlen. Als Gegenleistung für den höheren Obstpreis verpflichten sich die Bewirtschafter vertraglich, bestimmte Umwelt- und Naturschutzvorgaben einzuhalten.

Anforderungen sind beispielsweise, dass das abgelieferte Obst ausschließlich von hochstämmigen Obstbäumen stammen darf, die Anbauflächen über Flurstücksnummern erfasst werden, auf den Einsatz chemisch-synthetischer Behandlungsmittel in den Beständen verzichtet wird oder dass absterbende Obstbäume durch neue hochstämmige Bäume ersetzt werden müssen. Regelmäßige Qualitätskontrollen auf der Fläche und bei der Verarbeitung sind ebenfalls Standard.

Die Palette der von den Aufpreisinitiativen vermarkteten Streuobstprodukten ist im Laufe der Zeit vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Die am häufigsten verarbeitete Obstart bei den Initiativen bleibt aber weiterhin der Apfel.

Langfristig ist die Wirtschaftlichkeit der Streuobsterzeugung entscheidend, ob auch in in Zukunft Obstwiesen, -äcker und Obstbaumalleen unsere heimische Landschaft bereichern werden. Finanziell rechnen kann sich die Bewirtschaftung der Streuobstbestände jedoch nur dann, wenn alle dazu bereit sind, für ein gesundes und umweltschonendes Lebensmittel den realen Preis zu zahlen.


Kontakt:

Anna Sesterhenn - Foto: Lilith Heidt
Anna Sesterhenn
Referentin für Agrarbiodiversität E-Mail schreiben 0711.966 72-29

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