Streuobstwiesen im Ländle besser geschützt
Erfolgsbericht Streuobstwiesen
Unsere NABU-Gruppen pflegen seit Jahrzehnten Streuobstwiesen, die Heimat von Grünspecht, Steinkauz und vielen anderen Tieren und Pflanzen. Erstmals sind Streuobstwiesen, auch dank unseres Einsatzes, gesetzlich geschützt. Doch das Gesetz lässt Interpretationen zu. Behörden erlauben noch viel zu häufig die Rodung von Streuobstwiesen, ohne, dass ein tatsächlicher Bedarf für eine Bebauung belegt werden kann. Deshalb begutachten wir mit unserem Rechtsanwalt jeden einzelnen uns bekannten Antrag auf Streuobstumwandlung. Falls nötig, widersprechen wir oder gehen sogar vor Gericht. Seit April dieses Jahres haben wir 34 Anträge geprüft. Bis auf wenige Ausnahmen bewerten wir sie als unzureichend begründet für eine Rodung. In fünf Fällen haben Landratsämter die Streuobstumwandlung genehmigt. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt.
Mit Musterklagen wollen wir herausfinden, ob die Behörden das Gesetz, das Streuobstwiesen schützen soll, falsch auslegen oder die Landesregierung nachschärfen muss.
Danke, dass Sie uns mit Ihrer Spende den Rücken stärken und uns dabei helfen, Streuobstwiesen in Zukunft noch besser zu schützen!
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Als Lebensraum für zahlreiche spezialisierte Tierarten ist die Streuobstwiese eine schützenswerte Landschaft. Wie der NABU sich für Streuobstwiesen engagiert, erfahren Sie hier. Mehr →