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Mehr ...Neue Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn“ veröffentlicht
Erster Praxistest an der Hornisgrinde
1. September 2022 – Mitte August hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine neue Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn“ veröffentlicht.
Die neue Planungsgrundlage verfolgt zwei Ziele: Zum einen durch mehr Planungssicherheit für Projektentwickler schnellere Verfahren zu ermöglichen. Zum anderen die Räume zu sichern, die notwendig sind, um eine langfristig überlebensfähige Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten.
„Damit das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn überleben kann und gleichzeitig der Ausbau der Windenergienutzung vorangebracht wird, müssen die nötigen Hilfsmaßnahmen für das Auerhuhn konsequent umgesetzt und die empfohlenen Ausschlussflächen tatsächlich von Windenergie freigehalten werden“, betont der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Dem ersten Praxistest muss sich das Konzept schon kurz nach seiner Veröffentlichung stellen: Bei aktuellen Windenergieplanungen an der Hornisgrinde wird sich zeigen, ob die dort zum Schutz des Auerhuhns in der Planungsgrundlage dargestellten empfohlenen Ausschlussflächen ihre zum Artenschutz erforderliche Wirksamkeit entfalten. „Dass die Hornisgrinde neben dem Auerhuhn auch fünf der insgesamt nur fünfzehn bundesweit als windenergiesensibel eingestuften Vogelarten beherbergt, unterstreicht ihre besondere ornithologische Bedeutung“, so Enssle.
Mehr Informationen zur Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn“:
Die Planungsgrundlage umfasst eine Kartengrundlage mit Darstellung der Flächen
- auf denen für die Errichtung von Windenergieanlagen naturschutzrechtlich eine hohe Hürde mit ungewissem Ausgang besteht (Ausschlussempfehlung).
- die für den Populationsverbund (genetischer Austausch) zwischen den Vorkommen innerhalb der Vogelschutzgebiete und damit für deren Erhaltungsziele erforderlich sind.
- auf denen Ausgleichsbedarf besteht.
- die mit Blick auf Windenergieplanungen für das Auerhuhn nicht relevant sind.
Ein Hinweispapier fasst alle zu berücksichtigenden Belange im Themenfeld Windenergie und Auerhuhn (NATURA 2000, artenschutzrechtliche Regelungen, Eingriffsregelung, Erfassung, Bewertung und Herleitung von Ausgleichsbedarf) zusammen.
Die neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/energie/windenergie/
Das Auerhuhn bewohnt lichte Bergwälder. In Deutschland besiedelte es früher einen breiten Waldgürtel, vom Spessart bis zum Thüringer Wald. Heute kommt es fast nur noch in den Mittel- und Hochgebirgen vor. Mehr →