Baumkauf leicht gemacht
Bezugsquellen und Auswahlkriterien
Da alte Obstsorten nicht immer leicht zu beschaffen sind, sind im Folgenden beispielhaft einige Bezugsquellen für Streuobstbäume aufgeführt. Die Adresslisten umfassen zum Teil auch bundesweit bzw. im angrenzenden Ausland ansässige Baumschulen.
Auf der Internetseite des Streuobst-Materialsversand des NABU kann im Online-Verzeichnis mit nach Postleitzahlen geordneten Baumschulen, die Hochstamm-Obstbäume im Angebot führen, recherchiert werden.
- Baumschulenliste des NABU Bundesverbands
- Pomologen-Verein e. V. , der auch weiterführende Informationen zum Thema anbietet
- Der Bio-Gärtner - Adresseangabe von Bezugsquellen
- Weitere wissenswerte Informationen zum Baumkauf bietet die von NABU und der Stiftung "Hellef fir d´Natur" herausgegebene Broschüre "Streuobstwiesen - Tipps zur Anpflanzung und Pflege von jungen Obstbäumen". Sie kann gegen eine Gebühr von 2,50 Euro zzgl. Versandkosten beim NABU-Materialversand bezogen werden
Tipps zum Baumkauf
Worauf müssen Sie achten?
Die Qualität des Streuobstes hängt stark vom Zustand der Bäume ab, daher ist es bereits beim Baumkauf von entscheidender Bedeutung gesunde, gut gewachsene und veredelte Bäume zu wählen. Da die jungen Bäume zunächst einige Jahre in der Baumschule angezüchtet werden, sollten Sie frühzeitig Kontakt zur Baumschule aufnehmen um zu gewährleisten, dass die Baumschule zum gewünschten Zeitpunkt auch die richtige Sorte im passenden Alter im Sortiment hat. Die "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" des Bundes deutscher Baumschulen stellen eine sinnvolle Orientierung für den Baumkauf dar. Den kompletten Text zu den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen können Sie beziehen unter: www.fll.de
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. (FLL)
Colmantstr.32
53115 Bonn
Tel. 0228/690028
Gütekriterien, die Sie beim Kauf eines Baumes beachten sollten (Auszug):
- Höhe, Breite, Triebzahl und -länge, Verzweigung müssen der Art/Sorte im jeweiligen Alter entsprechen und ein ausgewogenes Verhältnis zueinander haben. Dies gilt auch für das Verhältnis Stamm zu Krone und für den Aufbau der Krone.
- Gehölze müssen mit einem dauerhaften Etikett versehen sein. Aus der Beschriftung muss zweifelsfrei hervorgehen: Gattung, Art- und Sortenname, Anzuchtform, Unterlage und/oder Stammbildner, Virusstatus.
- Die Bewurzelung muss der Art/Sorte, dem Alter, der Triebzahl und der Größe der Pflanze sowie den Bodenverhältnissen entsprechend gut ausgebildet sein und einen ausreichenden Anteil an Feinwurzeln haben.
- Gehölze dürfen keine durch Krankheiten, Schädlinge oder Kulturmaßnahmen hervorgerufenen Mängel aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch mindern. Sie müssen so gesund, ausgereift, abgehärtet und akklimatisiert sein, dass das Anwachsen und die weitere Entwicklung nicht gefährdet sind.
- Gehölze müssen sortenecht sein.
- Veredlungen müssen gut verwachsen, das Verhältnis Unterlage zu Veredlung ausgewogen sein.
- Behördliche Auflagen, z. B. hinsichtlich der EG-Richtlinien zur Zertifizierung von Obstgehölzen, sind zu beachten.
- Apfelhochstämme müssen auf Sämlingen oder entsprechend starkwüchsigen vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
- Mehrjähriges Kern- und Steinobst muss mindestens vier der Sorte entsprechende, kräftige Triebe einschließlich eines Leittriebes haben. Der Konkurrenztrieb sollte entfernt sein. Bei Pflanzen mit mehrjähriger Krone muss diese fachgerecht geschnitten sein.
- Die Sortierung erfolgt bei Stammformen nach Höhe, die vom Erdboden bis zum untersten Kronentrieb gemessen wird. Stammhöhe: Hochstämme ab 180 cm. Der Stammumfang muss bei Hochstämmen in einem Meter Stammhöhe gemessen, mindestens 7 cm betragen
Stammhöhe
Ein weiteres Kriterium beim Baumkauf ist die Stammhöhe. Denn typisch für die im Streuobstbau verwendeten Obstbäume ist deren hoher Stamm. Die seit 1995 gültige Anforderung an die Stammhöhe von mindestens 180 cm, bei Hochstamm-Bäumen wird von der Gütebestimmung der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) vorgegeben. Gemäß diesen Vorgaben beginnt die Krone in einer Höhe von 180 cm. Der mittlere Leittrieb stellt dabei eine gerade Verlängerung des Stammes dar.
Die hohen Stämme der Obstbäume ermöglichten nicht nur früher den Menschen ihre mit Bäumen bestandenen Äcker oder Allmendweiden im doppelten Sinne zu nutzen. Die Mahd oder Beweidung der Obstwiesen wird dadurch auch heute noch sehr erleichtert. Ökologische Gesichtspunkte spielen bei der Wahl der Stammhöhe ebenfalls eine Rolle. Bei einem Hochstamm ist beispielsweise die Wahrscheinlichkeit größer, dass sich später einmal Spechte ihre Baumhöhlen im Stamm bauen.
Alter Jungbäume
Die Bäume dürfen nicht zu jung sein, d. h. mindestens vier Jahre Aufzucht in der Baumschule sollten gewährleistet sein. Die jungen Bäume brauchen zunächst eine gewisse Zeit damit Verdelungen gut verwachsen können, Erziehungsschnitte gut angehen etc. Bei der Krone sollten Sie auf einen kräftigen Mitteltrieb und drei bis vier Seitentriebe achten. Diese sollten möglichst gleichmäßig um den Stamm verteilt und auch in der Stärke in etwa gleich sein.
Nachweis Virenfreiheit
Ein Nachweis der Virenfreiheit ist wichtig, da bei befallenen Bäumen eine Behandlung nicht mehr möglich ist. Im Jahre 1998 wurde die Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten sowie zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten im Obstbau erlassen.
Europaweit gibt es damit für Pflanzgut die Kategorien "Standardmaterial" (CAC - Conformitas Agraria Communitas) und "anerkanntes Material". Das "anerkannte Material" darf nur mit virusgetesteten oder virusfreien Reisern aus Reisermuttergärten veredelt werden und wird entsprechend von amtlicher Seite zertifiziert. Diese Zertifizierung ist freiwillig und kostenintensiv. Im Gegensatz dazu wird Standardmaterial mit selbstgeschnittenen Reisern der Baumschule veredelt. Zwar werden die Betriebe vom Pflanzenschutzdienst kontrolliert, jedoch nicht die Veredelungsreiser an sich auf Viren getestet. CAC-Standardmaterial darf innerhalb des europäischen Binnenmarktes frei gehandelt werden.
Bei Obstsorten mit nur regionaler Bedeutung kann es der Fall sein, dass überhaupt kein virusgetestetes Material vorhanden ist. In diesem Fall kann nur mit visuell geprüften Reisern veredelt werden.