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Die Module der Förderung

Fachliche und finanzielle Unterstützung

Die für "Natur nah dran" ausgewählten Kommunen werden mit je bis zu 15.000 Euro gefördert. In dieser Summe enthalten sind eine Schulung, Unterstützung bei Planung, Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Workshops.

Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft der Gemeinde, mit den Fördermitteln des Landesumweltministeriums ausgewählte innerörtliche Grünanlagen naturnah umzugestalten und dauerhaft entsprechend zu pflegen. Der NABU leistet aktive Hilfestellung und unterstützt die Städte und Gemeinden durch sein Fachwissen. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro.


Die einzelnen Module

1. Schulung

Der NABU veranstaltet gemeinsam mit einer Stadt oder Gemeinde, die bereits Erfahrung mit naturnahem Siedlungsgrün hat, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ausgewählten Kommunen eine ganztägige Schulung. Vermittelt werden theoretische Grundlagen für die Arbeit mit Wildpflanzen wie etwa Ansaat und Pflege. Am Beispiel schon bestehender naturnaher Grünflächen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hilfreiche Tipps aus der Praxis. Die Schulungen richten sich vor allem an die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe und Gärtnereien, die für die Anlage und Pflege der Flächen zuständig sind. Dadurch können die Teilnehmenden sich selbstständig um die Flächen kümmern und bei Interesse auch nach der Projektförderung weitere umgestalten.


2. Besuch vor Ort

Nach den Schulungen werden die von den Gemeinden vorgeschlagenen Flächen begutachtet. Eine erfahrene Fachkraft für Naturgartenplanung berät die kommunalen Grünflächen-Teams und unterstützt sie bei der anstehenden Detailplanung.


3. Planung

Die Gemeinden liefern eine detaillierte Planung zur Umgestaltung der Flächen, die über das Projekt finanziert wird. Auf Grundlage dieser Pläne der Projektgemeinden und den entsprechenden Kalkulationen werden die Zuwendungsbescheide erstellt. Gegebenenfalls müssen die Planungen im Sinne des Projektzieles optimiert werden – wie etwa durch die Verwendung heimischer Pflanzen.


4. Praktische Durchführung

Nach der Mittelzusage geht es an die Umsetzung der Arbeiten vor Ort. Vorab besuchen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe und Gärtnereien eine Anlage-Schulung in einer der teilnehmenden Gemeinden. Hier wenden sie an Flächen die verschiedenen Methoden zur Umgestaltung an, die sie später dann in der eigenen Kommune selbstständig umsetzen. Dabei geht es vor allem um die Vorbereitung des Bodens, das Anpflanzen und das Ansäen. Die Kosten für das Pflanz- und Saatgut sowie für Substrate und sonstige Materialien können über das Projekt abgerechnet werden.


5. Pflege

Die Pflege der umgestalteten Flächen wird ebenfalls stellvertretend in den Pilotgemeinden gezeigt. Dazu gehört beispielsweise das frühe Erkennen von „Problempflanzen“, die dazu neigen, die Flächen zu überwuchern.


6. Öffentlichkeitsarbeit

Jede Gemeinde wird vom NABU durch Material für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Dazu zählen Musterberichte für die Pressearbeit vor Ort und die Internetseiten der Gemeinde sowie Informationstafeln, die von der Kommune an den umgestalteten Flächen aufgestellt werden können. Außerdem stellt der NABU einen kurzen Film zur Verfügung, der in 100 Sekunden die Inhalte und Ziele von „Natur nah dran“ erläutert.


Geeignete Flächen und förderfähige Maßnahmen

Bei „Natur nah dran“ kann jede Kommune mitmachen – deshalb stehen vor allem solche Flächen im Fokus, die in allen Gemeinden verfügbar sind: beispielsweise Grünanlagen im Bereich öffentlicher Liegenschaften, Begleitgrün an Wegen und Straßen, Parkanlagen oder Brachflächen.
Jeder Standort ist anders. Deshalb ist auch die Umgestaltung immer individuell und es gibt viele verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen des Projekts förderfähig sind. Wichtig dabei ist immer, dass ein möglichst hoher Anteil an heimischen Pflanzen angesiedelt wird.

Für das Projekt können nur Kosten abgerechnet werden, die bei den Gemeinden durch Rechnungen belegt werden. Der Einsatz von Personal aus den kommunalen Bauhöfen oder aus den Grünflächenämtern ist nicht förderfähig.

Eine entsprechende Auflistung von förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der Bewerbungsbroschüre zum Projekt. Diese können Sie als PDF herunterladen oder beim NABU Baden-Württemberg als gedruckte Version bestellen: Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart, Tel. 0711.966 72-24 oder Naturnahdran@NABU-BW.de


10.2 MB - Natur nah dran: Informations Broschüre zum Bewerbungsverfahren für Kommunen
 
- Natur nah dran - Flyer

zu den themen

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Bewerbungsformular:

  • Bewerbungsformular für „Natur nah dran" 2023 (als PDF herunterladen)

KURZINFO & CHECKLISTE:

  • Tipps für erfolgreiche Bewerbung

Broschüren:

  • Bewerbungsinformationen für Kommunen (PDF herunterladen)
  • Erfahrungen und Tipps aus „Natur nah dran" (als PDF herunterladen)
  • Erfahrungen und Tipps aus „Natur nah dran" (gedruckt bestellen)

Kontakt:

NND Team 2021 680x453
"Natur nah dran"-Team
Anette Marquardt (Im Bild 2. v.r.) - Öffentlichkeitsarbeit E-Mail schreiben 0711 966 72-51

Auf dem laufenden

Natur nah dran Fläche - Foto: NABU/Anette Marquardt

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Projektförderung:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft - Foto: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das NABU-Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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Adresse & Kontakt

NABU Baden-Württemberg
Tübinger Str. 15
70178 Stuttgart

Tel. 0711-9 66 72-0 | Fax - 33
NABU@NABU-BW.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 030.28 49 84-60 00

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